Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.03.2015 SR/003/2015 |
Vorlage: | REF3/004/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 277 KB | ||
TOP 9.1. "Einführung Preisstufe E zum nächstmöglichen Zeitpunkt" 83 KB | ||
TOP 9.2. "Weitgehender Verzicht auf AST-Zuschlag" 73 KB |
Herr Büschl verweist auf die umfangreiche
Vorlage und berichtet, dass zum
Fahrplanwechsel 2011/2012 eine umfassende Angebotsverbesserung im ÖPNV in
Ansbach durchgeführt wurde. Verkehrsexperten wiesen damals darauf hin, dass
eine solche umfassende Umstellung mindestens zwei Jahre brauchen würde, um sich
zu etablieren und empfahlen erst nach diesem Zeitraum eine Überprüfung und
erneute Veränderungen vorzunehmen.
Die Angebotsverbesserung basierte auf dem
mit sämtlichen Stadtratsfraktionen, der ABuV GmbH sowie dem VGN erarbeiteten
Nahverkehrsplan (NVP) und den entsprechenden Stadtratsbeschlüssen. Gleichzeitig
wurde eine Preiserhöhung von Stufe S auf K beschlossen. Aufgrund des großen
Preissprungs von S nach K hatte die Stadtverwaltung beim VGN intensiv wegen einer
Zwischenstufe nachgefragt, jedoch immer die Antwort erhalten, dass diese im
damaligen Tarifsystem nicht möglich war.
Anfang 2013 – also etwa ein Jahr nach den
umfangreichen Umstellungen im ÖPNV – wurden auf mehrheitlichen Beschluss von
Stadtrat und Aufsichtsrat der ABuV GmbH mehr als 100 Fahrten gestrichen und die
Endzeiten für die Busse wieder von nach 20 Uhr auf ca. 18 Uhr verkürzt. Doch trotz
dieser Angebotseinschränkung wurde die teurere Tarifstufe K beibehalten.
In der Folgezeit wurde die Verwaltung aufgrund
immer wiederkehrender Bürgerbeschwerden wegen zu hoher Fahrpreise auch in den
Gremien mehrfach gebeten, sich für die Einführung einer günstigeren
Zwischenstufe einzusetzen und vertrat dies auch gegenüber dem VGN. Das
Tarifsystem wurde inzwischen vom VGN
überarbeitet und die neue Zwischenstufe E (liegt zwischen den alten Stufen S
und K) angeboten. Im Juli 2014 beschloss der Stadtrat dennoch mehrheitlich die teurere
Stufe D (alt K) einzuführen. Der aktuelle Fahrpreis für eine Einzelfahrt mit dem
Ansbacher ÖPNV beträgt damit (Stand: 1.1.2015) 1,80 €. Ansbach liege damit zwei
Stufen über dem Umland. Verglichen mit einer Einzelfahrt (1,30 € zu 1,80 €)
oder einem Tagesticket-Plus (4,40 € zu 6,10 €) entspricht dies einem
Unterschied von 38 %.
Die nunmehr beantragte Einführung der
Preisstufe E (Zwischenstufe) im Stadtverkehr Ansbach führt nach überschlägigen
Berechnungen zu Mindereinnahmen von 130.000 € bis 150.000 € bei der ABuV GmbH (dies wurde auch von der ABuV GmbH in
der Stadtratssitzung im Juli 2014 so ausgeführt). Dieser Betrag ist berechnet
aus Einzelfahrkarten, dem 4er-Ticket, der 9-Uhr-MobiCard und dem JahresAbo. Bei
diesen vier hauptsächlich genutzten Fahrscheingruppen besteht ein prozentualer
Unterschied zwischen 11 und 15 % zwischen der Tarifstufe D und der Tarifstufe
E. Bei jährlichen Fahrscheineinnahmen von rd. 1.065.000 € und einem gemittelten
Preisunterschied von rd. 11,0 % bis 15 % ergeben sich die vorgenannten
Mindereinnahmen von 130.000 € bis 150.000 €. Für Regionallinien, die aus dem
Landkreis Haltestellen in der Stadt Ansbach anfahren bzw. in Ansbach starten,
würden Ausgleichszahlungen in geringer Höhe anfallen.
