Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Baugebiet am Klingenberg – Vorstellung seitens Investor

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.10.2020   BA/009/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/017/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Oberbürgermeister Deffner berichtet einleitend, dass vorab die Städtebauliche Entwicklung zur Erweiterung im Baugebiet Pfaffengreuth nichtöffentlich im Stadtrat besprochen wurde. Im Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach nördlich der Stadtteile Pfaffengreuth und Eyb sind Wohnbauflächen dargestellt. Nun möchte man die Öffentlichkeit zeitnah informieren und den Investoren in der heutigen Sitzung des Bauausschusses die Möglichkeit geben, sich vorzustellen, sowie die Absichten und den bisherigen Stand der Überlegungen und Pläne für den neuen Stadtteil zu erläutern.  Dazu begrüßt Herr Oberbürgermeister Deffner Herrn Dorn, den Eigentümer der meistern Flächen, den Architekten Herrn Hirsch und Herrn Eckart von Eckart Concept.

 

Herr Eckart führt zu Beginn der Präsentation aus, dass die Investoren die Idee für eine moderne Gartenstadt am Klingenberg mit einer beispielhaften Bebauung und einer einheitlichen Architektur realisieren möchten. Um die Voraussetzungen für die Schaffung von Planungsrecht zu fixieren, wurde vorab eine Absichtserklärung mit den Eckpunkten seitens der Stadt Ansbach abgestimmt und beschlossen. Herr Eckart betont, dass die im Flächennutzungsplan dargestellte Eyber Tangente für die Investoren keinen direkten Bezug mit den Planungen des Baugebietes zu tun hat.

 

Herr Hirsch zeigt eine Flächenübersicht und berichtet über den aktuellen Projektstand. Er stellt zwei Optionen mit Erweiterungsmöglichkeiten vor. Voraussetzung für die weitere Bauplanung ist die Einholung von Verkehrs- und Artenschutzgutachten und anschließend eine Ergebnisanalyse mit der Stadt Ansbach. Die Planung sieht kostengünstiges Bauen in Modularbauweise mit Dachbegrünung und einer Nahwärmenetzversorgung vor.

 

Herr Hirsch führt weiter aus, dass die Investoren nachhaltigen bezahlbaren Wohnraum in Ansbach auch unter Berücksichtigung des Ansbacher Wohnbaumodells schaffen möchten. Geplant sind Einfamilienhäuser, überwiegend jedoch Reihenhäuser in einer dichten Bebauung und Geschosswohnungsbau. Der Zielpreis für ein Reihenhaus mit Gartenanteil liegt bei unter 400.000 €.

 

Aus dem Gremium wird nachgefragt

 

  • wie die Versorgung mittels Nahwärmenetz und die Anbindung an die Bundesstraße 14 erfolgen soll.

 

  • in welchem Verhältnis der Geschosswohnungsbau zu den Einfamilienhäusern steht.

 

Ø  Herr Hirsch spricht von einer regenerativen und CO2 neutralen Bebauung. Die Investoren werden Fachplaner einbinden und Vorschläge einholen. Das Projekt sieht in einer vorgestellten Option vier Einfamilienhäuser, zwei Geschosswohnungsbauten und mehrheitlich Reihenhäuser vor.

 

Der Sachverhalt zeigt auf, dass die Investoren beabsichtigen Teile der Wohnbauflächen in einer privaten Erschließungsmaßnahme nach den Vorgaben und in Abstimmung mit der Stadt Ansbach zu entwickeln. Dies umfasst unter anderem die Erschließungs- und Bebauungsverpflichtung (als Durchführungsverpflichtung) innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach Schaffung des Baurechts. Als erster Schritt soll in einem städtebaulichen Entwurf ein ganzheitliches Konzept/Rahmenkonzept mit Einbezug der umgebenden Flächen erstellt werden.

Bislang abgestimmt wurden zahlreiche Eckpunkte der privaten Baugebietserschließung durch einen Vorhabenträger. Diese sollen als Grundlage für einen späteren städtebaulichen Vertrag (Erschließungs- und Durchführungsvertrag) gem. §11 BauGB im Rahmen der Bauleitplanung dienen.

 

Als Instrument wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne eine Vorhaben- und Erschließungsplanes (gem. § 12 BauGB) beabsichtigt. 

 

Leistungen auf privater Seite sind unter anderem:

 

·         Kosten aller Planungs- und Gutachterleistungen

·         Verwaltungskosten für die Durchführung des Verfahrens der Bauleitplanung.

·         Kosten für notwendige Umwelt- und Verkehrsgutachten (inkl. notwendiger Beteiligungsverfahren) sowie etwaiger natur- und artenschutzrechtlicher Maßnahmen.

·         Errichtung und Kostentragung von

o   öffentlicher Freiflächen- und Spielplatzinfrastruktur

o   sämtlicher unmittelbarer Infrastruktur (Straßen-, Wasser- und Kanalbau, Breitband, etc.)

 

Herr Büschl fasst den Stand der Dinge nochmals zusammen und führt aus, dass allen voran ein städtebauliches Gesamtkonzept stehen muss. Zudem werden die Planer in Abstimmung mit der Stadt danach u. a. auch ein Verkehrs- und Artenschutzgutachten für ein tragfähiges Gesamtkonzept vor einem Einstieg in das Bauleitplanverfahren entwickeln werden müssen. Eine wichtige Bedeutung vorab hat hier auch die Sozialverträglichkeit und die Phase vor der Bürgerbeteiligung, sowie eine umfassende Beteiligung der Bürger während des Verfahrens.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bedankt sich herzlich bei den Investoren. Er betont, dass die Verwaltung sich intensiv mit dem geplanten Vorhaben auseinandersetzen wird und sagt eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz1 des BauGB zu.

 

 

 

 


Beschluss: