Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2015 SKA/001/2015 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 13/003/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 136 KB |
Seit der Beratung im
Arbeitskreis Schulentwicklung am 22.04.2013 und der Beratung im Schul- und
Kulturausschuss am 30.09.2013 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
In den Staatlichen
Grund- und Mittelschulen in Ansbach wurde bislang keine Profilschule Inklusion
eingerichtet. Eine solche besteht z.B. im Landkreis Ansbach in Lichtenau und
Dietenhofen (jeweils Grundschule) sowie in Schillingsfürst (Grund- und Mittelschule).
Wie Herr Schulrat
Hauptmann vom Staatlichen Schulamt Ansbach in der o.g. Sitzung des
Arbeitskreises Schulentwicklung bereits ausgeführt und in diesem Monat nochmals
bestätigt hat, muss sich das Lehrerkollegium einer Schule bewusst für die
Profilschule entscheiden und auf den Weg machen. Eine Verpflichtung der Schule
durch das Staatliche Schulamt und den Sachaufwandsträger ist nicht möglich. Das
Staatliche Schulamt kann nur anregen, dass sich Schulen für die Profilschule
entscheiden und sie bei der Einführung begleiten. Der Sachaufwandsträger ist
dann gefordert, wenn eine Schule das Profil Inklusion haben möchte, denn zum
einen muss er zustimmen und zum anderen muss er bereit sei, den entstehenden
zusätzlichen Aufwand (z.B. für Umbauten oder Geräte) zu tragen.
Natürlich ist der
Sachaufwandsträger auch unabhängig von der Profilschule gefordert. Die
Beratungsstelle für Inklusion beim Staatlichen Schulamt gibt interessierten
Eltern auch stets die Auskunft, dass der Sachaufwandsträger immer
aufgeschlossen ist, wenn es darum geht, z.B. durch Bereitstellung von
Hilfsmitteln Kinder mit erhöhtem Hilfebedarf in die Schule zu integrieren.
Hierzu gehört z.B. die Bereitstellung von Schulbuchvergrößerungen für
sehbehinderte Schüler.
Aus baulicher Sicht
ist durch die Stadt Ansbach festzustellen, dass bei Neubauten, größeren
Umbauten und Generalsanierungen selbstverständlich die gesetzlichen Vorgaben
z.B. zur Barrierefreiheit eingehalten werden.
Die Stadt Ansbach
ist natürlich auch stets daran interessiert, Informationen über die Entwicklung
der Inklusion in Stadt und Landkreis Ansbach zu erhalten. So wurde an der
Tagung Inklusion vor Ort – Schwerpunkt Down-Syndrom im Januar 2015
teilgenommen. Hierzu wurden auch die Grund- und Mittelschulen in Ansbach vom
Staatlichen Schulamt dezidiert eingeladen.
Bislang ist jedoch
noch keine staatliche Grund- und Mittelschule mit Interesse an dem Profil
Inklusion auf das Staatliche Schulamt oder die Stadt Ansbach zugekommen.
Natürlich werden
aber in den Ansbacher Schulen Schüler mit Behinderung beschult. Nach einer
aktuellen Umfrage, zu der allerdings noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen,
stellt sich die Situation wie folgt dar:
An der
Friedrich-Güll-Schule, Grundschule Ost wurde eine Kooperationsklasse (inklusive
Beschulungsmaßnahme) gebildet. An den Grundschulen werden zahlreiche Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf, Autismus (Asperger), Förderbedarf Hören,
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie mit körperlicher Einschränkung
beschult. Teilweise ist den Kindern ein Schulbegleiter zur Seite gestellt. In
den weiterführenden Schulen (Mittelschule, Gymnasium, FOS/BOS, Städt.
Wirtschaftsschule und Staatl. Berufsschule I) werden – zum Teil mit
Schulbegleiter - ebenfalls Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf,
Hörbehinderung, Sehbehinderung, Gehbehinderung (auch Rollstuhlfahrer),
motorischen Störungen und Autismus unterrichtet.
Für die
Rollstuhlfahrer wurden z.B. in Kooperation der Staatl. Berufsschule mit dem
städt. Bauamt für Feueralarme Evakuierungsstühle gekauft, die in den
entsprechenden Stockwerken angebracht wurden, da die Rollstühle zum Tragen zu
schwer sind und im Alarmfall die Aufzüge nicht benützt werden dürfen. Mit
diesen Evakuierungsstühlen lassen sich die betroffenen Schüler leicht über Treppen
hinunterfahren.
