Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anpassung Mietobergrenzen im Stadtgebiet Ansbach für die Zeit ab dem 01.01.2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.09.2020   SR/009/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  10/001/2020 

Herr Nießlein verweist auf den Sachvortrag und die einstimmige Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales vom 09.09.2020.

 

Ein erneuter Sachvortrag wird nicht gewünscht.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Obergrenzen für Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II bzw. SGB XII rückwirkend zum 01.01.2020 nach der der Beschlussvorlage beiliegenden Tabelle auf die Werte der Mietstufe II/Höchstbeträge nach § 12 WoGG zuzüglich eines 10-prozentigen Zuschlags (vgl. Nr. 35.01 Abs. 7 Satz 5 der Sozialhilferichtlinien [SHR] des Bayerischen Städtetages und des Bayerischen Landkreistages vom 15.01.2020) zu erhöhen.

Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.