Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 24.09.2020 UA/005/2020 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | REF2/008/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 45 KB | ||
Antrag SPD 41 KB |
Herr Wießner informiert, dass der Antrag der SPD vom 02.01.2020 in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 18.06.2020 auf die heutige Sitzung verschoben werden musste.
In dem Antrag wurde um Auskunft zu folgenden Maßnahmen gebeten:
1 a. Wegweisende
Beschilderung
Zusammen mit dem ADFC und Carina fand eine gemeinsame Befahrung des Stadtgebietes statt, um Routen für ein Alltagsroutennetz festzulegen.
Das Radwegenetz des
Tourismusverbandes Romantisches Franken wurde im Rahmen der Neubeschilderung
von 2018-2020 in Teilbereichen überplant. Zudem wurden die Anbindungen an die
Nachbarlandkreise/-kommunen durch ein Planungsbüro abgefragt und bei der
Planung berücksichtigt). Bei einem ersten verwaltungsinternen Arbeitstreffen
mit allen beteiligten Ämtern Ende September wird das Thema „Beschilderung des
innerstädtischen Gesamtradwegenetzes mit den Alltags- und Freizeitrouten“ auf
der Agenda stehen. Dies ist als erster Schritt zu sehen, um weitere Maßnahmen
zu koordinieren und eine einwandfreie und gepflegte Beschilderung für das
innerstädtische Gesamtradwegenetz nach FGSV Kriterien herzustellen.
1 b. Fahrradstellplatzsatzung
Die
Fahrradstellplatzsatzung wird in den Bauausschuss verwiesen. Die Überarbeitung
der Stellplatzsatzung kann auch hinsichtlich der Fahrradabstellanlagen und
eines möglichen Carsharings betrachtet werden
1 c. Gestaltung
von Schutz- und Radfahrstreifen z.B. in der Bahnhofsstraße
In einer
gemeinsamen Begehung mit ADFC und Carina wurde festgehalten, dass der
vorhandene Radfahrstreifen zu schmal ist. Auch aus verkehrsplanerischer Sicht
ist dieser gegen einen breiteren Schutzstreifen auszutauschen.
Ein Schutzstreifen
soll laut ERA eine Breite von 1,50 m (Exklusiv der Fahrbahninne) haben. Die
Fahrbahn hat eine Breite von 9,00 m, wodurch nach Abzug der Schutzstreifen
immer noch 6,00 m, also 3,00 m pro Fahrtrichtung, zwischen den Schutzstreifen
Platz ist. Laut ERA sind „nur“ mindestens 4,50 m zwischen den Schutzstreifen
erforderlich. Problematisch sind die Längsparkplätze ab Höhe der
NORMA-Einfahrt, die erhöhte Unfallgefahr durch das sog. Dooring hervorrufen.
Die ERA schreibt, dass bei Längsparkstreifen bei häufigen Parkwechsel ein
weiterer Sicherheitsstreifen von 0,50 m erkennbar sein soll. Dieser soll
baulich extra breite Parkbuchten aufweisen oder durch entsprechende Markierung
hergestellt werden. Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen
Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum 1,50 m breit
sein. Der Sicherheitsraum muss dann nicht baulich oder durch Markierung
ausgebildet sein.
Somit entspricht
die Anfrage der Planungen der Verwaltung. Es konnte bisher leider personell
bedingt, noch nicht weiterverfolgt werden.
2. Umsetzung
des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 29.01.2018:
Für die
Schalkhäuser Landstraße wurde dieser Beschluss zwischenzeitlich durch den
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 18.06.2020 überholt.