Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beschaffung einer Minirampe für die Skateranlage - außerplanmäßige Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2020   SR/010/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 3
Vorlage:  30/018/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl berichtet, dass für den Skaterplatz am ehem. Messegelände eine neue Rampe beschafft werden soll. Die vor kurzem abgebaute Minihalfpipe stammte aus dem Jahr 2002, die Eichenholzunterkonstruktion war so marode, dass eine Sanierung nicht mehr in Frage kam. Um einen möglichst breiten Nutzerkreis zu erreichen, soll eine sog. Minirampe beschafft und aufgebaut werden.


Aus Gründen der Haltbarkeit wird eine Stahlunterkonstruktion gewählt, um Reparaturkosten und Folgeaufwand niedrig zu halten; die Anlage kann auch problemlos an einem anderen Standort wiederaufgebaut werden.

 

Die Neubeschaffung wird über eine Einholung von Vergleichsangeboten in die Wege geleitet.

 

Das wirtschaftlichste Angebot verursacht Kosten in Höhe von ca. 24.000 €

 

Dies beinhaltet die Beschaffung / Lieferung und Teile des Aufbaus der Anlage.

 

Da keine Haushaltsmittel für den entsprechenden Zweck bestehen, wird eine außerplanmäßige Ausgabe zur Bereitstellung der Mittel zur Beratung gestellt. Eine zwingend notwendige und unabweisbare Ausgabe liegt nach Einschätzung der Verwaltung für die anstehende Beschaffung nicht vor.

 

Gleichwohl sollen der Fortbestand der Skateranlage und die Nutzbarkeit für die Jugendlichen als wichtige Freiluft-Freizeitbetätigung auch in der kalten Jahreszeit sichergestellt werden.


Beschluss:

 

Der Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 24.000 € für die Beschaffung einer Minirampe für den Skaterplatz wird zugestimmt.