Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Stadtbau Ansbach - Fischerstraße 2
Zustimmung zur Planung

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.09.2020   BA/008/2020 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl stellt einleitend die aktuelle Planung sowie Kostenschätzung mit 1,8 Mio. € des Architekturbüros Holzinger, Eberl, Fürhäußer vor.  Gegenüber dem bisher vorgestellten Entwurf konnte durch einen möglichen Grundstückstausch mit dem bisherigen Eigentümer des Nachbargrundstücks noch eine Optimierung der Planung erfolgen. Durch den Grundstückstausch kann das Gebäude und die Situation der Stellplätze optimiert werden.

Ein weiterer Vorteil der Veränderung des Grundrisses des Gebäudes ist eine vernünftige Zufahrt. Geplant sind zwei Wohneinheiten pro Geschoss. Im Erdgeschoss entstehen zwei barrierefreie Wohneinheiten.

Es wurde kein Aufzug in die Planung mit einbezogen, da gerade beim gefördertem Wohnbau angesichts der geringen Zahl an Wohneinheiten auch verstärkt ein Augenmerk auf die Höhe der Nebenkosten gerichtet werden muss.

Herr Büschl ergänzt, dass zu jeder Wohneinheit ein Stellplatz gehört. Da die Größe aller Wohnungen unter 90 m² liegt, ist ein Stellplatz pro Wohnung rechtlich ausreichend.

Aktuell werde noch nach Einsparpotential gesucht, welches durch den Wegfall des Untergeschosses möglich wäre. Der Grundwasserpegel auf diesem Grundstück liegt bei ca. 3 Metern, was die Erstellung einer „weißen Wanne“ notwendig macht. Dies stellt einen hohen Kostenfaktor dar. 

Anstelle der Erdgeschosswohnung zur Straße hin könnten die Abstellräume und die Technik, die bislang im Keller vorgesehen waren, untergebracht werden.

Darüber hinaus findet für die Klärung der Wohnraumförderung zeitnah noch ein Termin mit der Regierung von Mittelfranken statt.

Aus dem Gremium werden anschließend folgende Fragen gestellt:

·       Was geschieht mit dem Bestand der vorhandenen Bäume auf dem getauschten Grundstück und besteht eine Möglichkeit, diese Bäume zu schützen?

·       Ist die Wirtschaftlichkeit noch gegeben ist, da sich der Quadratmeterpreis in Bezug auf die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Holzinger, Eberl, Fürhäußer auf über 5.000 € pro m² beläuft?

·        Gibt es eine Regelung betreffend den Lärmschutz?

 

Herr Büschl erklärt diesbezüglich, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks nicht beabsichtigt, zu bauen. Der Eigentümer hatte vor dem Grundstückstausch keine nennenswerte Grünfläche. Eventuell sei allerdings eine zusätzliche zivilrechtliche Absicherung des Baumbestandes möglich. Allerdings rät Herr Büschl hiervon ab, um den Tausch nicht scheitern zu lassen.

Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit verweist Herr Büschl auf die Erläuterungen bezüglich des Einsparpotentials u.a. durch den Verzicht des Baus eines Kellergeschosses.

Herr Büschl führt im Weiteren aus, dass durch ein Sanierungsprogramm der Bahn bereits vor vielen Jahren schalldichte Fenster im damals noch bestehenden Haus verbaut worden sind. Das Sanierungsprogramm der Bahn ist bereits abgeschlossen. Daher muss der bauliche passive Schallschutz beim Neubau des Hauses von Seiten der Stadt berücksichtigt werden. Aber aufgrund der zunehmend im Wohnungsbau eingeführten dezentralen Wohnraumlüftung im Hinblick auf die Energiesparverordnung bieten sich bei Neubauten Synergieffekte für einen entsprechenden Lärmschutz. Hinzu kommt auch, dass die Wohnräume von der Bahn abgewandt sind. Gemäß Gutachten müssen die gesunden Wohnverhältnisse gewahrt werden.

Ein Mitglied des Gremiums spricht sich für den Bau von fünf statt sechs Wohnungen aus, damit die Wirtschaftlichkeit gewahrt bleibt. Ein Verzicht des Kellers sei auch im Alter von Vorteil.

Herr Oberbürgermeister Deffner befürwortet eine Vertagung des TOPs auf den 29.09.2020 in der Stadtratssitzung. Bis dahin soll eine Prüfung bzgl. der Kostenersparnis erfolgen.

 

 

Die Entscheidung über den Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werkausschuss nimmt die vorgestellte Planung zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Der Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH wird beauftragt das Bauprojekt „Fischerstraße 2“ weiter umzusetzen.