Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020 - 2026)

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.09.2020   HFWA/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/015/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein trägt den Sachverhalt vor.

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG ende die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen habe, abberufen werde. Scheide ein stimmberechtigtes Mitglied aus, sei lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Die Jugendamtssatzung bestimme in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen sei.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Ansbach wäre bisher im Jugendhilfeausschuss von Herrn Alexander Zötl vertreten worden, eine Vertretung hätte es nicht gegeben.

 

Mit Schreiben vom 30.06.2020 sei nun als neues stimmberechtigtes Mitglied Herr Viorel Lapping (Geschäftsführer Arbeiterwohlfahrt Ansbach) benannt worden. Die Benennung eines Vertreters sei nicht erfolgt.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Viorel Lapping als neues stimmberechtigtes Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.