Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: KiTa-Konzept "Zukunft.KiTas.Ansbach"

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2020   SR/013/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/041/2020 

Herr Jakobs erläutert, dass das KiTa-Konzept drei wesentliche Ziele verfolge:

 

  1. Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung. Hierzu erfolgte im ersten Teil eine umfangreiche Bedarfsermittlung.

  2. Gleichbehandlung und Transparenz bei der Finanzierung. Hierzu wurde unter Berücksichtigung der staatlichen Förderinstrumente sowie des gegebenen haushalterischen Rahmens im zweiten Teil das „Ansbacher Modell“ entwickelt.

  3. Festlegung baulicher Grundsatzentscheidungen. Dies betrifft den dritten Teil. Insbesondere der Bereich Inklusion wurde hier verstärkt beachtet.

 

Die Verwaltung ist sich durchaus der Schwierigkeiten des KiTa-Betriebs bewusst. Anders als dies ggf. von einigen Trägern wahrgenommen wurde, sieht die Verwaltung die Kinderbetreuung nicht als „Goldgrube“ an. Gleichzeitig ist die Stadt Ansbach an den Rahmen von Recht und Gesetz gebunden und kann zuletzt auch nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tätig werden. Zuletzt muss die Rechtsaufsichtsbehörde den städtischen Haushalt genehmigen. Maßgaben der Regierung von Mittelfranken sind für uns daher bindend. Die Verwaltung sieht aber durchaus die Möglichkeiten der auskömmlichen Finanzierung als gegeben an. Dies setze in einigen Fällen eine Anpassung der Elternbeiträge voraus.

 

Aufgrund der Eingaben der Träger sowie interner Überlegungen wurden im Finanzierungsteil des Konzeptes gegenüber dem ersten Entwurf neben einigen redaktionellen Anpassungen folgende Änderungen vorgenommen:

 

  • Eine Investitionskostenförderung wird bei Generalsanierungen auch gewährt, wenn dadurch keine zusätzlichen KiTa-Plätze geschaffen werden.

  • Anfallende Betriebskostendefizite werden mit bis zu 1.500 € jährlich je KiTa-Gruppe durch die Stadt Ansbach ausgeglichen, die Begrenzung auf 34 % entfällt.
    Ebenfalls gestrichen wurde die Verringerung des Betriebskostenzuschusses sofern ein erhöhter Investitionskostenzuschuss gewährt wurde.

  • In der neu eingefügten Anlage 5 sind die für die Betriebskostenabrechnung ansatzfähigen Einnahmen und Ausgaben aufgeführt.

  • Abschließend wurde im neuen Punkt 4 festgelegt, dass die Förderrichtlinien zum KiTa-Jahr 2023/2024 evaluiert werden.

 

  • Nr. 3.2 (Ausgleich für Träger mit eigenem Gebäude) wurde umformuliert. Die anrechenbare fiktive Miete wird mit maximal 15 % über der durchschnittlichen Miete vergleichbarer städtischer Gebäude berücksichtigt.

  • Bei der Berechnung der Miete für städtische Gebäude werden anstatt 1,2 % der Wiederbeschaffungskosten nur 0,8 % der Anschaffungskosten als Unterhaltspauschale angesetzt.

 

Herr Jakobs weist nochmals auf die seinerzeit eingeschätzten Kosten hin:

 

Die Verwaltung kalkulierte einmalige Investitionskosten auf insgesamt 21.750.000 €. Davon können geplante Förderungen in Höhe von 11.962.500 € in Abzug gebracht werden. Somit belaufen sich die Investitionskosten bis 2029 auf 9.787.500 €.

