Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Einrichtung eines Halteverbotes in der Bandelstraße vor der Gaststätte Shisha Bar Neway gegenüber Sixt Autovermietung und Fa. Breitschwert - Antrag der Fraktion der FW/AN

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.11.2020   UA/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wießner erläutert den Sachverhalt.

 

Die Fraktion der Freien Wähler/Die Ansbacher beantragen die Einrichtung eines Streckenhalteverbotes in der Bandelstraße von der Gaststätte Shisha Bar Neway, bis zum Ende des Grundstücks der Firma Breitschwert.

 

Parkende Fahrzeuge in diesem Bereich würden zu Staus für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, gefährlichen Überholvorgängen und unübersichtlichen Begegnungsverkehr führen.

 

Ein absolutes Halteverbot darf nur an den Stellen angeordnet werden, an denen die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr dies erforderlich macht.

 

Weder der Polizei Ansbach noch der Straßenverkehrsbehörde liegen Beschwerden vor.

 

Nach Rücksprache mit den Ansbacher Verkehrsbetrieben gibt es immer wieder einmal parkende Fahrzeuge im Bereich des Anwesens 28, die aber kein erwähnenswertes Problem darstellen.

 

Es gibt daher keine Grundlage, die eine Anordnung eines absoluten Halteverbotes rechtfertigen würde.

 

Herr Eff beantragt die Umbenennung des Antrages in „Errichtung eines eingeschränkten Halteverbotes.“

 

Da die Anforderungen zur Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots niedriger sind und eine Anordnung auch rechtlich möglich ist, erfolgt die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung ein eingeschränktes Halteverbot von der Dürnerstraße zum Oertelweg stadtauswärts anzuordnen.