Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.11.2020   UA/006/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

1.1       Bekanntgabe: Amphibienwanderung

Herr Brenner berichtet über die Amphinienschutzaktion 2020, die durchgeführt wurden am Silberbachwald bei Wallersdorf, in Geisengrund, am Brücklesweiher an der Straße Höfen-Lengenfeld sowie am Strüther Berg (TIZ). Er dankt allen ehrenamtlichen Helfern der Aktion. Der Ablauf verlief identisch den vergangenen Jahren mit einer Hauptwanderungszeit von der 2. Märzwoche bis Anfang April, unterbrochen von einer Kältephase Ende März. Das Ergebnis sei insgesamt durchschnittlich, aber leicht besser als 2019. Wie in den Jahren zuvor sei das Ergebnis in Geisengrund sehr gut, am Brücklesweiher aber weiterhin niedrig. Der Brücklesweiher konnte dieses Jahr mit Geldern aus dem Bayerischen Naturschutzfonds seitens der Stadt gekauft werden. Hier hoffe man, durch den direkten Einfluss auf die Bewirtschaftung des Weihers eine Besserung der Situation zu erreichen. Am Scheerweiher konnten einigte Tausend Hüpferlinge dank dem Einsatz vieler Ehrenamtlicher, Passanten und Kindern und begleitet von verkehrsrechtlichen Straßensperrungen gerettet werden. 

 

1.2.      Bekanntgabe: Glyphosat – Anfrage Herr Stadtrat Hüttinger im UVKA am 24.09.2020

Herr Brenner verweist auf die Anfrage von Herrn Hüttinger im Bauausschuss am 09.11.2020 und wiederholt die Bekanntgabe im Bauausschuss am 09.11.2020.

Eine Kündigung der Pachtverträge sei nicht notwendig, da zwischenzeitlich sämtliche Bewirtschafter der städtischen Landwirtschaftsflächen eine Erklärung zum Ausbringungsverbot von glyphosat- oder neonicotinoidhaltigen Mitteln anerkannt haben. Die schriftlichen Bestätigungen liegen dem Liegenschaftsamt der Stadt Ansbach vor.

 

1.3       Bekanntgabe: Radweg Obereichenbach

Herr Wießner informiert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung vorbereitet sei, eine Abstimmung mit dem Referat 3 aufgrund der nicht unerheblichen Kosten noch anstehe.

 

1.4       Bekanntgabe: Rotmarkierung Schalkhäuser Straße/ Hohenzollernring

Herr Wießner berichtet, dass die Anordnung für die Rot-Markierung an der Kreuzung Hohenzollernring/ Schalkhäuser Straße erlassen wurde, aber voraussichtlich erst Anfang 2021 umgesetzt werden könne.

 

1.5       Bekanntgabe: Tempo 30 vor Bildungseinrichtungen

Herr Wießner verweist auf den Beschluss in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 24.09.2020. Die Überprüfung, Tempo 30 bei Bildungseinrichtungen auszuweisen, soweit dies rechtlich möglich sei, habe folgendes Ergebnis gebracht:

1.         Tempo 30 im Bereich des Gymnasiums Carolinum sei rechtlich möglich. Problematisch sei aufgrund der Platzverhältnisse, das Aufstellen der Schilder. Dies werde noch zusammen mit der Polizei und dem Betriebsamt geprüft.

2.         Tempo 30 am Staatlichen Schulzentrum in der Brauhausstraße ist hier rechtlich nicht möglich. Die Anforderungen nach § 45 (9) S. 3 und S. 4 Nr. 6 StVO seien hier nicht erfüllt. (Es gibt keinen gefährlichen Streckenverlauf und es liegt kein erhöhtes Unfallgeschehen vor. Der Gesetzgeber hat für die hier vorherrschende Schulart kein Tempo 30 vorgesehen).

3.         Tempo 30 an der Robert-Limpert-Schule sei rechtlich nicht möglich. Die Anforderungen nach § 45 (9) S. 3 und S. 4 Nr. 6 StVO seien hier nicht erfüllt.

4.         Zone Tempo 30 im Bereich der Hochschule sei nicht möglich, da sich der Querungsbedarf im Bereich rund um die Hochschule lediglich auf einen Punkt, an der Kreuzung Schöneckerstraße/ Scheglestraße, konzentriert. Daher könne z.B. nicht von einem Gebiet mit einem hohen Querungsbedarf gesprochen werden.

Zusammenfassend erläutert Herr Wießner, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgütern erheblich übersteigt. Die Straßenverkehrsbehörden ordnen Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit den Gemeinden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf an.

 

1.6       Bekanntgabe: Baustellen 2021

Herr Wießner gibt bekannt, dass es im Jahr 2021 voraussichtlich 3 Großbaustellen in Ansbach geben werde.

1.) Umbau der Schloßkreuzung in der Zeit Juni 2021 bis Dezember 2021

2.) Oberflächenkanal, Strom und Straßenbau in der Urlassstraße

3.) Fußgängerzone

 

1.7       Bekanntgabe: Arbeitsstättennachweis für Handwerkerkarte

Herr Kleinlein verweist eingangs auf die Anfrage von Herrn Sauerhöfer in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 24.09.2020 hinsichtlich seiner datenschutzrechtlichen Bedenken beim Arbeitsstättennachweis. Im Ausschuss habe er bereits erklärt, dass die entsprechende Verpflichtung in den Anwendungshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren zum Vollzug der StVO geregelt sei und seiner Meinung nach keine datenschutzrechtlichen Bedenken begegne. Diese Aussage habe auch weiterhin Gültigkeit. Aufgrund einer Anfrage eines weiteren Handwerkers habe er nochmals recherchiert und dabei festgestellt, dass der Bayer. Landesbeauftragte für den Datenschutz die Thematik bereits in seinem Tätigkeitsbericht ausführlich behandelt hat. Auch danach begegnet die verpflichtende Auslegung des Arbeitsstättennachweises im Handwerkerfahrzeug keinen Bedenken. Der entsprechende Auszug aus dem Tätigkeitsbericht kann gerne zur Verfügung gestellt werden. Herr Sauerhöfer bittet um eine Zusendung per E-Mail und sagt eine Verteilung an die Kreishandwerkerschaft zu,

