Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschaffung von Lüftungsgeräten für Schulen - Antrag ÖDP

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.11.2020   BA/010/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5
Vorlage:  31/037/2020 

Herr Dr. Simons berichtet, dass die Verwaltung sich intensiv mit der Thematik, Beschaffung von Lüftungsgeräten an Schulen, befasst hat und stellt anschließend den Sachverhalt dar.

 

Die ÖDP beantragt mit Schreiben vom 25.09.2020 im nächsten halben Jahr sukzessive alle Schulräume der Ansbacher Schulen mit kleinen (mobilen oder stationären) Lüftungsgeräten auszustatten. Im weiteren Schritt seien auch die KiTas in die Planung einzubeziehen. Begonnen werden solle mit der Berufsschule I, da hier die Fenster der meisten Werk- und Unterrichtsräume nicht vollständig zu öffnen seien. Die Beschaffung sei dringlich, da zu erwarten sei, dass viele Kommunen demnächst ebenso auf eine bessere Durchlüftung von Schulräumen setzen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu vermindern. Die Finanzierung erfolge unter Berücksichtigung eines kürzlich vom Freistaat Bayern beschlossenen Förderprogrammes aus Mitteln des laufenden bzw. kommenden Haushaltes.

 

Herr Dr. Simons legt die Haltung der Verwaltung zu mobilen Lüftungsgeräten dar.

 

Es gibt zur Notwendigkeit der Aufstellung von mobilen Luftreinigungsanlagen Stellungnahmen verschiedener Expertenkommissionen. Dazu gehören unter anderem ein Papier der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) am Bundesumweltamt, das Protokoll eines Expertenhearings des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung oder eine Veröffentlichung im Magazin der bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) in 10/2020:

 

IRK-Papier - „Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmaßnahmen reduzieren“

 

Im Sinne des Infektionsschutzes sollen Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies gilt gleichermaßen für freies Lüften über Fenster, wie beim Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen. Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.

 

Zur Reduzierung des Risikos einer Übertragung von SARS-CoV-2 empfiehlt die IRK in Räumen, in denen sich Personen aufhalten, möglichst entweder nur Zuluft von außen (100 % Frischluft) zuzuführen oder bei RLT-Anlagen mit Umluft-Anteil HEPA-Filter einzusetzen. Sind RLT-Anlagen nicht nachzurüsten, bleibt das zusätzliche Lüften bei Bedarf über die Fenster und mittelfristig der Umbau der Anlagen. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und die Einhaltung der anderen Hygiene-Regeln sind nur dann ausreichend wirksam, wenn für einen angemessenen Luftaustausch … gesorgt wird.

 

„Ergebnisprotokoll des Expertenhearings zum Thema „Lüften“ des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Bildung“

 

Für eine optimale Frischluftzufuhr ist eine Querstromlüftung ideal. … Für die Praxis wird empfohlen, in den kühleren Herbst- und Wintermonaten in jeder Unterrichtseinheit nach 20 Minuten für 3 – 5 Minuten einen Luftwechsel durch Stoß- und Querlüftung einzuleiten. In Pausen kann darüber hinaus länger gelüftet werden. …

Mobile Luftreinigungsgeräte sind nicht empfehlenswert, da es bisher keine anerkannten standardisierten Prüfverfahren gibt und verschiedene Faktoren … die Wirksamkeit stark einschränken und ggf. gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. …

 

Magazin der BLÄK - „Richtiges Lüften reduziert Risiko der SARS-CoV-2-Infektion“

 

Die BLÄK hatte das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) um eine kurze Einschätzung zu Raumluftreinigergeräten insbesondere für Arztpraxen und Wartezimmer gebeten. Ergebnis der Anfrage war im Wesentlichen der Verweis auf den Bericht der IRK. Im Kern der Veröffentlichung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass der Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen … für nicht geeignet gehalten wird, da diese das Lüften nicht ersetzen, sondern nur flankieren können.

