Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.09.2020 HFWA/008/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 15 |
Vorlage: | REF2/024/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 142 KB | ||
HVOalt 32 KB | ||
HVOneu 309 KB |
Herr Kleinlein erklärt, dass die Verordnung zum Schutz der
Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO) aus
rechtlichen Gründen neu zu fassen sei.
Der Leinenzwang für
Kampfhunde sei auf alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze innerhalb
geschlossener Ortslage ausgedehnt worden. Für große Hunde gelte er künftig in
ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf
öffentlichen Märkten, Veranstaltungen, Festen und Versammlungen im Freien.
Die
Begriffsdefinitionen in § 2 HVO seien angepasst und ein Verweis auf die
Grünanlagensatzung aufgenommen worden. Dort sei bereits das Verbot, Hunde auf
Kinderspielplätze mitzubringen oder in Grünanlagen frei oder an überlanger Leine
herumlaufen zu lassen, enthalten.
Außerdem weist er
darauf hin, dass man für das komplette Stadtgebiet keinen generellen
Leinenzwang verordnen dürfe. Es wäre nicht zulässig, da es in Ansbach keinen
Freiauslaufplatz für Hunde gäbe.
Aus dem Gremium erfolgen Nachfragen, die von Herrn
Kleinlein zufriedenstellend beantwortet werden.
Eine Diskussion
entbrennt zum Thema Kontrolle und Verhängung von Bußgeldern.
Herr OB Deffner sagt hierzu, dass die Stadträte dem Antrag
auf einen städtischen Ordnungsdienst bei den Stellenberatungen zustimmen
sollten. Denn nur mit ausreichend Personal könnten die Kontrollen ausreichend
durchgeführt werden.
Herr Sauerhöfer regt einen postalischen Versand der
Verordnung und Satzung an.
Herr Jakobs nimmt diesen Vorschlag auf. Er könnte sich
vorstellen, dass diese Unterlagen zusammen mit dem Steuerbescheid versendet
werden könnten.
Herr Kleinlein erklärt abschließend, dass diese Verordnung
ein guter Mittelweg sei, da er keinen generellen Leinenzwang und den
Hundehaltern nicht zu viele Verbote auferlegen würde.
Beschluss:
Der HFWA empfiehlt
dem Stadtrat, die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch
Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO) in der Fassung des Entwurfs vom
25.08.2020 neu zu erlassen. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Verordnungsentwurf
ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Herr Sauerhammer war bei der Abstimmung abwesend.