Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.09.2020   BA/008/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Meldesystem „RADar!“

 

Frau Heinlein gibt bekannt, dass seit Anfang September den Ansbacherinnen und Ansbachern das bereits vom „Stadtradeln“ bekannte und vom Klima-Bündnis entwickelte Meldesystem „RADar!“ nun ganzjährig zur Verfügung steht. Über „RADar!“ können Radfahrende im gesamten Stadtgebiet die Kommunalverwaltung auf störende und gefährliche Stellen im Radwegverlauf aufmerksam machen. Desweitern können Anregungen für eine bessere Führung, Markierung und Ausschilderung des Radwegenetzes eingebracht werden. Via der RADar!-App oder der RADar!-Website können in einer Straßenkarte Pins inklusive dem Grund der Meldung gesetzt werden, wodurch die Stadtverwaltung sofort informiert wird und die Meldungen bewerten kann. Das RADar!-System stellt für den Bürger ein onlinebasiertes Bürgerbeteiligungsinstrument dar, um gemeinsam mit der Kommune den Fahrradverkehr in Ansbach zu verbessern.

 

 

Bekanntgabe;

Müllsammelaktion „Saub(a)er“

 

Herr Wehrer gibt bekannt, dass die Aktion vom ursprünglichen Termin (28.03.2020) auf einen Ersatztermin am 26.09.2020 vorschoben werden konnte. An der Veranstaltung werden vier Vereine mit insgesamt ca. 90 Teilnehmern und drei Schulen mit insgesamt ca. 300 Schülern teilnehmen.

 

 

Bekanntgabe;

Radabstellanlage am Stadion, Aquella – Bordsteinabsenkung

Beantwortung der Anfrage aus dem Bauausschuss vom 13.07.2020

 

Frau Heinlein gibt in Bezug auf die o.g. Anfrage bekannt, dass in diesem Bereich bereits teilweise eine Bordsteinabsenkung vorhanden ist. Eine weitere Verflechtung der Verkehre durch eine Erweiterung der Absenkung des Bordsteins ist nicht empfehlenswert.

Herr OB Deffner schließt sich den Ausführungen von Frau Heinlein an. Nachdem die Bordsteinabsenkung teilweise vorhanden ist, ist es zumutbar, dass die Radfahrer/innen, auch in Rücksichtnahme auf die Fußgänger/innen, absteigen und das letzte Stück zum Abstellplatz schieben.

 

 

Bekanntgabe;

Spielgerät Stadtgraben

 

Herr Büschl berichtet, dass im Rahmen der Hauptinspektion 2020 der Ansbacher Spielplätze festgestellt wurde, dass ein Spielgerät an fast allen Standpfosten morsch ist; die Unterzüge und Brüstungen ebenfalls. Der Bericht sieht eine Behebung der gravierenden Mängel innerhalb 6 Wochen vor; normalerweise sind dringende Mängel innerhalb von 3 Monaten zu beheben. Eine Behebung der Mängel Aufwand ist jedoch nicht mehr möglich, da vor allem die Standpfosten stark von Fäulnis betroffen sind und diese nicht ohne weiteres ausgetauscht werden können, bzw. ein Austausch wirtschaftlich nicht rentabel ist.

In den letzten Jahren wurde bereits sehr viel an dem Gerät ausgetauscht und immer wieder erneuert, die Spielplatzberichte der letzten Jahre wiesen immer wieder auf Mängel hin, daher sind seit 2019 entsprechende Mittel im Haushalt angemeldet.  

 

Aufgrund der genannten Fakten sieht die Stadt Ansbach aus Verkehrssicherheitsgründen die Notwendigkeit, das Gerät innerhalb der nächsten zwei Wochen komplett abzubauen; eine Sperrung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, da die Gefahr besteht, dass das Spielgerät trotz Absperrung benutzt wird.

 

Es wird jedoch bereits im kommenden Bauausschuss eine Planung, welche die Erneuerung des Spielplatzes vorsieht und eine „Auffrischung“ des Stadtgrabens in den schon etwas in die Jahre gekommenen Bereichen insgesamt mit beinhaltet, vorgestellt. Dies bietet Chance Städtebaufördermittel zu generieren, da ein bloßer Austausch des Spielgeräts nicht förderfähig wäre. Vorabstimmungen diesbezüglich und mit weiteren Akteuren sind dann bereits erfolgt.

 

 

Bekanntgabe;

Neubeschilderung Spielplätze

 

Herr Büschl zeigt den Entwurf der neuen Spielplatzschilder. Er gibt bekannt, dass die veraltete Beschilderung an allen städtischen Spielplätzen ersetzt wird.  Die Schilder müssen inzwischen bestimmte Mindestinhalte (u.a. Notrufnummer, individuelle Bezeichnung, etc.) umfassen. Neu ist auch das Piktogramm des Rauchverbotes, welches der dahingehend angepassten Grünanlagensatzung entspricht.

 

  • Bezüglich der auf der neuen Beschilderung abgedruckten Altersbeschränkung wird angefragt, ob diese verpflichtend ist.