 

Die Verwaltung plant darum nicht, mobile Luftreinigungsgeräte anzuschaffen. Zur Verbesserung der Lüftungsmöglichkeiten werden, soweit technisch machbar, Nachrüstungen oder Verbesserungen an den Fensteranlagen oder an flankierenden Bauteilen in den Schulen vorgenommen. Zur Verbesserung des Lüftungsverhaltens werden je Schule in ausreichender Menge zahlreiche CO2-Ampeln beschafft, um raumabhängig Lüftungsroutinen zu erproben und umzusetzen.

 

Herr Dr. Simons betrachtet das Lüftungsverhalten an Schulen generell als schwierig. Er   formuliert an Ende des Sachvortrages die wichtigsten Maßnahmen:

 

  1. Natürliches Lüften (Stoßlüften)
  2. Tragen von Mund- Nasenschutz
  3. Installation von Lüftungsgeräten, nur wenn kein Luftaustausch möglich ist

 

Herr Oberbürgermeister Deffner spricht sich ebenfalls für einen natürlichen Luftaustausch aus und ergänzt, dass es kein Förderprogram für die Installation von Lüftungsgeräten in fensterlosen Schulräumen gibt.

 

Von einem Mitglied des Gremiums wird

 

  • die ausdrückliche Bitte an die Verwaltung gestellt, aufgrund der anhaltenden Pandemie Lüftungsgeräte zur Verfügung zu stellen.
  • auf Untersuchungen verwiesen, welche mobile Lüftungsanlagen befürworten.
  • darauf aufmerksam gemacht, dass es bei einer Beschaffung Förder-möglichkeiten für Schulräume ohne ausreichende Lüftung gibt.
  • darauf hingewiesen, dass nach Gesprächen mit Lehrern durch das häufige Lüften Unruhe in den Klassen entsteht und in einzelnen Schulen Klassenräume im Keller ohne Belüftungsmöglichkeiten für den Unterricht herangezogen werden.
  • auf die Notwendigkeit von Querlüftungen anstatt Stoßlüftungen hingewiesen.

 

Mitglieder des Bau- und Werkausschusses sprechen sich dafür aus,

 

  • nicht übereilt, doch aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen zeitnah zu handeln.
  • alle Klassenzimmer zu ertüchtigen und mobile Lüftungsanlagen zur Verfügung zu stellen, falls keine anderen Möglichkeiten bestehen.
  • die Nutzung von fensterlosen Klassenräumen zu untersagen und den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern.
  • eine Bestandsaufnahme an den einzelnen Schulen durchzuführen.
  • die hohe Lautstärke von Lüftungsgeräten zu bedenken.
  • den gestellten Anträgen einen Finanzierungsvorschlag beizufügen.
  • das Kindeswohl stets in den Vordergrund der Überlegungen zu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner sieht die Wichtigkeit ebenfalls in der Gesundheit der Kinder und unterstützt die Forderung, keine Klassenräume ohne Lüftungsmöglichkeit zu nutzen.

 

Herr Dr. Simons sichert anschließend die individuelle Betrachtung aller Schulen und eine Begutachtung der Klassenräume zu. Diese Untersuchung der Klassenräume läuft bald an. Die Verwaltung bekommt zunächst und kurzfristig ein Angebot für eine gutachterliche Bewertung, anschließend erfolgt die Beauftragung.

 

 

 


Beschluss:

 

1.         Aus den in der Sachverhaltsdarstellung genannten Gründen werden keine mobilen oder stationären Raumluftreinigungsgeräte beschafft.

2.         Es werden ausreichend viele CO2-Ampeln beschafft, um in den Schulen ein Corona-gerechtes Lüftungsverhalten zu trainieren.

3.         Zur Verbesserung der Lüftungsmöglichkeiten werden, soweit technisch machbar, Nachrüstungen oder Verbesserungen an den Fensteranlagen oder an flankierenden Bauteilen in den Schulen vorgenommen, z. B.

    1. Veränderung von Oberlichtantrieben
    2. Motorische Antriebe für Querlüftungsmöglichkeiten
    3. Einbau zusätzlicher Lüftungsflügel
    4. Abschnittweiser Rückbau von Deckenabhängungen