Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Neufassung Hundehaltungsverordnung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2020   HFWA/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage:  REF2/024/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein erklärt, dass die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO) aus rechtlichen Gründen neu zu fassen sei.

 

Der Leinenzwang für Kampfhunde sei auf alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze innerhalb geschlossener Ortslage ausgedehnt worden. Für große Hunde gelte er künftig in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Märkten, Veranstaltungen, Festen und Versammlungen im Freien.

 

Die Begriffsdefinitionen in § 2 HVO seien angepasst und ein Verweis auf die Grünanlagensatzung aufgenommen worden. Dort sei bereits das Verbot, Hunde auf Kinderspielplätze mitzubringen oder in Grünanlagen frei oder an überlanger Leine herumlaufen zu lassen, enthalten.

 

Außerdem weist er darauf hin, dass man für das komplette Stadtgebiet keinen generellen Leinenzwang verordnen dürfe. Es wäre nicht zulässig, da es in Ansbach keinen Freiauslaufplatz für Hunde gäbe.

 

Aus dem Gremium erfolgen Nachfragen, die von Herrn Kleinlein zufriedenstellend beantwortet werden.

 

Eine Diskussion entbrennt zum Thema Kontrolle und Verhängung von Bußgeldern.

Herr OB Deffner sagt hierzu, dass die Stadträte dem Antrag auf einen städtischen Ordnungsdienst bei den Stellenberatungen zustimmen sollten. Denn nur mit ausreichend Personal könnten die Kontrollen ausreichend durchgeführt werden.

 

Herr Sauerhöfer regt einen postalischen Versand der Verordnung und Satzung an.

 

Herr Jakobs nimmt diesen Vorschlag auf. Er könnte sich vorstellen, dass diese Unterlagen zusammen mit dem Steuerbescheid versendet werden könnten.

 

Herr Kleinlein erklärt abschließend, dass diese Verordnung ein guter Mittelweg sei, da er keinen generellen Leinenzwang und den Hundehaltern nicht zu viele Verbote auferlegen würde.


Beschluss:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat, die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO) in der Fassung des Entwurfs vom 25.08.2020 neu zu erlassen. Der der Sitzungsvorlage beigefügte Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Herr Sauerhammer war bei der Abstimmung abwesend.