Herr Büschl antwortet, dass es sich diesbezüglich um eine grundsätzliche Änderung mit ordnungspolitischem Hintergrund handelt. Eine Alterskontrolle auf Spielplätzen ist seiner Ansicht nach jedoch unwahrscheinlich.

 

 

Bekanntgabe;

Traglufthalle

 

Bezugnehmend auf den Bericht der FLZ vom 11.09.2020 stellt Herr Büschl klar, dass der Verein erstmals im Juli 2019 Kontakt zur Stadt Ansbach aufgenommen hat. Der Antrag wurde vorab gestellt, allerdings waren Verhandlungen zur Anpassung des Nutzungsverhältnisses zwischen der Stadt und dem TSV nötig. Die Baugenehmigung basierte betreffend der Betriebsmonate auf der Betriebsbeschreibung des Betreibers und nicht auf restriktiven Vorgaben der Stadt Ansbach. Entgegen den Äußerungen im Bericht der FLZ ist klarzustellen, dass die Baugenehmigung in einem angemessenen Zeitrahmen zum 01.09.2020 erteilt wurde. Die Verwaltung war während der Verhandlungen mit dem TSV stets offen und kooperativ.

 

 

Bekanntgabe;

Straßenausbau Röntgenstraße

 

Herr Büschl berichtet, dass im Zuge des Straßenausbaus viele Fragen seitens der Anwohner aufgekommen sind. Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen eine Informationsveranstaltung durchzuführen, um die Anwohner zeitgleich zu informieren. Die Veranstaltung findet am 06.10.2020 statt, entsprechende Einladungen wurden bereits verschickt.

 

 

Bekanntgabe;

Baugebiet Klingenweiher – Ostspange Eyb

 

Herr Büschl gibt bekannt, dass, wie bereits in der FLZ berichtet, die Entwicklung eines neuen Baugebietes in der Erweiterung des bestehenden Baugebietes Pfaffengreuth durch private Investoren angegangen werden soll. Bisher wurden lediglich erste Überlegungen angestellt. Im Zuge der Berichterstattung und durch private Eingaben wurde jedoch bereits Sorge um das Gebiet des Klingenweihers geäußert. In diesem Zusammenhang wird die Eyber Ostspange in den Blickwinkel gerückt, welche im Flächennutzungsplan (FNP) als Trasse grob dargestellt ist.

Um die im FNP als Wohnbauzuwachsflächen dargestellte Gebietserweiterung durchführen zu können, ist eine Reihe von Untersuchungen und Gutachten nötig. Diese betreffen u.a. die Bereiche Umwelt und Verkehr. Die Schutzgüter Mensch, Natur (Fauna/Flora) sind dabei von hoher Bedeutung.

Gleichzeitig muss die Verkehrserschließung des neuen Baugebietes fundiert untersucht und die Abwicklung der Verkehrsströme detailliert ermittelt werden. Dabei muss neben der internen Gebietserschließung in erster Linie auch das bestehende Verkehrsnetz betrachtet werden.

 

Herr OB Deffner merkt an, dass ein Eingriff in den Klingenweiher nicht erfolgen wird. Es ist bedauerlich, dass durch falsche Berichterstattung und falsche Informationen Arbeitszeit gebunden wird.

 

 

Bekanntgabe;

Retti-Palais

 

Herr Dr. Schoen gibt in seiner Rolle als Vorsitzender des Fördervereins Retti e.V. bekannt, dass das Dach des Retti-Palais bis Weihnachten fertiggestellt sein soll. Dies ist unter anderem durch die zügige Erteilung der Baugenehmigung möglich.

Herr Dr. Schoen merkt an, dass das einzigartige Projekt einen enormen Gewinn für die Stadt Ansbach darstellt und bedankt sich bei der Verwaltung und allen beteiligten Mitarbeitern/innen für die jahrelange gute Zusammenarbeit.

 

 

Anfrage;

Wasserschaden Dachstuhl Herrieder Tor

 

Herr Dr. Schoen erkundigt sich nach der Sachlage.

 

Herr Dr. Simons berichtet, dass aufgrund von wiederholten massiven Wassereinbrüchen und Feuchteschäden nach längeren Regenperioden im Frühjahr ein Ortstermin mit einem auf Denkmäler spezialisierten Zimmerer stattfand. Dieser stellte bei der ersten Inaugenscheinnahme fest, dass die Dachhaut und das Unterdach des Turmhelmes an mehreren Stellen undicht ist und dringend zeitnah (2021) saniert werden muss, um weitere Durchfeuchtungsschäden der Konstruktion zu vermeiden. Der Dachstuhl und das Dachtragwerk sind bereits schwer geschädigt und müssen in dem Zuge auch dringend saniert werden.

In einem ersten Schritt wurde der Zimmerer beauftragt, Teile der Bodenschalung und des Fehlbodens aufzunehmen, um auch die Schäden an den verdeckt liegenden Hölzern begutachten zu können – auch diese sind verdeckt liegenden Hölzer sind schwer geschädigt. Der Dachstuhl hat sich bereits stark verformt und ist an manchen Stellen bereits um einige cm abgesackt.

