Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Inklusion in den Ansbacher Schulen; Antrag der CSU-Fraktion

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2015   SKA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  13/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 136 KBVorlage 136 KB

Seit der Beratung im Arbeitskreis Schulentwicklung am 22.04.2013 und der Beratung im Schul- und Kulturausschuss am 30.09.2013 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

In den Staatlichen Grund- und Mittelschulen in Ansbach wurde bislang keine Profilschule Inklusion eingerichtet. Eine solche besteht z.B. im Landkreis Ansbach in Lichtenau und Dietenhofen (jeweils Grundschule) sowie in Schillingsfürst (Grund- und Mittelschule).

 

Wie Herr Schulrat Hauptmann vom Staatlichen Schulamt Ansbach in der o.g. Sitzung des Arbeitskreises Schulentwicklung bereits ausgeführt und in diesem Monat nochmals bestätigt hat, muss sich das Lehrerkollegium einer Schule bewusst für die Profilschule entscheiden und auf den Weg machen. Eine Verpflichtung der Schule durch das Staatliche Schulamt und den Sachaufwandsträger ist nicht möglich. Das Staatliche Schulamt kann nur anregen, dass sich Schulen für die Profilschule entscheiden und sie bei der Einführung begleiten. Der Sachaufwandsträger ist dann gefordert, wenn eine Schule das Profil Inklusion haben möchte, denn zum einen muss er zustimmen und zum anderen muss er bereit sei, den entstehenden zusätzlichen Aufwand (z.B. für Umbauten oder Geräte) zu tragen.

 

Natürlich ist der Sachaufwandsträger auch unabhängig von der Profilschule gefordert. Die Beratungsstelle für Inklusion beim Staatlichen Schulamt gibt interessierten Eltern auch stets die Auskunft, dass der Sachaufwandsträger immer aufgeschlossen ist, wenn es darum geht, z.B. durch Bereitstellung von Hilfsmitteln Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf in die Schule zu integrieren. Hierzu gehört z.B. die Bereitstellung von Schulbuchvergrößerungen für sehbehinderte Schüler.

 

Aus baulicher Sicht ist durch die Stadt Ansbach festzustellen, dass bei Neubauten, größeren Umbauten und Generalsanierungen selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben z.B. zur Barrierefreiheit eingehalten werden.

 

Die Stadt Ansbach ist natürlich auch stets daran interessiert, Informationen über die Entwicklung der Inklusion in Stadt und Landkreis Ansbach zu erhalten. So wurde an der Tagung Inklusion vor Ort – Schwerpunkt Down-Syndrom im Januar 2015 teilgenommen. Hierzu wurden auch die Grund- und Mittelschulen in Ansbach vom Staatlichen Schulamt dezidiert eingeladen.

 

Bislang ist jedoch noch keine staatliche Grund- und Mittelschule mit Interesse an dem Profil Inklusion auf das Staatliche Schulamt oder die Stadt Ansbach zugekommen.

 

Natürlich werden aber in den Ansbacher Schulen Schüler mit Behinderung beschult. Nach einer aktuellen Umfrage, zu der allerdings noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen, stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

An der Friedrich-Güll-Schule, Grundschule Ost wurde eine Kooperationsklasse (inklusive Beschulungsmaßnahme) gebildet. An den Grundschulen werden zahlreiche Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Autismus (Asperger), Förderbedarf Hören, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie mit körperlicher Einschränkung beschult. Teilweise ist den Kindern ein Schulbegleiter zur Seite gestellt. In den weiterführenden Schulen (Mittelschule, Gymnasium, FOS/BOS, Städt. Wirtschaftsschule und Staatl. Berufsschule I) werden – zum Teil mit Schulbegleiter - ebenfalls Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Hörbehinderung, Sehbehinderung, Gehbehinderung (auch Rollstuhlfahrer), motorischen Störungen und Autismus unterrichtet.

 

Für die Rollstuhlfahrer wurden z.B. in Kooperation der Staatl. Berufsschule mit dem städt. Bauamt für Feueralarme Evakuierungsstühle gekauft, die in den entsprechenden Stockwerken angebracht wurden, da die Rollstühle zum Tragen zu schwer sind und im Alarmfall die Aufzüge nicht benützt werden dürfen. Mit diesen Evakuierungsstühlen lassen sich die betroffenen Schüler leicht über Treppen hinunterfahren.

