Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Umsetzung und Fortschreibung des Beschlusses des Stadtrates vom Mai 2009; Radverkehrskonzept: hier:
a) Wegweisende Beschilderung;
b) Fahrradstellplatzsatzung;
c) Gestaltung von Schutz- und Radfahrstreifen:

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.09.2020   UA/005/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF2/008/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Antrag SPD Dateigrösse: 41 KBAntrag SPD 41 KB

Herr Wießner informiert, dass der Antrag der SPD vom 02.01.2020 in der letzten Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 18.06.2020 auf die heutige Sitzung verschoben werden musste.

 

In dem Antrag wurde um Auskunft zu folgenden Maßnahmen gebeten:

 

1 a.      Wegweisende Beschilderung

Zusammen mit dem ADFC und Carina fand eine gemeinsame Befahrung des Stadtgebietes statt, um Routen für ein Alltagsroutennetz festzulegen.

 

Das Radwegenetz des Tourismusverbandes Romantisches Franken wurde im Rahmen der Neubeschilderung von 2018-2020 in Teilbereichen überplant. Zudem wurden die Anbindungen an die Nachbarlandkreise/-kommunen durch ein Planungsbüro abgefragt und bei der Planung berücksichtigt). Bei einem ersten verwaltungsinternen Arbeitstreffen mit allen beteiligten Ämtern Ende September wird das Thema „Beschilderung des innerstädtischen Gesamtradwegenetzes mit den Alltags- und Freizeitrouten“ auf der Agenda stehen. Dies ist als erster Schritt zu sehen, um weitere Maßnahmen zu koordinieren und eine einwandfreie und gepflegte Beschilderung für das innerstädtische Gesamtradwegenetz nach FGSV Kriterien herzustellen.

 

 

1 b.      Fahrradstellplatzsatzung

Die Fahrradstellplatzsatzung wird in den Bauausschuss verwiesen. Die Überarbeitung der Stellplatzsatzung kann auch hinsichtlich der Fahrradabstellanlagen und eines möglichen Carsharings betrachtet werden

 

 

1 c.      Gestaltung von Schutz- und Radfahrstreifen z.B. in der Bahnhofsstraße

In einer gemeinsamen Begehung mit ADFC und Carina wurde festgehalten, dass der vorhandene Radfahrstreifen zu schmal ist. Auch aus verkehrsplanerischer Sicht ist dieser gegen einen breiteren Schutzstreifen auszutauschen.

 

Ein Schutzstreifen soll laut ERA eine Breite von 1,50 m (Exklusiv der Fahrbahninne) haben. Die Fahrbahn hat eine Breite von 9,00 m, wodurch nach Abzug der Schutzstreifen immer noch 6,00 m, also 3,00 m pro Fahrtrichtung, zwischen den Schutzstreifen Platz ist. Laut ERA sind „nur“ mindestens 4,50 m zwischen den Schutzstreifen erforderlich. Problematisch sind die Längsparkplätze ab Höhe der NORMA-Einfahrt, die erhöhte Unfallgefahr durch das sog. Dooring hervorrufen. Die ERA schreibt, dass bei Längsparkstreifen bei häufigen Parkwechsel ein weiterer Sicherheitsstreifen von 0,50 m erkennbar sein soll. Dieser soll baulich extra breite Parkbuchten aufweisen oder durch entsprechende Markierung hergestellt werden. Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum 1,50 m breit sein. Der Sicherheitsraum muss dann nicht baulich oder durch Markierung ausgebildet sein.

 

Somit entspricht die Anfrage der Planungen der Verwaltung. Es konnte bisher leider personell bedingt, noch nicht weiterverfolgt werden.

 

 

2.         Umsetzung des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 29.01.2018:

Für die Schalkhäuser Landstraße wurde dieser Beschluss zwischenzeitlich durch den Beschluss des Verkehrsausschusses vom 18.06.2020 überholt.