Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Grundsatzbeschluss zur Weiterführung des Verfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Ne 5 "für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg - Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West"

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.09.2020   SR/009/2020 
Vorlage:  30/010/2020 

Herr Büschl verweist auf den Sachvortrag und die mehrheitliche Beschlussempfehlung im Bauausschuss vom 14.09.2020.

 

Er erläutert im weiteren die möglichen Varianten der Anbindung der Bayreuther Straße.

 

In der anschließenden Diskussion wird angeregt bzw. festgestellt.

 

-           das neue Quartier soll durch eine Verlängerung der Bayreuther Straße an die Staatsstraße angebunden werden

-           auf der Bayreuther Straße sollen geschwindigkeitsreduzierende und verkehrsberuhigende Maßnahmen gemacht werden

-           die Kosten für den Gehweg auf der Westseite der Rügländer Straße (Alter Strüther Berg) trägt der Investor, die Kosten für den Gehweg auf der Ostseite übernimmt die Stadt.

-           im Gremium bestehen Bedenken, dass beim ersten Anwendungsfall des Ansbacher Wohnbaumodells dieses bereits „ausgehebelt“ werde.

-           mit einem städtebaulichen Vertrag solle eine Obergrenze für die Kosten der Reihenhäuser festgesetzt werden

-           im Beschluss wird unter Punkt F…Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, ein weiterer Satz eingefügt:

            Eine physische Abhängung der Rügländer Straße wird angestrebt

-           im Beschlussvorschlag Punkt D wird eingefügt … für einen Anteil von mindestens 25%

 

Auf Anregung von Herrn Schildbach, wird über die Beschlusspunkte einzeln abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die unten genannten Punkte als Grundsatzbeschluss und Handlungsauftrag:

 

A)   Die Anbindung der Bayreuther Straße an die St 2255 ist in ausreichender Breite als Trasse im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ne 5 „für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg - Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West" für die künftige Planung freizuhalten und den Entwurf des Bebauungsplanes entsprechend anzupassen. Die Kostenteilung zwischen Investor und Stadt Ansbach beträgt 20 zu 80 für die neue Anbindung. Dies wird vertraglich entsprechend geregelt.

gegen 11 Stimmen angenommen

B)   Im noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag wird die Herstellung der Anbindung der Bayreuther Straße an die St 2255 durch den Vorhabenträger, sowie die Übertragung der Straßenbaulast an die Stadt Ansbach festgesetzt.

gegen 11 Stimmen angenommen

C)   Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verschiebung der Ortsdurchfahrtsgrenzen (OD-V und OD-E) nach Norden bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.

gegen 8 Stimmen angenommen

D)   Die Verwaltung wird beauftragt, die Festsetzung von Kaufpreis- oder Mietpreisobergrenzen für einen Anteil von mindestens 25 Prozent der neu zu schaffenden Wohnfläche im Rahmen des städtebaulichen Vertrags festzusetzen.

einstimmig angenommen

E)   Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kreuzungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt für die Anbindung der Bayreuther Straße an die St 2255 abzustimmen.

gegen 11 Stimmen angenommen

F)   Unter der Bedingung des Inkrafttretens des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur umgesetzt:

1.   Eine physische Abhängung der Rügländer Straße wird angestrebt.

2    Herstellung des Gehwegs östlich/westlich an der Straße am Strüther Berg

3    Umgestaltung der Bayreuther Straße mittels markierten Parkständen ähnlich der Straße Galgenmühle

4    Einrichtung einer Haltelinie „bei Rot hier halten" in der Rettistraße

gegen 1 Stimme angenommen

 

Geeignete Planungen sind dem zuständigen Bauausschuss jeweils zeitgerecht zur Entscheidung vorzulegen.

einstimmig angenommen