Geht man davon aus, dass durch niedrigere Fahrpreise eine höhere Anzahl von
Fahrgästen wieder auf den ÖPNV umsteigen, können entstehende Mindereinnahmen
durch die günstigere Preisstufe E voraussichtlich zu einem gewissen Teil aus
dem Zuwachs an Fahrgästen kompensiert werden. So kann angenommen werden, dass
eine Summe von 30.000 € bis 50.000 € an Mehreinnahmen durch zusätzliche
Fahrgäste möglich wäre. Hierbei wird von einem Plus von monatlich 2.000
Fahrgästen und einem bewusst niedrig angesetzten Durchschnittspreis von 1,30 € ausgegangen.
Dies entspräche Mehreinnahmen pro Monat von 2.600 € bzw. pro Jahr von mindestens
31.200 €.
Bei einer Umstellung von der Preisstufe D
auf die niedrigere neu eingeführte Zwischenstufe E müsste, nach Einschätzung
der Verwaltung, zumindest in den ersten zwei Jahren von einer zusätzlichen
Kapitaleinlage an die AVVH in Höhe von ca. 100.000 € jährlich ausgegangen
werden.
Herr Nießlein weißt darauf hin, dass
einnahmemindernde Maßnahmen grundsätzlich zu Ausgleichszahlungen an die ABuV
und nicht an den VGN führen.
Frau OB Seidel erinnert daran, dass die
Fahrgäste gar keine Chance hatten sich an das Anfang 2012 ausgeweitete und
wesentlich verbesserte ÖPNV-Angebot zu gewöhnen. Gerade als die Fahrgastzahlen
wieder hoch gingen, wurde Anfang 2013 das Angebot verschlechtert und über 100
Fahrten gestrichen, aber der erhöhte Fahrpreis trotzdem beibehalten. Seitdem
gingen die Fahrgastzahlen kontinuierlich zurück. Die Kunden stimmten hier mit
den Füßen ab, weil die Ansbacher Fahrpreise auch im Vergleich zum Umland zu
teuer seien. Hier müsse man gegensteuern. Sie empfehle daher auf die günstigere
Zwischenstufe E zu gehen, damit Preis und Leistung wieder in Einklang gebracht
würden und wieder mehr Fahrgäste den ÖPNV vor Ort nutzen. Die Differenz könne
die ABuV nicht alleine tragen. Die Stadt soll daher ihre Kapitaleinlage um
100.000 € erhöhen. Den Rest (30.000 € - 50.000 €) könnte das Unternehmen
tragen, da man von wieder steigenden Fahrgastzahlen ausgehe.
Frau OB Seidel
erläutert zum zweiten Antrag der BAP („Weitgehender Verzicht auf
AST-Zuschlag“), dass dieser detaillierter Ermittlungen der Ansbacher Bäder und Verkehrs
GmbH bedarf. Herr Moritzer als Geschäftsführer der ABuV wurde angefragt eine
zeitliche Aufteilung der AST-Fahrten zu erstellen. Diese habe man jedoch bislang
nicht erhalten. Welche Einnahmen der ABuV durch den zeitweisen Verzicht des
AST-Zuschlags entgehen, könne erst anhand der Aufschlüsselung der AST-Fahrten
sicher ermittelt werden.
Es
wird darüber diskutiert, ob man eine Entscheidung über den Fahrpreis nicht
lieber im Fachgremium der ABuV treffen sollte.
Herr
Nießlein informiert, dass die Stadt Ansbach Mitglied im VGN sei. Für die
Tariffortbildung seien zwei Gremien zuständig: Die Gesellschafterversammlung
des VGN (ABuV Mitglied) und der Grundvertragsausschuss des VGN (Stadt Ansbach
Mitglied). Es habe bisher noch nie gegensätzliche Beschlüsse gegeben. Wenn dies
jedoch einmal der Fall sein sollte, gehe die Meinung des
Grundvertragsausschusses vor. Der Stadtrat müsse also sehr wohl, unabhängig von
der ABuV, einen Beschluss treffen.
Nach weiterer Diskussion bittet Herr Müller um Schließung der Rednerliste. Hiermit besteht Einverständnis. Die noch vorgemerkten Redner werden gehört und Frau OB Seidel bittet anschließend um Abstimmung der Anträge.