Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.04.2015 HFWA/004/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/007/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 29 KB |
Herr Kleinlein informiert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen.
Der Stadtjugendring Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Stimmberechtigtes Mitglied: Herr Steffen Rottler
Als Vertreterin: Frau Ute Winkler
Mit Schreiben vom 25.02.2015 wurde nun als neues stimmberechtigtes Mitglied
Frau
Ute Winkler
und als Vertreterin
Frau
Melanie Mildner
benannt.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellten ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Ute Winkler als neues stimmberechtigtes Mitglied und Frau Melanie Mildner als neues stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.