Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 24.03.2015 SR/003/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 28, Nein: 12 |
Vorlage: | REF3/003/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 200 KB |
Herr Büschl teilt mit, dass das
Thema bereits im Stadtrat im Januar ausführlich Diskutiert und dann wieder zur
Meinungsbildung in die Fraktionen verwiesen wurde.
Herr Büschl erklärt anhand einer
Präsentation, dass als mögliche Alternativen ein integriertes Mobilitätskonzept
oder die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes vorgestellt wurden. Zudem müsste
der Punkt „Barrierefreiheit“ im gesamten
ÖPNV (Fahrzeuge, Fahrgastinformationen und die bauliche Infrastruktur)
untersucht werden.
Frau OB Seidel weist ergänzend darauf
hin, dass es vor allem sehr wichtig sei, die Ortsteile anzubinden. Im Hinblick
auf die große räumliche Ausdehnung Ansbachs (100 km² Fläche) seien
Mobilitätsalternativen – gerade für die Ortsteile – unverzichtbar. Zudem müsse
die Anbindung der Innenstadt im Hinblick auf die Belebung überprüft werden und
es müssten die grenzüberschreitenden Verkehre zwischen Stadt und Landkreis
untersucht werden. Der
Landkreis schreibe seinen NVP derzeit fort und daher wäre es sinnvoll, wenn die
Stadt Ansbach dies parallel dazu machen würde, um Synergien zu nutzen.
Die FLZ habe in den letzten Wochen eine Umfrage
zum ÖPNV durchgeführt. Die Meinungen der Bürger seien sehr interessant gewesen.
Es wurden direkte, kurze Busverbindungen gewünscht, ein Busverkehr nach 18 Uhr
und am Wochenende, Fahrten über den Bahnhof und eine bessere Taktung.
Es folgt eine angeregte Diskussion über die
Gründe des Fahrgastrückgangs. Dabei wird überwiegend geäußert, dass ein
Gesamtkonzept zur Verbesserung des ÖPNV sinnvoll wäre, jedoch wird die
Finanzierbarkeit in Frage gestellt. Es soll daher eine Fortschreibung des NVP
durchgeführt werden, insbesondere um die Synergieeffekte mit dem Landkreis, der
seinen NVP ebenfalls fortschreibt, zu nutzen.
Frau OB Seidel bittet um Abstimmung über den weitergehenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibungsgrundlagen für die Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts (IMK) für die Stadt Ansbach erstellen zu lassen. Hierfür werden zunächst Mittel i.H.v. 17.500 € bereitgestellt.
Der Antrag wird gegen 4 Stimmen abgelehnt. Frau OB Seidel lässt danach über die Fortschreibung des NVP abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt beim VGN die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in die Wege zu leiten. Dafür fallen über einen mehrjährigen Zeitraum Planungskosten i.H.v. ca. 32.000 € an. Bei einem Beginn um die Jahresmitte wären nach Einschätzung der Verwaltung ca. 7.000 € in 2015 bereit zu stellen.