Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020 - 2026)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.11.2020   SR/013/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/017/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr OB Deffner hat die Sitzungsleitung wieder übernommen.

 

Herr Nießlein berichtet, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.

 

Der Caritasverband der Stadt und im Landkreis Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Stimmberechtigtes Mitglied:                   Herr Heinz Kestler

Als Vertreter:                                               kein Vertreter benannt

 

Mit Schreiben vom 22.09.2020 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied

 

Herr Sebastian Grund

Geschäftsführer des Caritasverbandes Ansbach

Bahnhofsplatz 11, 91522 Ansbach

 

und als Vertreter

 

Herr Sebastian Höhn

 

benannt.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Herr Sebastian Grund und Herrn Sebastian Höhn werden als neue stimmberechtigte Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss bestellt.