Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.11.2020 SR/013/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/017/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 47 KB |
Herr OB Deffner hat die Sitzungsleitung wieder übernommen.
Herr Nießlein berichtet, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.
Der Caritasverband der Stadt und im Landkreis Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Herr Heinz Kestler
Als Vertreter: kein Vertreter benannt
Mit Schreiben vom 22.09.2020 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied
Herr Sebastian Grund
Geschäftsführer des
Caritasverbandes Ansbach
Bahnhofsplatz 11,
91522 Ansbach
und als Vertreter
Herr Sebastian Höhn
benannt.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Herr Sebastian Grund und Herrn Sebastian Höhn werden als neue stimmberechtigte Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss bestellt.