Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Kosten der Gebäudereinigung in den Schulen;
Überplanmäßige Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2020   SR/013/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/037/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 243 KBVorlage 243 KB

Herr Jakobs berichtet, dass im Haushalt 2020 ein Ansatz in Höhe von 461.000,00 € veranschlagt ist.

 

Seit der Wiederöffnung der Schulen nach der coronabedingten Schließung sieht ein vom Kultusministerium herausgegebener Rahmen-Hygieneplan eine tägliche Reinigung der Klassenzimmer vor. Vorher bestand ein Reinigungsturnus von 2,5, d. h. die Klassenzimmer wurden ca. alle zwei Tage gereinigt.

 

Eine Hochrechnung des Hochbauamtes ergab, dass aufgrund der damit einhergehenden Mehrkosten der Haushaltsansatz um ca. 70.000,00 € überschritten wird. Dieser Betrag ist überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.

 

Die Reinigungskosten für die weiterführenden Schulen sind nicht im Deckungsring 006, sondern in den jeweiligen Schulbudgets enthalten. Dies hat zur Folge, dass die Mehrausgaben, die von den Schulen nicht beeinflussbar sind, die Schulbudgets in erheblichem Umfang belasten würden. Für das Haushaltsjahr 2020 wird hier mit einem Gesamtbetrag von ca. 110.000 € gerechnet. Im Entwurf für den Haushaltsplan 2021 ist deshalb vorgesehen, auch die Reinigungskosten der weiterführenden Schulen in den Deckungsring 006 mit aufzunehmen und aus den Schulbudgets herauszunehmen.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 wird vorgeschlagen, die Kosten für die Gebäudereinigung, die die jeweiligen Haushaltsansätze überschreiten, bei den Budgetabschlüssen unberücksichtigt zu lassen, d. h. die anfallenden Mehrkosten müssen nicht aus den Schulbudgets bestritten werden.


Beschluss:

 

1.         Im Deckungsring 006 (Kosten der Gebäudereinigung) werden   70.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.

 

2.         Die bei den weiterführenden Schulen für die Gebäudereinigung im Haushaltsjahr 2020 anfallenden Mehrkosten, die die jeweiligen Haushaltsansätze in den Schulbudgets überschreiten, bleiben bei der Erstellung der Budgetabschlüsse unberücksichtigt.