Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Grundsatzbeschluss Ausbau Uzstraße / Wiederherstellung Oberflächen

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2020   BA/009/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  32/018/2020 

Herr Büschl stellt die Sitzungsvorlage zum Grundsatzbeschluss Ausbau der Uzstraße und zur Wiederherstellung der Oberflächen vor.

 

Die Stadtwerke Ansbach müssen in der Uzstraße die Gasleitungen dringend erneuern. In diesem Zusammenhang werden auch Wasser-, teils Abwasser- und Telekommunikationsleitungen erneuert bzw. verlegt. Seitens der Versorgungsunternehmen besteht das Angebot zur gemeinsamen Durchführung der Baumaßnahme in der Uzstraße hinsichtlich Oberflächenwiederherstellung analog des Bauvorhabens Neustadt 1. Bauabschnitt.

 

Zum Umfang der Grabungsarbeiten hat das beauftragte Koordinierungs-Büro auf Wunsch der Stadt einen Lageplan übermittelt (s. Anlage). Dieser beinhaltet zunächst den Abschnitt zwischen der Einmündung Platenstraße am sog. Rialto-Rondell bis zur Einmündung der Neustadt bzw. Reuterstraße nördlich des Herrieder Tores. Weitere Abschnitte Richtung Norden sind im Anschluss vorgesehen. Ebenso wird in den kommenden Jahren in weiteren Flächen der Altstadt beabsichtigt die Gasleitungen auszutauschen.

 

Eine Neugestaltung der Oberfläche der Uzstraße könnte im Rahmen der Städtebauförderung erfolgen. Um diese Mittel in Anspruch zu nehmen, wäre vorab ein grundlegender Planungs- und Beteiligungsprozess nötig. Dieser benötigt erfahrungsgemäß bis zur Ausführungsreife einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.

 

Bei der Neustadt lag zum Zeitpunkt, als die Stadtwerke ebenfalls wegen dringender Leitungserneuerungen beginnen mussten, bereits das Entwurfsergebnis aus dem Wettbewerb 2007 in vor und musste nur noch hinsichtlich der Belange der Barrierefreiheit angepasst werden.

 

Es stellt sich somit die Frage, ob die Stadt Ansbach im Anschluss an die Grabungsarbeiten eine umfassende Neugestaltung durchführt oder eine Wiederherstellung gefordert wird.

 

Im Falle der Neugestaltung müsste die Bevölkerung einige Jahre über Asphalt- Provisorien gehen.

 

Die Neugestaltung der Uzstraße hat aus fachlich-technischer Sicht des Tiefbauamtes gegenüber vielen anderen Straßenzügen im Stadtgebiet keine vorrangige Priorität, und sollte deshalb im Anschluss der Grabarbeiten durch die Versorger wieder in den vorherigen Zustand mit der bestehenden Gestaltung hergestellt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass schon kürzlich im Fraktionsgespräch eine Vorstellung der Baumaßnahme bereits durch das ausführende Ingenieurbüro erfolgte. Jetzt ist durch das Gremium zu beschließen, ob eine Neugestaltung in drei Bauabschnitten oder die Wiederherstellung nach der Maßnahme erfolgen soll.

 

Herr Büschl ergänzt, dass derzeit die Infrastruktur für Gas, Wasser und Strom durch die Stadtwerke erneuert wird. Die Arbeiten in der Uzstraße stehen dabei im Vordergrund. Zur Entscheidungsfindung möchte die Verwaltung das Gremium mit einbeziehen.

 

 

 

Aus dem Gremium wird

 

  • um eine Fertigstellung bis zum Stadtjubiläum 2021 gebeten.

 

  • nach einem Konzessionsvertrag gefragt.

 

Ø  Herr Büschl gibt an, dass entsprechende Konzessionsverträge existieren.

 

  • um die Erstellung eines barrierefreien Bandes vom Herrieder Tor bis zum Eiscafé Rialto gebeten.

 

Ø  Herr Büschl berichtet, dass eine taktile Führung nicht möglich ist, aber eine gute und weiterhin schwellenlose Begehbarkeit, sowie eine ordentliche fachgerechte Wiederherstellung von den Stadtwerken erwartet wird.

 

 


Beschluss:

 

Auf eine gemeinsame Durchführung der Baumaßnahme und damit eine Neugestaltung der Uzstraße nach den Leitungsarbeiten wird verzichtet. Die Versorgungsunternehmen sollen die aufgegrabenen Flächen in der Uzstraße wieder in den ursprünglichen Zustand der bestehenden Gestaltung in Pflasterbauweise herstellen.