 

Durch die laufenden Betriebskosten und Unterhaltsaufwendungen für insgesamt 29 Gruppen wird sich trotz einkalkulierten Zuschüssen vom Freistaat und Mieteinnahmen das jährliche Defizit in diesem Bereich um ca. 1.305.000 € (c.p.) erhöhen. Aufgrund der vorgenommenen Anpassung bei der Unterhaltspauschale wird sich dieser Betrag voraussichtlich noch weiter erhöhen. Nur schwer lassen sich die Buchungszeiten kalkulieren - hier wird insbesondere auf die im Haushaltsjahr 2020 zu erwartenden überplanmäßigen Ausgaben für BayKiBiG Zuschüsse verwiesen.

 

Herr Jakobs berichtet, dass noch ein Antrag der BAP eingegangen sei, den Betriebskostenzuschuss von 1500 € auf 3000 € jährlich zu erhöhen, wenn der Elternbeitrag für 4-5 Stunden (für über 3jährige) nicht mehr als 100 € im Monat beträgt. Die Deckung soll über den Deckungsring Jugendamt erfolgen.

 

Dieser Vorschlag werde seitens der Verwaltung negativ gesehen, da der Ansatz um 100.000 € erhöht werden müsste. Den genannten Deckungsring „Jugendamt“ gebe es nicht – es gibt einen Deckungsring Jugendhilfe, dieser ist jedoch nur für Pflichtausgaben und darf keine freiwilligen Leistungen enthalten. Zudem ist der Förderhöchstbetrag beim Betriebskostenzuschuss sowie die Deckelung des Elternbeitrages in Kombination nicht möglich. Herr Jakobs bittet außerdem, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu bedenken.

 

Herr Hüttinger teilt zum Antrag mit, dass es schon immer der Wunsch der BAP sei, einen kostenlosen Kindergarten in Ansbach zu schaffen. Dies wäre ein wichtiger Schritt.

 

Herr Jakobs berichtet, dass kurz vor der Sitzung auch noch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen eingegangen sei. Er hatte keine Zeit mehr diesen zu bewerten.

 

Frau Erbguth-Feldner stellt den Antrag vor:

 

1. Bereits zu Beginn des KiTa-Jahres 2021/2022 soll dem Jugendhilfeausschuss ein erster Bericht vorgelegt werden, der die erhobenen Mieten und die sich daraus entwickelnden KiTa-Gebühren enthält. Dazu werden die Träger um Stellungnahmen gebeten. Dieser Bericht soll sich jährlich wiederholen.

 

2. Die Verwaltungskosten sollen nicht in die Miete für das KiTa-Gebäude einberechnet werden.

 

3. In das Konzept soll aufgenommen werden, dass die Erstausstattung in Absprache mit dem Träger beschafft wird.

 

4. In das Konzept soll aufgenommen werden, dass die Gebäude, in denen Kinderbetreuung stattfindet, zukünftig alle mit kontrollierten Lüftungsanlagen ausgestattet werden. Hierfür sollen zukünftig immer Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf 50 Jahre gerechnet mit verschiedenen Alternativen vorgelegt werden. Der Passivhausstandard mit 15 kWh/m²a für den Transmissionswärmeverlust ist anzustreben. Dies gilt für Neubauten und bei Sanierung.

 

5. Bei den Voraussetzung für die freiwilligen Investitionen, die nicht nach dem BayFAG förderfähig sind, soll geändert werden, dass Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme zusätzliche KiGa- oder Krippenplätze geschaffen werden oder im Bereich Brand-, Gesundheitsschutz, Sanitär oder Barrierefreieheit maßgeblich verbessert werden.

 

 

Herr Jakobs berichtet, dass man dem Punkt 1 zum Bericht im JHA gerne zustimmen könne. Beim Punkt 2 handle es sich zwar um eine kommunale Aufgabe, diese sei aber bereits ausfinanziert. Es bestehe daher kein Anlass auf Verwaltungskosten zu verzichten. Der Punkt 3 sei unproblematisch, mit der Ergänzung, dass etwaige Trägerauswahlverfahren abgeschlossen sein müssen. Zum Punkt 4 schlägt er vor, den Antrag dahingehend abzuändern, dass man prüfe, ob eine Lüftungsanlage Sinn macht. Zum Punkt 5 teilt Herr Jakobs mit, dass die FAG-Förderung keine Förderkriterien für den Brandschutz vorsehe, hierfür gebe es auch andere Förderungen, z.B. KFW.

