Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Zuschussantrag HSG/Germania

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.07.2020   SPA/002/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Tax erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 27. Mai 2020 aktualisierte der Verein ein Schreiben vom 4. 12.2019 bezüglich eines Investitionskostenzuschusses zu baulichen Maßnahmen an der mit dem Schützenverein Germania gemeinsam genutzten Schießstätte. Stellvertretend für beide Vereine stellt die HSG folgenden Antrag.

Der Erbpachtvertrag mit der Eigentümerin des Anwesens läuft noch bis 2032. Eine längere Laufzeit war nach vielen Verhandlungsgesprächen nicht zu erreichen. Dennoch sehen die Statuten des BSSB (Bayerischer Sportschützenbund) eine Förderung vor, sofern die Maßnahme ein Volumen von 75.000 Euro nicht übersteigt und die Restlaufzeit des Vertrages mindestens 10 Jahre beträgt.

Die in die Jahre gekommene Anlage weist aktuell einen gewissen Investitionsstau auf, der sich nach Einholung von diversen Angeboten und Berechnungen durch den Verein auf knapp 75.000 Euro beläuft. Aus der Aufstellung, welche als Anlage beigefügt ist, geht hervor, dass der Verein, neben Zuschüssen des Schützenbundes, auf eine finanzielle Förderung der Stadt Ansbach angewiesen ist um die Anlagen langfristig in einem benutzbaren, wettkampftauglichen Zustand zu erhalten. Neben der Bitte einen Investitionskostenzuschuss nach den Sportförderrichtlinien (15%, ca. 11.245,42 Euro) zu genehmigen, stellt der Verein zusätzlich den Antrag an die Stadt, eine Bürgschaft für die Aufnahme eines Darlehens zur Zwischenfinanzierung der Zuschüsse von Landesverband und Stadt zu übernehmen (knapp 30.000 Euro). Da für eine Bürgschaft geordnete finanzielle Verhältnisse nachzuweisen sind und diese im Falle einer Bürgschaftsübernahme von der Regierung von Mittelfranken geprüft werden, liegt der Antrag derzeit zur Prüfung vor.

Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle die gemeinsam genutzte Sportstätte zusammen mit den Schützen der Germania. Durch diese Kooperation werden Ressourcen geschont und Kosten geteilt.

 

Herr Tax erläutert abschließend, der Stadtverband für Sport habe seine Empfehlung für die Gewährung des Investitionszuschusses ausgesprochen.


Der Sportausschuss empfiehlt dem Oberbürgermeister die grundsätzliche Förderung der Maßnahme nach den Förderrichtlinien der Stadt Ansbach unter der Prämisse einer positiven Bewilligung durch den BSSB, sowie die Übernahme einer Bürgschaft zur Zwischenfinanzierung der Fördermittel im Falle der positiven Bewilligung durch die Regierung von Mittelfranken.