Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.10.2020 BA/009/2020 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 30/017/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 244 KB |
Herr Oberbürgermeister Deffner berichtet einleitend, dass
vorab die Städtebauliche Entwicklung zur
Erweiterung im Baugebiet Pfaffengreuth nichtöffentlich im Stadtrat besprochen
wurde. Im Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach nördlich der Stadtteile
Pfaffengreuth und Eyb sind Wohnbauflächen dargestellt. Nun möchte man die Öffentlichkeit zeitnah informieren und den Investoren
in der heutigen Sitzung des Bauausschusses die Möglichkeit geben, sich
vorzustellen, sowie die Absichten und den bisherigen Stand der
Überlegungen und Pläne für den neuen Stadtteil zu erläutern. Dazu
begrüßt Herr Oberbürgermeister Deffner Herrn Dorn, den Eigentümer der meistern
Flächen, den Architekten Herrn Hirsch und Herrn Eckart von Eckart Concept.
Herr Eckart führt
zu Beginn der Präsentation aus, dass die Investoren die Idee für eine moderne
Gartenstadt am Klingenberg mit einer beispielhaften Bebauung und einer
einheitlichen Architektur realisieren möchten. Um die Voraussetzungen für die
Schaffung von Planungsrecht zu fixieren, wurde vorab eine Absichtserklärung mit
den Eckpunkten seitens der Stadt Ansbach abgestimmt und beschlossen. Herr
Eckart betont, dass die im Flächennutzungsplan dargestellte Eyber Tangente für
die Investoren keinen direkten Bezug mit den Planungen des Baugebietes zu tun
hat.
Herr Hirsch zeigt
eine Flächenübersicht und berichtet über den aktuellen Projektstand. Er stellt
zwei Optionen mit Erweiterungsmöglichkeiten vor. Voraussetzung für die weitere
Bauplanung ist die Einholung von Verkehrs- und Artenschutzgutachten und
anschließend eine Ergebnisanalyse mit der Stadt Ansbach. Die Planung sieht
kostengünstiges Bauen in Modularbauweise mit Dachbegrünung und einer
Nahwärmenetzversorgung vor.
Herr Hirsch führt
weiter aus, dass die Investoren nachhaltigen bezahlbaren Wohnraum in Ansbach
auch unter Berücksichtigung des Ansbacher Wohnbaumodells schaffen möchten.
Geplant sind Einfamilienhäuser, überwiegend jedoch Reihenhäuser in einer
dichten Bebauung und Geschosswohnungsbau. Der Zielpreis für ein Reihenhaus mit
Gartenanteil liegt bei unter 400.000 €.
Aus dem Gremium
wird nachgefragt
Ø
Herr
Hirsch spricht von einer regenerativen und CO2 neutralen Bebauung. Die
Investoren werden Fachplaner einbinden und Vorschläge einholen. Das Projekt
sieht in einer vorgestellten Option vier Einfamilienhäuser, zwei
Geschosswohnungsbauten und mehrheitlich Reihenhäuser vor.
Der Sachverhalt zeigt auf, dass die Investoren beabsichtigen
Teile der Wohnbauflächen in einer privaten Erschließungsmaßnahme nach den
Vorgaben und in Abstimmung mit der Stadt Ansbach zu entwickeln. Dies umfasst unter anderem die
Erschließungs- und Bebauungsverpflichtung
(als Durchführungsverpflichtung) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach
Schaffung des Baurechts. Als erster Schritt soll in einem städtebaulichen
Entwurf ein ganzheitliches Konzept/Rahmenkonzept mit Einbezug der umgebenden
Flächen erstellt werden.
Bislang abgestimmt
wurden zahlreiche Eckpunkte der privaten Baugebietserschließung durch einen
Vorhabenträger. Diese sollen als Grundlage für einen späteren städtebaulichen
Vertrag (Erschließungs- und Durchführungsvertrag) gem. §11 BauGB im Rahmen der
Bauleitplanung dienen.
Als Instrument wird
ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne eine Vorhaben- und
Erschließungsplanes (gem. § 12 BauGB) beabsichtigt.
Leistungen auf
privater Seite sind unter anderem:
·
Kosten
aller Planungs- und Gutachterleistungen
·
Verwaltungskosten
für die Durchführung des Verfahrens der Bauleitplanung.
·
Kosten
für notwendige Umwelt- und Verkehrsgutachten (inkl. notwendiger Beteiligungsverfahren)
sowie etwaiger natur- und artenschutzrechtlicher Maßnahmen.
·
Errichtung
und Kostentragung von
o
öffentlicher
Freiflächen- und Spielplatzinfrastruktur
o
sämtlicher
unmittelbarer Infrastruktur (Straßen-, Wasser- und Kanalbau, Breitband, etc.)
Herr Büschl fasst den
Stand der Dinge nochmals zusammen und führt aus, dass allen voran ein
städtebauliches Gesamtkonzept stehen muss. Zudem werden die Planer in
Abstimmung mit der Stadt danach u. a. auch ein Verkehrs- und Artenschutzgutachten
für ein tragfähiges Gesamtkonzept vor einem Einstieg in das
Bauleitplanverfahren entwickeln werden müssen. Eine wichtige Bedeutung vorab
hat hier auch die Sozialverträglichkeit und die Phase vor der Bürgerbeteiligung,
sowie eine umfassende Beteiligung der Bürger während des Verfahrens.
Herr Oberbürgermeister
Deffner bedankt sich herzlich bei den Investoren. Er betont, dass die
Verwaltung sich intensiv mit dem geplanten Vorhaben auseinandersetzen wird und
sagt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz1 des
BauGB zu.
Beschluss: