Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014-2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.04.2015   HFWA/004/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/007/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein informiert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.

 

Der Stadtjugendring Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Stimmberechtigtes Mitglied:       Herr Steffen Rottler

Als Vertreterin:                                Frau Ute Winkler

 

Mit Schreiben vom 25.02.2015 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied

 

Frau

Ute Winkler

 

und als Vertreterin

 

Frau

Melanie Mildner

 

benannt.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellten ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Ute Winkler als neues stimmberechtigtes Mitglied und Frau Melanie Mildner als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.