Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung - Antrag Offene Linke

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2020   BA/009/2020 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 10
Vorlage:  REF3/007/2020 

Herr Büschl bezieht sich auf den Antrag der Offenen Linken vom 13.08.2020 zur Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Begrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen.

 

Herr Büschl erläutert, dass der Antrag auf den Erlass einer örtlichen Bauvorschrift gem. Art.81 Abs. 1 Nr.5 BayBO abzielt.

 

Er stellt dazu eine digitale Präsentation vor und bezieht sich dabei auf Auszüge der Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Regensburg.

 

Im anschließenden Gespräch wird

 

  • die Unterstützung des Bay. Städtetages zur Begrünung und Artenvielfalt erwähnt.
  • auf negative Beispiele mit fehlender Begrünung von privaten Flächen in Ansbach hingewiesen.
  • auf die Signalwirkung einer Freiflächengestaltungssatzung aufmerksam gemacht.
  • der Handlungsbedarf zu dieser Thematik verdeutlicht.
  • die Problematik mit ähnlichen Satzungen dargestellt.
  • darum gebeten, der Natur in Baugebieten genügend Raum zu lassen.
  • eine ökologische Stadtentwicklung thematisiert.
  • gebeten, den Verwaltungsaufwand gegenüber der möglichen Verbesserung zu betrachten.
  • eine Freiflächengestaltungssatzung als Eingriff in den privaten Gestaltungsfreiraum angesehen.
  • darum gebeten, dass die Kommune auf Landschaftsgärtnerbetriebe zugehen möchte, welche mehr Grün in den Hausgärten anlegen sollen.

 

Herr Büschl führt aus, dass sich die Verwaltung auf die Festsetzungen in den Bebauungsplänen konzentriert. Bei der Erstellung der Bebauungspläne können zum Beispiel Vorschriften zur Bepflanzung oder Beschränkungen der Grundflächenzahl (GRZ) aufgenommen werden. Er zeigt auf, dass mit der Liberalisierung des Bauens ein Gleichklang mit dem Wunsch nach zunehmender Individualisierung der Bürger besteht, aber er sehe den Vollzug solcher Vorschriften als schwierig an. Dafür sind in der Verwaltung zusätzliche Stellen erforderlich. Herr Büschl verweist in diesem Zusammenhang auf das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Ansbach und den persuasiven Ansatz.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner führt ergänzend aus, dass bestehende Bauten dem Bestandschutz unterliegen und sich ihm ebenfalls die Frage der Kontrolle stellt. Er zeigt Verständnis für die Thematik, doch sind solche Satzungen streitanfällig und Klagen reichen oftmals bis zur letzten Gerichtsinstanz. Auch ein Bußgeldvollzug gestaltet sich schwierig.

 

Abschließend lässt Herr Oberbürgermeister Deffner über den Antrag der Offenen Linken vom 13.08.2020 zur „Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Begrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen“, welcher den Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung zum Ziel hat, abstimmen.