 

1.8       Bekanntgabe: Geschwindigkeitsüberwachung in Ansbach

Herr Kleinlein informiert über die Ergebnisse der Geschwindigkeitsüberwachung, die im Rahmen der Haushaltsklausur zugesagt wurden auch hinsichtlich einer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und von Optimierungsmöglichkeiten. Hierzu fand am 22.10.2020 ein Gespräch mit Vertretern des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung statt. Die Kernaussagen aus diesem Gespräch lauten:

Ø  Die Verkehrsüberwachung habe äußert effektiv gearbeitet

Ø  die Verkehrssicherheit konnte verbessert werden

Ø  die Notwendigkeit für Geschwindigkeitsmessungen konnte durch die regelmäßigen Überwachungen kontinuierlich gesenkt werden

Ø  im Vergleich zu Schwabach mit einem Mittelwert von 17,17 Übertretungen/ Stunde liegt Ansbach bei einem Wert von nur 7,39 Übertretungen/ Stunde

Ø  in anderen Städten würde bei Beanstandungsquoten, wie sie in Ansbach vorliegen, an den betreffenden Stellen gar nicht überwacht werden.

 

Im kommenden Jahr müsse man sich Gedanken machen, ob die Geschwindigkeitsmessungen weiterhin, wie bisher fortgeführt werden soll, eventuell die Überwachungsstunden reduziert werden sollen oder vielleicht die Überwachung durch den Zweckverband ganz aufgegeben werden sollte. Die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Stadt Ansbach selbst durchführen zu lassen sei mit den neuesten Erkenntnissen jedenfalls vom Tisch, da bei einem höheren Überwachungsdruck mit noch geringeren Beanstandungsquoten zu rechnen sei.

 

Herr Dr. Bucka erklärt zu Beginn der Anfragen, dass die Liste der Anfragen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.11.2020 sehr kurzfristig gestellt wurden und daher heute nicht in der Sitzung beantwortet werden können. Auch fallen einige der Anfragen in den Zuständigkeitsbereich des Baureferates. Die Antworten auf die Fragen, den Umwelt- und Verkehrsausschuss betreffend, werden in den nächsten Wochen bzw. in der Ausschusssitzung im Januar 2021 beantwortet. Dies habe er im Vorfeld der Antragstellerin, Frau Erbguth-Felder, in einer Mail mitgeteilt.

 

1.9       Anfrage Herr Meyer

Herr Meyer bittet um Übermittlung der Messstellen der Geschwindigkeitsüberwachung um zu überprüfen, ob es in Ansbach Messstellen geben könnte, die noch nicht oder nur ungenügend überprüft werden.

Herr Kleinlein entgegnet, die Liste der Messstellen nicht herauszugeben.  Herr Meyer kann aber gerne den von ihm gewünschten Messort mitteilen, dann würde die Aufnahme in die Liste geprüft werden.

 

2.0       Anfrage Frau Erbguth-Feldner

Frau Erbguth-Feldner fragt nach dem aktuellen Planungsstand des Fuß- und Radweges Eyb-Untereichenbach und der Möglichkeit, die abgefahrene weiße Farbe des Fahrbahntrennstriches zu erneuern.

Herr Dr. Bucka verweist auf seine zu Beginn der Anfragen getätigten Aussagen zu den kurzfristig eingegangenen Anfragen.

 

2.1       Anfrage Frau Erbguth-Feldner

Frau Erbguth-Feldner fragt nach einem neuen Sachstand zur Schalkhäuser Straße

Herr Wießner erläutert, dass zusammen mit der Verkehrsplanung die Thematik besprochen wurde. Die Möglichkeit von Aufstellstreifen würde leider nicht funktionieren. Denkbar wären ersatzweise Streifen neben der Fahrspur, analog zum Oechslerknoten.

 

2.2       Anfrage Frau Erbguth-Feldner

Frau Erbguth-Feldner fragt nach der Möglichkeit in Bernhardswinden Richtung Kurzendorf Tempo 30 anordnen zu können.

Herr Dr. Bucka verweist auch hier auf die eingangs getätigte Aussagen zu kurzfristig eingegangenen Anfragen. Dies werde geprüft und anschließend das Gremium informiert.

 

2.3       Anfrage Herr Salinger

Herr Salinger fragt nach der Dauer der Sperrung der Alten Poststraße.

Herr Wießner wird sich informieren und das Ergebnis Herrn Salinger mitteilen.

 

2.4       Anfrage Herr Salinger

Herr Salinger stellt fest, dass das Verbleiben der Ampel an der Evangelischen Schule in der Hospitalstraße sinnvoll gewesen wäre.

Herr Dr. Bucka verweist auf seine Aussage im letzten Ausschuss, dass die Ampel nach Beendigung der Umleitung hier nicht mehr erforderlich sei.

 

2.5       Anfrage Frau Stein-Hobrg

Frau Stein-Hoberg spricht die Notwendigkeit der Erneuerung der Markierung von Radwegen an.

Herr Kleinlein bittet darum, den Hinweis an das Baureferat zu geben. Dort wird entschieden, ob die Maßnahme durch eine Fremdfirma oder durch das Betriebsamt ausgeführt wird.