Tagesordnungspunkt

TOP Ö 15: Ausbau der Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung

BezeichnungInhalt
Nachtrag:22.07.2020 
Sitzung:22.07.2020   SR/008/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 11
Vorlage:  REF4/022/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr OB Deffner bittet um Genehmigung des Nachtrages „Ausbau der Räumlichkeiten für die Stadtverwaltung“ zu genehmigen.

 

Dies wird gegen 2 Stimmen abgelehnt. Es wird festgestellt, dass somit der TOP nicht behandelt werden kann, da nicht alle Mitglieder anwesend sind und auch nicht alle zugestimmt haben.

 

Herr Hüttinger stellt einen Dringlichkeitsantrag diesen TOP zu behandeln und begründet dies mit der Raumnot und der dringenden Umlagerung der Bauakten in die Registratur.

 

Diesem Antrag wird gegen 4 Stimmen angenommen.

 

Herr Jakobs erwähnt, dass die Angelegenheit bereits in der HHKlausur dargelegt wurde. Er nennt im Einzelnen folgende Gründe:

 

·         genereller Personalzuwachs

·         Zunahme von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen

·         Auslagerung aufgrund Baumaßnahmen

·         Umsetzung Corona-Maßnahmen am Arbeitsplatz

·         zum 01.09.2020 Personalzuwachs

·         Problem: Arbeitsplatzmangel (Betroffene derzeit: 4 Personen zzgl. bisher nicht besetzte Stellen).

 

Mittelfristig schlägt die Verwaltung daher vor, den Gebäudekomplex Rathaus/Schrammhaus zu sanieren und ggf. zu erweitern. Der Fokus soll dabei künftig auf Büroräumen liegen, so dass neben den bisher in diesem Gebäudekomplex untergebrachten Organisationseinheiten auch weitere Beschäftigte Unterbringung finden können.

 

Kurzfristig schlägt die Verwaltung vor, das bisherige Bauaktenarchiv in der Nürnberger Straße zu Büroräumen umzufunktionieren. Die Umlagerung der Bauakten kann in die Registratur bzw. die Lagerräume im Bereich der Nürnberger Straße 26 erfolgen. Es ist angedacht die Bauakten in den nächsten Jahren zu digitalisieren. Ein Abschluss der Baumaßnahmen wird bis Ende 2021 avisiert. Hierbei wird nach erster Einschätzung mit Kosten in Höhe von ca. 310.000 € gerechnet.

 

Kurzfristig wären die Arbeitsplätze der betroffenen Beschäftigten räumlich auszugliedern. Hier bestehen zwei Alternativen:

 

1.    Grundsätzlich bestehen am Ansbacher Mietmarkt verschiedene Angebote, die mit Platz für 10 bis 20 Arbeitsplätze zwischen 35.000 € und 70.000 € p.a. Kosten verursachen. Noch nicht berücksichtigt sind notwendige und ggf. als Mietaufschlag zu zahlende Umbau- und Sanierungsarbeiten. Noch zu klären wären die Anbindung an das städtische Datennetz (Kosten zwischen 5.000 € und 25.000 €). Grundsätzlich stehen die Angebote sofort zur Verfügung. Die Umbauarbeiten dürften zudem noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

2.    Im TIZ Ansbach besteht voraussichtlich ab September ein Leerstand, der die Unterbringung von 18 bis 22 Beschäftigten ermöglicht. Die Immobilie steht im Eigentum der Stadt Ansbach, weitere nennenswerte Kosten fallen nach derzeitiger Einschätzung nicht an. Es ist mit Mindereinnahmen in Höhe von 20.000 € bis 30.000 € zu rechnen, die jedoch aufgrund der derzeitigen Marktlage nur schwer zu erzielen wären.

 

Die auszugliedernden Verwaltungseinheiten stehen noch nicht fest, hier wird ein Vorschlag des Personal- und Organisationsamtes erstellt. Soweit der Stadtrat den Beschlussvorschlag unterstützt, soll über die Gesamtmaßnahme und deren Vorangehen künftig regelmäßig im Personalausschuss berichtet werden.

 

Abschließend trägt Herr Jakobs den Beschlussvorschlag vor:

 

1.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung zum Gebäudekomplex Rathaus/Schrammhaus unter dem Gesichtspunkt der optimierten Unterbringung von Verwaltungseinheiten.

 

2.    Der Stadtrat stimmt der Umwandlung des Bauaktenarchivs in Büroräume grundsätzlich zu. Die weiteren notwendigen Beschlüsse sind in den zuständigen Gremien zu fassen.

 

Alternative A:

 

3.    Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister die für die Ausgliederung vorgesehenen Verwaltungseinheiten bis zum Abschluss der Baumaßnahmen nach Beschlussvorschlag Nr. 2 in einem anzumietenden Gebäude unterzubringen. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Abschluss von im Sachverhalt genannten Mieträumlichkeiten mit Kosten in Höhe von voraussichtlich 70.000 €/a sowie den ggf. notwendigen Kosten für den Datenanschluss. Die hierfür im Haushaltsjahr 2020 notwendigen außerplanmäßigen Mittel werden bereitgestellt.

 

Alternative B:

 

3.    Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister die für die Ausgliederung vorgesehenen Verwaltungseinheiten bis zum Abschluss der Baumaßnahmen nach Beschlussvorschlag Nr. 2 im TIZ Ansbach unterzubringen.

 

Nach längerer Diskussion und Aussprache stellt Herr OB Deffner folgende Punkte zur Abstimmung:

 

Punkt 1 nicht dringlich       Keine Abstimmung

Punkt 2                                  Einstimmig

Punkt 3 Alt. A :                    JA 27  NEIN 11 Mehrheitlich beschlossen


Beschluss:

 

1.         Der Stadtrat stimmt der Umwandlung des Bauaktenarchivs in Büroräume grundsätzlich zu. Die weiteren notwendigen Beschlüsse sind in den zuständigen Gremien zu fassen.

 

Einstimmig beschlossen.

 

2.         Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister die für die Ausgliederung vorgesehenen Verwaltungseinheiten bis zum Abschluss der Baumaßnahmen nach Beschlussvorschlag Nr. 1 in einem anzumietenden Gebäude unterzubringen. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister mit dem Abschluss von im Sachverhalt genannten Mieträumlichkeiten mit Kosten in Höhe von voraussichtlich 70.000 €/a sowie den ggf. notwendigen Kosten für den Datenanschluss. Die hierfür im Haushaltsjahr 2020 notwendigen außerplanmäßigen Mittel werden bereitgestellt.