Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Aufhebung der Sanierungssatzungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.09.2020   SR/009/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und der einstimmigen Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 09.09.2020 und ergänzt einige wichtige Punkte.

 

-   Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgegebene Maßnahme

-    Ein Ermessensspielraum zu den Regelungen §§ 152 und 156 BauGB besteht nicht

-    Ziel sei, eine Überführung vom umfassenden Verfahren in ein einfaches Verfahren.

-    Die etwaigen Beiträge sollen in die Gesamtmaßnahme wieder investiert werden

-    Benötigen personelle Unterstützung

-    Die Vergabe des Gutachtens ist förderfähig

-    Verweis auf die Antwort des Reg. Präsidenten Dr. Bauer vom Februar 2020 mit dem Hinweis auf die Bagatellklausel.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung der Sanierungssatzungen der Stadt Ansbach bzw. die Überführung ins „vereinfachte Verfahren“ vorzubereiten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abrechnung aller Sanierungsgebiete voranzutreiben.
  3. Zur Unterstützung der Bearbeitung und Einleitung der Verfahren wird im Amt 30 eine Verwaltungskraft (3.QE) eingestellt.