Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Preisgestaltung ÖPNV Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.03.2015   SR/003/2015 
Vorlage:  REF3/004/2015 

Herr Büschl verweist auf die umfangreiche Vorlage und berichtet, dass zum Fahrplanwechsel 2011/2012 eine umfassende Angebotsverbesserung im ÖPNV in Ansbach durchgeführt wurde. Verkehrsexperten wiesen damals darauf hin, dass eine solche umfassende Umstellung mindestens zwei Jahre brauchen würde, um sich zu etablieren und empfahlen erst nach diesem Zeitraum eine Überprüfung und erneute Veränderungen vorzunehmen.

 

Die Angebotsverbesserung basierte auf dem mit sämtlichen Stadtratsfraktionen, der ABuV GmbH sowie dem VGN erarbeiteten Nahverkehrsplan (NVP) und den entsprechenden Stadtratsbeschlüssen. Gleichzeitig wurde eine Preiserhöhung von Stufe S auf K beschlossen. Aufgrund des großen Preissprungs von S nach K hatte die Stadtverwaltung beim VGN intensiv wegen einer Zwischenstufe nachgefragt, jedoch immer die Antwort erhalten, dass diese im damaligen Tarifsystem nicht möglich war.

 

Anfang 2013 – also etwa ein Jahr nach den umfangreichen Umstellungen im ÖPNV – wurden auf mehrheitlichen Beschluss von Stadtrat und Aufsichtsrat der ABuV GmbH mehr als 100 Fahrten gestrichen und die Endzeiten für die Busse wieder von nach 20 Uhr auf ca. 18 Uhr verkürzt. Doch trotz dieser Angebotseinschränkung wurde die teurere Tarifstufe K beibehalten.

 

In der Folgezeit wurde die Verwaltung aufgrund immer wiederkehrender Bürgerbeschwerden wegen zu hoher Fahrpreise auch in den Gremien mehrfach gebeten, sich für die Einführung einer günstigeren Zwischenstufe einzusetzen und vertrat dies auch gegenüber dem VGN. Das Tarifsystem wurde inzwischen vom  VGN überarbeitet und die neue Zwischenstufe E (liegt zwischen den alten Stufen S und K) angeboten. Im Juli 2014 beschloss der Stadtrat dennoch mehrheitlich die teurere Stufe D (alt K) einzuführen. Der aktuelle Fahrpreis für eine Einzelfahrt mit dem Ansbacher ÖPNV beträgt damit (Stand: 1.1.2015) 1,80 €. Ansbach liege damit zwei Stufen über dem Umland. Verglichen mit einer Einzelfahrt (1,30 € zu 1,80 €) oder einem Tagesticket-Plus (4,40 € zu 6,10 €) entspricht dies einem Unterschied von 38 %.

 

Die nunmehr beantragte Einführung der Preisstufe E (Zwischenstufe) im Stadtverkehr Ansbach führt nach überschlägigen Berechnungen zu Mindereinnahmen von 130.000 € bis 150.000 € bei der ABuV  GmbH (dies wurde auch von der ABuV GmbH in der Stadtratssitzung im Juli 2014 so ausgeführt). Dieser Betrag ist berechnet aus Einzelfahrkarten, dem 4er-Ticket, der 9-Uhr-MobiCard und dem JahresAbo. Bei diesen vier hauptsächlich genutzten Fahrscheingruppen besteht ein prozentualer Unterschied zwischen 11 und 15 % zwischen der Tarifstufe D und der Tarifstufe E. Bei jährlichen Fahrscheineinnahmen von rd. 1.065.000 € und einem gemittelten Preisunterschied von rd. 11,0 % bis 15 % ergeben sich die vorgenannten Mindereinnahmen von 130.000 € bis 150.000 €. Für Regionallinien, die aus dem Landkreis Haltestellen in der Stadt Ansbach anfahren bzw. in Ansbach starten, würden Ausgleichszahlungen in geringer Höhe anfallen.


Geht man davon aus, dass durch niedrigere Fahrpreise eine höhere Anzahl von Fahrgästen wieder auf den ÖPNV umsteigen, können entstehende Mindereinnahmen durch die günstigere Preisstufe E voraussichtlich zu einem gewissen Teil aus dem Zuwachs an Fahrgästen kompensiert werden. So kann angenommen werden, dass eine Summe von 30.000 € bis 50.000 € an Mehreinnahmen durch zusätzliche Fahrgäste möglich wäre. Hierbei wird von einem Plus von monatlich 2.000 Fahrgästen und einem bewusst niedrig angesetzten Durchschnittspreis von 1,30 € ausgegangen. Dies entspräche Mehreinnahmen pro Monat von 2.600 € bzw. pro Jahr von mindestens 31.200 €.

 

Bei einer Umstellung von der Preisstufe D auf die niedrigere neu eingeführte Zwischenstufe E müsste, nach Einschätzung der Verwaltung, zumindest in den ersten zwei Jahren von einer zusätzlichen Kapitaleinlage an die AVVH in Höhe von ca. 100.000 € jährlich ausgegangen werden.

 

Herr Nießlein weißt darauf hin, dass einnahmemindernde Maßnahmen grundsätzlich zu Ausgleichszahlungen an die ABuV und nicht an den VGN führen.

 

Frau OB Seidel erinnert daran, dass die Fahrgäste gar keine Chance hatten sich an das Anfang 2012 ausgeweitete und wesentlich verbesserte ÖPNV-Angebot zu gewöhnen. Gerade als die Fahrgastzahlen wieder hoch gingen, wurde Anfang 2013 das Angebot verschlechtert und über 100 Fahrten gestrichen, aber der erhöhte Fahrpreis trotzdem beibehalten. Seitdem gingen die Fahrgastzahlen kontinuierlich zurück. Die Kunden stimmten hier mit den Füßen ab, weil die Ansbacher Fahrpreise auch im Vergleich zum Umland zu teuer seien. Hier müsse man gegensteuern. Sie empfehle daher auf die günstigere Zwischenstufe E zu gehen, damit Preis und Leistung wieder in Einklang gebracht würden und wieder mehr Fahrgäste den ÖPNV vor Ort nutzen. Die Differenz könne die ABuV nicht alleine tragen. Die Stadt soll daher ihre Kapitaleinlage um 100.000 € erhöhen. Den Rest (30.000 € - 50.000 €) könnte das Unternehmen tragen, da man von wieder steigenden Fahrgastzahlen ausgehe.

 

Frau OB Seidel erläutert zum zweiten Antrag der BAP („Weitgehender Verzicht auf AST-Zuschlag“), dass dieser detaillierter Ermittlungen der Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH bedarf. Herr Moritzer als Geschäftsführer der ABuV wurde angefragt eine zeitliche Aufteilung der AST-Fahrten zu erstellen. Diese habe man jedoch bislang nicht erhalten. Welche Einnahmen der ABuV durch den zeitweisen Verzicht des AST-Zuschlags entgehen, könne erst anhand der Aufschlüsselung der AST-Fahrten sicher ermittelt werden.

 

Es wird darüber diskutiert, ob man eine Entscheidung über den Fahrpreis nicht lieber im Fachgremium der ABuV treffen sollte.

 

Herr Nießlein informiert, dass die Stadt Ansbach Mitglied im VGN sei. Für die Tariffortbildung seien zwei Gremien zuständig: Die Gesellschafterversammlung des VGN (ABuV Mitglied) und der Grundvertragsausschuss des VGN (Stadt Ansbach Mitglied). Es habe bisher noch nie gegensätzliche Beschlüsse gegeben. Wenn dies jedoch einmal der Fall sein sollte, gehe die Meinung des Grundvertragsausschusses vor. Der Stadtrat müsse also sehr wohl, unabhängig von der ABuV, einen Beschluss treffen.

 

Nach weiterer Diskussion bittet Herr Müller um Schließung der Rednerliste. Hiermit besteht Einverständnis. Die noch vorgemerkten Redner werden gehört und Frau OB Seidel bittet anschließend um Abstimmung der Anträge.