Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Zuschuss an die Bachwoche Ansbach GmbH;
Defizitausgleich 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2020   HFWA/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/025/2020 

Herr Jakobs berichtet, dass das Geschäftsjahr 2019 der Bachwoche Ansbach GmbH mit einem Defizit in Höhe von 85.477,03 € schließe.

 

Zwar seien rund 62.000 € mehr Einnahmen erzielt worden als im Kosten- und Finanzierungsplan veranschlagt, doch eine Kompensation der angefallenen Mehrausgaben sei dadurch nicht möglich gewesen.

 

Gemäß der Satzung der Bachwoche Ansbach GmbH würde der Jahresfehlbetrag von den beiden Gesellschaftern (Stadt Ansbach und Verein der Freunde der Bachwoche e. V.) entsprechend ihrer Gesellschafteranteile je zur Hälfte übernommen werden. Mit Schreiben vom 13.08.2020 habe die Bachwoche Ansbach GmbH die Übernahme formell beantragt. Gleichzeitig sei die Bachwoche GmbH ihrerseits bemüht, Einsparungen zu treffen.

 

Der von der Stadt Ansbach zu tragende Anteil in Höhe von 42.738,51 € sei bei der HHSt. 01.3320.7170 überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung wäre durch Mehreinnahmen bei der Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer (HHSt. 01.9000.0616) gewährleistet.

 

Der Gesamtzuschuss 2019 der Stadt Ansbach an die Bachwoche Ansbach GmbH würde sich dadurch von 90.000 € auf 132.738,51 € erhöhen.

 

Herr Meyer möchte wissen, ob die Verluste gedeckelt wären, Herr Jakobs verneint.


Beschluss:

 

Zur Deckung des Jahresfehlbetrags 2019 der Bachwoche Ansbach GmbH werden bei HHSt. 01.3320.7170                                                                                                              42.738,51 €

überplanmäßig bereitgestellt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer (HHSt. 01.9000.0616).