Außerdem wurden dort
mit 2 Klassen aus der Förderberufsschule Ansbach im Modellversuch IBB
(Inklusive Berufliche Schule) Klassen gebildet. Hierbei handelt es sich in
erster Linie um Schüler/innen mit Lernbeeinträchtigungen, für die ein eigener
Gruppenraum für Klassenteilungen eingerichtet und ausgestattet wurde, weitere
Änderungen der sachlichen Rahmenbedingungen waren nicht erforderlich. Der
weitaus größere Teil der Inklusionsbemühungen bezieht sich auf
pädagogisch-methodische Maßnahmen, die keinen Einsatz der Stadt Ansbach als
Sachaufwandsträger erfordern.
Nachdem beim ersten
Bauabschnitt auf Barrierefreiheit geachtet wurde, sehen sich die Berufsschule
und die Berufsfachschule durchaus als inklusive Schulen. Die einzige Einschränkung,
die jedoch in Zuge der Außensanierung geändert werden kann, ist der Einbau
einer Eingangstür (z. B. beim Zugang von der Ostseite, wo auch die
Behindertenparkplätze sind), die von einem Rollstuhlfahrer zu bedienen ist.
Derzeit kann ein/e Rollstuhlfahrer/in nur mit Hilfe in das Gebäude hinein. Im
Gebäude selbst kann er/sie sich frei bewegen.
Abgesehen von
Beschränkungen durch bauliche Gegebenheiten haben die Schulen, die sich bislang
geäußert haben, keine Probleme bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
mit Behinderung dargelegt. Die Schulen verfügen z.T. auch über jahrelange
Erfahrung.
In den Grund- und
Mittelschulen (den Pflichtschulen) sind für die Aufnahme von Kindern mit
Behinderung keine zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen gegeben.
Nach Mitteilung des
Staatlichen Schulamts bestehen an der Evang. Schule in Ansbach 2
Kooperationsklassen in der Mittelschule. In der Evang. Schule und der
Montessori Schule werden Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen und Sprechen, mit
Asperger Syndrom und mit motorischen Entwicklungsstörungen (teilweise mit
Schulbegleitung) beschult.
Die Schilderung des
Sachverhalts resultiert aus einer Abfrage bei den Ansbacher Schulen. Aus
Gründen des Datenschutzes ist eine detaillierte Information zu den Schülern,
bei denen Inklusionsbedarf besteht, jedoch nicht möglich.
So werden
Kinder/Jugendliche an der Güllschule (Grund- und Mittelschule), der
Weinbergschule, der Wirtschaftsschule, am Theresien- und Platengymnasium sowie
an der FOS/BOS beschult. Die Behinderungen umfassen sonderpädagogischen
Förderbedarf, Autismus, Geh-, Hör- und Sehbehinderungen sowie motorische
Einschränkungen.
Darüber hinaus
informiert Herr Nießlein, dass der Impuls zur Einrichtung einer Profilschule
von der Schule ausgehen muss und der Einfluss der Stadt deshalb begrenzt ist.
Es verstehe sich von selbst, dass bei Bau, Sanierung oder Umbau darauf geachtet
werde, Barrierefreiheit zu beachten wie in den Kindergärten Steingruberstraße
und Meinhardswinden bereits geschehen.
In keiner Schule gab
es Ablehnungen, im Platengymnasium wurden spezielle Bücher für Sehbehinderte
angeschafft.
Frau
Oberbürgermeisterin Seidel resümiert, dass die Schulen nach Möglichkeit
Inklusion anböten, bei baulichen Veränderungen, käme immer der Prüfbaustein
barrierefrei zur Anwendung.
Nachdem der Antrag
aus dem Jahr 2013 stamme, war Frau Dr. von Blohn am aktuellen Sachstand nach
zwei Jahren interessiert. In der Region würden Profilschulen etabliert, es sei
deshalb auch in Ansbach wünschenswert einen Schwerpunkt im Bereich Grundschule
zu setzen. Ob denn beim Schulamt eine niedrigschwellige Beratungsstelle
vorhanden sei?
Frau Baumgartl,
bestätigt das Vorhandensein einer Beratungsstelle beim staatlichen Schulamt.
Herr Schildbach
betont, dass Inklusion keine Wohltätigkeit sei, sondern ein Recht. Er hält die
Weinbergschule durch die Nähe zur Förderschule für prädestiniert, da durch die
räumliche Nähe die Kombination von Teilinklusion und Förderbeschulung gegeben
sei.
Frau
Oberbürgermeisterin Seidel verweist auf die unterschiedlichen Formen von
Einschränkungen, betont, dass das Angebot nicht auf eine Schule beschränkt
werden sollte. Die Schulen leisteten Gutes, gäben ein gutes Bild und spiegelten
eine positive Entwicklung wider.