Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.09.2020 SR/009/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 10/001/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 247 KB | ||
Mietobergrenzen Stadt Ansbach ab 01.01.2020 197 KB |
Herr Nießlein verweist auf den Sachvortrag und die einstimmige Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales vom 09.09.2020.
Ein erneuter Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Obergrenzen für Kosten der Unterkunft im
Rahmen des SGB II bzw. SGB XII rückwirkend zum 01.01.2020 nach der der
Beschlussvorlage beiliegenden Tabelle auf die Werte der Mietstufe
II/Höchstbeträge nach § 12 WoGG zuzüglich eines 10-prozentigen Zuschlags (vgl.
Nr. 35.01 Abs. 7 Satz 5 der Sozialhilferichtlinien [SHR] des Bayerischen
Städtetages und des Bayerischen Landkreistages vom 15.01.2020) zu erhöhen.
Die beigefügte Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.