 

Herr Büschl sagt, er schließe sich Herrn Jakobs an und rate davon ab, Sondertatbestände einzuführen, da es schwierig sei hier eine Abgrenzung zu schaffen. Das Thema Lüftungsanlage sollte man sachgerecht im Sinne der Wirtschaftlichkeit prüfen, denn diese mache nicht immer Sinn.

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag der BAP:

 

Beschluss:

 

Der Betriebskostenzuschuss erhöht sich pro Kiga-Gruppe auf 3000 € jährlich, wenn der Elternbeitrag für 4 -5 Stunden (für über 3jährige) nicht mehr als 100 € im Monat beträgt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10  Nein 31

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrages von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Beschluss:

 

Punkt 1:

Bereits zu Beginn des KiTa-Jahres 2021/2022 soll dem Jugendhilfeausschuss ein erster Bericht vorgelegt werden, der die erhobenen Mieten und die sich daraus entwickelnden KiTa-Gebühren enthält. Dazu werden die Träger um Stellungnahmen gebeten. Dieser Bericht soll sich jährlich wiederholen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 9  Nein 32

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Punkt 2:

Die Verwaltungskosten sollen nicht in die Miete für das KiTa-Gebäude einberechnet werden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 10  Nein 31

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Punkt 3:

In das Konzept wird aufgenommen, dass die Erstausstattung in Absprache mit den Trägern (nach Abschluss des Trägerauswahlverfahrens) beschafft wird.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 38 Nein 3

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

Punkt 4:

In das Konzept wird aufgenommen, dass zukünftig geprüft wird, ob die Gebäude, in denen Kinderbetreuung stattfindet, mit kontrollierten Lüftungsanlagen ausgestattet werden können. Hierfür sollen zukünftig immer Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf 50 Jahre gerechnet mit verschiedenen Alternativen vorgelegt werden. Der Passivhausstandard mit 15 kWh/m²a für den Transmissionswärmeverlust ist anzustreben. Dies gilt für Neubauten und bei Sanierung.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 22 Nein 19

Mehrheitlich beschlossen.

 

Punkt 5:

wird zurückgezogen

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über das KiTa-Konzept mit den eben beschlossenen Änderungen:


Beschluss:

 

1.      Der Stadtrat beschließt die Kindertagesstättenbedarfsplanung mit den darin enthaltenen Berechnungsgrundlagen und Zielformulierungen und beauftragt die Verwaltung, diese Planungsgrundlage ab dem Jahr 2022 so fortzuentwickeln, dass zusätzlich ein langfristiger Planungshorizont bis 2035 umfasst wird.

 

2.      Der Stadtrat beschließt die Richtlinien zur Förderung von Kindertagesstätten („Ansbacher Modell“) mit dem Summenraumprogramm.

 

3.      Der Stadtrat beschließt die bauliche Machbarkeitsstudie mit dem Muster-Raumprogramm sowie dem Anforderungsprofil zur inklusiven Gestaltung von Kindertagesstätten.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Kindertagesstättenbedarfsplanung, das „Ansbacher Modell“ sowie die bauliche Machbarkeitsstudie zum Konzept „Zukunft.KiTas.Ansbach“ zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit in einem einheitlichen Dokument zur Verfügung zu stellen. Das Konzept wird bis zum 31.12.2023 durch die beteiligten Ämter evaluiert und dem Stadtrat hierzu ein gemeinsamer schriftlicher Bericht vorgelegt. Der Stadtrat entscheidet sodann, in welchem Turnus das KiTa-Ausbaukonzept der Stadt Ansbach fortgeschrieben wird.