Außerdem wurden dort mit 2 Klassen aus der Förderberufsschule Ansbach im Modellversuch IBB (Inklusive Berufliche Schule) Klassen gebildet. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Schüler/innen mit Lernbeeinträchtigungen, für die ein eigener Gruppenraum für Klassenteilungen eingerichtet und ausgestattet wurde, weitere Änderungen der sachlichen Rahmenbedingungen waren nicht erforderlich. Der weitaus größere Teil der Inklusionsbemühungen bezieht sich auf pädagogisch-methodische Maßnahmen, die keinen Einsatz der Stadt Ansbach als Sachaufwandsträger erfordern.

 

Nachdem beim ersten Bauabschnitt auf Barrierefreiheit geachtet wurde, sehen sich die Berufsschule und die Berufsfachschule durchaus als inklusive Schulen. Die einzige Einschränkung, die jedoch in Zuge der Außensanierung geändert werden kann, ist der Einbau einer Eingangstür (z. B. beim Zugang von der Ostseite, wo auch die Behindertenparkplätze sind), die von einem Rollstuhlfahrer zu bedienen ist. Derzeit kann ein/e Rollstuhlfahrer/in nur mit Hilfe in das Gebäude hinein. Im Gebäude selbst kann er/sie sich frei bewegen.

 

Abgesehen von Beschränkungen durch bauliche Gegebenheiten haben die Schulen, die sich bislang geäußert haben, keine Probleme bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung dargelegt. Die Schulen verfügen z.T. auch über jahrelange Erfahrung.

 

In den Grund- und Mittelschulen (den Pflichtschulen) sind für die Aufnahme von Kindern mit Behinderung keine zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen gegeben.

 

Nach Mitteilung des Staatlichen Schulamts bestehen an der Evang. Schule in Ansbach 2 Kooperationsklassen in der Mittelschule. In der Evang. Schule und der Montessori Schule werden Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen und Sprechen, mit Asperger Syndrom und mit motorischen Entwicklungsstörungen (teilweise mit Schulbegleitung) beschult.

 

Die Schilderung des Sachverhalts resultiert aus einer Abfrage bei den Ansbacher Schulen. Aus Gründen des Datenschutzes ist eine detaillierte Information zu den Schülern, bei denen Inklusionsbedarf besteht, jedoch nicht möglich.

So werden Kinder/Jugendliche an der Güllschule (Grund- und Mittelschule), der Weinbergschule, der Wirtschaftsschule, am Theresien- und Platengymnasium sowie an der FOS/BOS beschult. Die Behinderungen umfassen sonderpädagogischen Förderbedarf, Autismus, Geh-, Hör- und Sehbehinderungen sowie motorische Einschränkungen.

Darüber hinaus informiert Herr Nießlein, dass der Impuls zur Einrichtung einer Profilschule von der Schule ausgehen muss und der Einfluss der Stadt deshalb begrenzt ist. Es verstehe sich von selbst, dass bei Bau, Sanierung oder Umbau darauf geachtet werde, Barrierefreiheit zu beachten wie in den Kindergärten Steingruberstraße und Meinhardswinden bereits geschehen.

In keiner Schule gab es Ablehnungen, im Platengymnasium wurden spezielle Bücher für Sehbehinderte angeschafft.

Frau Oberbürgermeisterin Seidel resümiert, dass die Schulen nach Möglichkeit Inklusion anböten, bei baulichen Veränderungen, käme immer der Prüfbaustein barrierefrei zur Anwendung.

Nachdem der Antrag aus dem Jahr 2013 stamme, war Frau Dr. von Blohn am aktuellen Sachstand nach zwei Jahren interessiert. In der Region würden Profilschulen etabliert, es sei deshalb auch in Ansbach wünschenswert einen Schwerpunkt im Bereich Grundschule zu setzen. Ob denn beim Schulamt eine niedrigschwellige Beratungsstelle vorhanden sei?

Frau Baumgartl, bestätigt das Vorhandensein einer Beratungsstelle beim staatlichen Schulamt.

Herr Schildbach betont, dass Inklusion keine Wohltätigkeit sei, sondern ein Recht. Er hält die Weinbergschule durch die Nähe zur Förderschule für prädestiniert, da durch die räumliche Nähe die Kombination von Teilinklusion und Förderbeschulung gegeben sei.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel verweist auf die unterschiedlichen Formen von Einschränkungen, betont, dass das Angebot nicht auf eine Schule beschränkt werden sollte. Die Schulen leisteten Gutes, gäben ein gutes Bild und spiegelten eine positive Entwicklung wider.