Die Stadt Ansbach beabsichtigt auf Anraten des Zimmerers für das hölzerne Dachtragwerk des Turmhelmes des Herrieder Tors (Stadttor, Baudenkmal Baujahr 1712-1757) eine Planung der Sanierung von einem Tragwerksplaner durchführen zu lassen. Hierzu wurde ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Es ist sinnvoll nur Tragwerksplaner hinzuzuziehen die schon entsprechende Erfahrung und Expertise im Bereich Denkmalschutz besitzen. Die Verwaltung rechnet mit Sanierungskosten im sechsstelligen Bereich. Innerhalb der nächsten Monate soll ein konkreter Plan samt Kostenplan vorgelegt werden.

 

 

Anfrage;

Rampe Skatepark

 

Herr Schildbach weist darauf hin, dass der Zustand des Skateparks besorgniserregend ist. Er bemängelt, dass der Abbau der Rampe nicht im Vorfeld kommuniziert wurde und fragt an, was der IG Skatepark als Perspektive in Aussicht gestellt werden kann.

Herr Büschl antwortet, dass die Rampe aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste und noch in dieser Woche abmontiert und begutachtet wird.

Der Kontakt mit der IG Skatepark ist durch das Sportamt der Stadt Ansbach gesichert.

Bezüglich des Standortes merkt Herr Büschl an, dass sich die Mikrolage verschieben wird. Der Skateplatz soll einen gesicherten Standort erhalten. Um einen entsprechenden Entwurf zu erstellen, sind bereits Gespräche mit dem Wettbewerbssieger anberaumt. Noch in diesem Jahr soll ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet werden. Das darauffolgende Bauleitplanverfahren wird bis 2021 andauern. Die Stadt Ansbach ist jedoch nicht abgeneigt für die Übergangszeit eine neue Rampe zu installieren.

 

 

Anfrage;

Baustellenmanagement

 

Frau Homm-Vogel fragt an, ob die Verwaltung einen Baustellenjahresplan erstellen könnte, um eine bessere Koordinierung der einzelnen Baustellen und eine bessere Information der betroffenen Anwohner zu erreichen. Sie schlägt vor, einen Baustellenmanager in der Verwaltung zu bestimmen.

Herr Büschl erklärt, dass die Zuständigkeit für die Abstimmung von verkehrlichen Beschränkungen durch Baustellen beim städtischen Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Straßenverkehrsbehörde) liegt.

Herr OB Deffner weist darauf hin, dass die Thematik bereits im Fraktionsgespräch ausführlich und mit fachkundiger Anleitung behandelt wurde. Er bittet die Kommunikation innerhalb der Fraktionen zu verbessern.

 

 

Anfrage;

Glasfaserkabel TIZ

 

Herr Sauerhammer lobt die im Gewerbegebiet TIZ angesäte Wildblumenwiese. Weiterhin berichtet er, dass die im Gewerbegebiet des TIZ angesiedelten Betriebe den vorhandenen Glasfaseranschluss der Stadtwerke Ansbach aus Kostengründen nicht nutzen möchten. Es ist geplant, eine neue Glasfaseranbindung durch einen günstigeren Anbieter errichten zu lassen. Herr Sauerhammer bittet, Aufgrabungen im Bereich der neu erstellten Straße zu vermeiden und gemeinsam mit den Beteiligten eine alternative Lösung zu suchen.

Herr Büschl merkt an, dass der Verwaltung diesbezüglich nichts bekannt ist.

Aus rechtlicher Sicht ermöglicht das Telekommunikationsgesetz Anschlüsse und Aufgrabungen durch verschiedene Unternehmen – auch wenn bereits Leitungen verlegt sind. Eine Aufgrabung kann nicht verhindert werden, wenn dies unverhältnismäßige Kosten oder Umwege für den Anschluss bedeuten würde. 

 

 

Anfrage;

Pfaffengreuth – Flächennutzungsplan

 

Frau Stein-Hoberg fragt an, wann der Flächennutzungsplan (FNP) aktualisiert wird.

Herr Büschl antwortet, dass die Generalfortschreibung des FNP aktuell vorbereitet wird. Der FNP wird in einzelnen Abschnitten geändert und soll in den nächsten Jahren fortgeschrieben werden. In Zuge dessen wird der Bedarf an Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau neu geprüft.

 

 

Anfrage;

Baugebiete

 

Frau Stein-Hoberg erkundigt sich bezüglich der Baugebiete nach dem aktuellen Sachstand. Herr Büschl antwortet, dass ein Überblick im Bauausschuss Oktober vorstellt werden kann.

 

 

Anfrage;

Bebauungsplan Eyb

 

Frau Stein-Hoberg merkt an, dass der Anschluss an die Wohnbebauung im südlichen Bereich noch aussteht.

Herr Büschl merkt an, dass es sich wohl um das Baugebiet Eyb Ost handelt. Hier kann parallel zur Ortsverbindungsstraße ein Radweg nach Untereichenbach angelegt werden. Die Stadt Ansbach verfügt inzwischen über die dafür notwenigen Grundstücke. Es besteht jedoch grundsätzlich eine Alternative über einen Abschnitt des sog. Mühlenradweges