Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Änderung der Abfallgebührensatzung;
Kalkulation 2021 - 2024

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2020   SR/013/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 17
Vorlage:  40/035/2020 

Herr Jakobs berichtet, dass die Abfallgebühren letztmals zum 01.01.2017 für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2020 kalkuliert wurden. Die Stadt Ansbach legt gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG grundsätzlich vierjährige Kalkulationszeiträume zu Grunde, so dass nunmehr die Abfallgebühren für den Zeitraum 2021 bis 2024 zu kalkulieren waren.

 

Die Sonderrücklage „Abfallbeseitigung“ wies zum Stand 31.12.2019 einen Bestand in Höhe von 485.772,78 € auf, am Ende des Haushaltsjahres 2020 verbleiben bei Zugrundelegung der Haushaltsansätze 2020 voraussichtlich noch ca. 83.000 €. Dieser Überschuss wurde bei der Neukalkulation berücksichtigt.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Kostenentwicklung im Kalkulationszeitraum ergeben sich dennoch Gebührensteigerungen von ca. 35 %. Die Gründe hierfür liegen vor allem bei den höheren, neu kalkulierten Verrechnungssätzen für das Betriebsamt sowie bei erheblichen Kostensteigerungen nach Neuausschreibungen für die Altpapierabfuhr (bei gleichzeitig sinkenden Erträgen für Altpapier) und für den Betrieb des Wertstoffhofs.

 

Ein Vergleich mit Landkreisen und kreisfreien Städten in der Region verdeutlicht, dass sich die künftigen Abfallgebühren in der Stadt Ansbach im Rahmen bewegen.

 

Um den Verwaltungsaufwand im SG Abgaben und in der Stadtkasse sowie die Gebührenausfallquote zu minimieren, ist beabsichtigt, die Abfallgebühren künftig nicht mehr von Mietern, sondern generell nur noch von den Haus- und Grundstückseigentümern zu erheben. Dies ist in den allermeisten Kommunen so geregelt. Die Umstellung soll bis spätestens 31.12.2024 abgeschlossen sein. Dementsprechend wird § 2 Abs. 2 der Abfallgebührensatzung geändert. Die Regelung gem. § 2 Abs. 4, wonach für Eigentümergemeinschaften über den Verwalter abgerechnet werden kann, bleibt beibehalten.

 

In der Abfallgebührensatzung sind auch die Gebühren für die Nutzung der Bauschuttdeponie enthalten. Auch hierfür wurde eine Neukalkulation in Auftrag gegeben.

 

Herr Jakobs führt aus, dass der Beschlussvorschlag um erhöhte freiwillige Zuschüsse für Ansbacher Bürgerinnen und Bürger mit Kleinkindern bis 1 Jahr oder Inkontinenz ergänzt werde. Hierin umfasst sind zum einen kostenlose Müllsäcke und zum anderen ein Zuschuss i.H.v. 60 € für die Nutzung von Mehrwegwindeln, ergänzt werde.

 

Herr Jakobs berichtet, dass es außerdem einen Antrag der OLA auf Einführung der 40 l Tonne gebe. Da der Antrag sehr kurzfristig kam, gab es noch keine Zeit dies im Detail zu prüfen. Was er aber schon sagen könne ist, dass betroffene Haushalte oft in Hausgemeinschaften mit einer gemeinsamen Tonne leben und sich zudem auch der Verwaltungsaufwand erhöhe, durch die Einführung einer weiteren Tonnengröße. Die Verwaltung schlage daher vor, dies erstmal nicht zu machen, denn man brauche ein ¾ Jahr Vorlauf - auch wegen der Anschaffung der entsprechenden Gebührenmarken.

 

Herr OB Deffner bittet auch zu beachten, dass 40 l Tonnen oft keine Räder haben und daher für die Arbeiter nicht so einfach zu leeren sind. Man müsse hier auch an die Mitarbeiter denken.

 

Herr Meyer teilt mit, dass es auch bei der 60 l Tonne bisher so sei, dass dies ein Einsatz in der 80 L Tonne sei. So wäre es auch bei der 40 l Tonne möglich. Er bittet die Wahlmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger möglich zu machen.

 

Bzgl. der Deponierücklage kündigt Herr Jakobs eine Überprüfung für das kommende Jahr an. Es könnte sich hieraus eine weitere Anpassung der Gebühren für die Bauschuttdeponie ergeben.

 

Herr Sauerhöfer beantragt getrennte Abstimmungen über folgende Punkte:

- Streichung der neuen Regelung zur Nutzungsberechtigung (§ 2 Abs.2)

- Änderung der Gebührensatzung

- Einführung 40 Liter Tonne

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag der OLA:

 

Beschluss:

 

Einführung einer 40 L Tonne.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 17  Nein 23

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag der CSU:

 

Beschluss:

 

Der § 2 Abs. 2 neuer Fassung wird nicht in die Satzung aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 18  Nein 22

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Herr OB Deffner bittet um Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag.

 

 


Beschluss:

 

Die „4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Ansbach (Abfallgebührensatzung)“ in der Fassung des Entwurfs vom 12.11.2020 wird erlassen.

 

Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird (Anlage 1), ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ab 01.01.2021 werden auf Antrag wahlweise

      für in Ansbach wohnende inkontinente Personen und Familien mit Kleinstkindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres einmalig sechs Restmüllsäcke (im Wert von insgesamt 33 €) kostenlos zur Verfügung gestellt

oder

      für Familien mit Kleinstkindern bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres bei Verwendung von Mehrwegwindeln ein einmaliger Zuschuss von bis zu 60 € gewährt.