Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.09.2020 SR/009/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Büschl
verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und der einstimmigen Empfehlung aus
dem Bauausschuss vom 09.09.2020 und ergänzt einige wichtige Punkte.
- Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich
vorgegebene Maßnahme
-
Ein
Ermessensspielraum zu den Regelungen §§ 152 und 156 BauGB besteht nicht
-
Ziel
sei, eine Überführung vom umfassenden Verfahren in ein einfaches Verfahren.
-
Die
etwaigen Beiträge sollen in die Gesamtmaßnahme wieder investiert werden
-
Benötigen
personelle Unterstützung
-
Die
Vergabe des Gutachtens ist förderfähig
-
Verweis
auf die Antwort des Reg. Präsidenten Dr. Bauer vom Februar 2020 mit dem Hinweis
auf die Bagatellklausel.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt: