Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Rahmenbeschlüsse zum Nachtragshaushalt 2021 und zum Haushalt 2020 sowie zur Aufhebung des beschränkten Haushaltsvollzugs

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2020   SR/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF4/021/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Anlagen I - III Dateigrösse: 94 KBAnlagen I - III 94 KB

Herr Jakobs erläutert, dass im Zuge der Corona-Pandemie und darüber hinaus sich abzeichnet, dass der Stadt Ansbach auch unter Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten ein Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2020 entstehen wird. Entsprechend Art. 68 Abs. 2 GO ist ein Nachtragshaushalt zu erlassen. Auch in Folgejahren ist mit weiteren Haushaltsverschlechterungen zu rechnen. Bereits im Vorfeld soll der Stadtrat daher die Rahmenvorgaben für die entsprechenden Haushaltsplanungen geben. Soweit sich der Stadtrat auf entsprechende haushaltsausgleichende Rahmenvorgaben einigt, kann nach Auffassung der Kämmerei der derzeit geltende beschränkte Haushaltsvollzug aufgehoben werden.

 

Herr Jakobs informiert, dass sich der Stadtrat in einer Haushaltsklausur am vergangenen Wochenende auf die Konsolidierung des städtischen Haushalts vorbereitet hat. Es zeigte sich die Tendenz für einen Nachtragshaushalt und die Ausgabeansätze der städtischen Budgets um 10 Prozent zu verringern. Zudem wurde über eine mögliche Kreditaufnahme bis zu 6,75 Millionen Euro gesprochen und über eine Entnahme der Rücklage in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro. Für den Haushalt 2021 wurde über eine Begrenzung des Haushaltsvolumens im Vermögenshaushalt (Investitionen) 2021/2022 auf maximal 15 Millionen Euro pro Jahr diskutiert. Beibehalten werden soll die Kultur- und Sportförderung.

 

Herr Jakobs erläutert im Einzelnen die Rahmenvorgaben und verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und deren Anlagen.

 

Herr OB Deffner weist darauf hin, dass die Aufhebung des derzeit geltenden beschränkten Haushaltsvollzugs heute wichtig sei.

 

Herr Stadtrat Illig kann dem Beschlussvorschlag unter 2. Haushalt 2021 nicht im Block zustimmen. Er beantragt eine Einzelabstimmung zu c) und e).

 

Herr OB Deffner erklärt sich hiermit einverstanden.

 

Herr Hüttinger regt eine Ergänzung im Teil 1 Bust. f) an. „Die zusätzliche Nettokreditaufnahme wird festgelegt auf voraussichtlich 6,4 Mio

Außerdem müsste der Punkt c) in Teil 2 zu Teil 3.

 

Herr Jakobs hat hier keine Bedenken.

 

Herr Meyer beantragt bei Punkt 1 d: Leistungen verbindlich eintragen, da Investition in Bildung, Sport und Jugend sehr wichtig und bei Punkt 2 b: das Jahr 2022 zu streichen, da wir nicht wissen, was in 1 ½ Jahren ist. Unabhängig hiervon beantragt er eine Einzelabstimmung zu 1 d) und 2 b).

 

Sodann lässt Herr OB Deffner wie folgt abstimmen:


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt folgende Rahmenbeschlüsse zum Haushalt 2020 und zum Nachtragshaushalt 2021 sowie zur Aufhebung des beschränkten Haushaltsvollzugs:

 

1. Nachtragshaushalt 2020:

 

a)    Im Verwaltungshaushalt sind folgende Einnahmeansätze anzupassen:

siehe Anlage I zur Sitzungsvorlage; siehe auch f) Kreditaufnahme

b)    Im Verwaltungshaushalt sind folgende Ausgabeansätze anzupassen:

siehe Anlage I zur Sitzungsvorlage; siehe auch e) Ausgabeansätze in allen Budgets

c)    Im Vermögenshaushalt sind folgende Einnahmeansätze anzupassen:

siehe Anlage I zur Sitzungsvorlage; siehe auch f) Kreditaufnahme, g) Rücklage

d)    Im Vermögenshaushalt sind folgende Ausgabeansätze anzupassen:

siehe Anlage I zur Sitzungsvorlage; siehe auch Anlage II zur Sitzungsvorlage

e)    Weiter werden im Nachtragshaushalt 2020 die Ausgabeansätze in allen Budgets um 10 % verringert.

f)    Die zusätzliche Nettokreditaufnahme wird festgelegt auf voraussichtlich 6,4 Mio. €. Davon werden voraussichtlich 4,75 Mio. € als Kredite für den Haushaltsausgleich vorgesehen. Für Kredite im Haushaltsausgleich gilt: Die ordentliche Tilgung hat spätestens im zweiten Haushaltsjahr nach Festsetzung des Gesamtbetrags der Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung zu beginnen und muss spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres 2032 abgeschlossen sein.

g)   Die Rücklage kann mit einem Betrag von bis zu 5 Mio. € in Anspruch genommen werden.

 

Antrag OL:

Ergänzung Punkt 1 d):                  JA 7  NEIN 32          Mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag Hüttinger:

Ergänzung Punkt 1 f):                                                       Einstimmig beschlossen.

 

2. Haushalt 2021:

 

a)    Die Verwaltung wird beauftragt für das Jahr 2021ff. ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erstellen.

b)    Das Haushaltsvolumen im Vermögenshaushalt soll für die Jahre 2021 und 2022 auf 15 Mio. € pro Jahr begrenzt werden.

c)    Im Stellenplan 2021 sollen neue Stellen auf Basis einer vorherigen Bedarfsermittlung ausgewiesen werden.

d)    Die Kreditaufnahme ist auf das erforderliche Mindestmaß hin zu beschränken. Davon sollen Kredite für den Haushaltsausgleich möglichst geringgehalten werden. Für Kredite im Haushaltsausgleich gilt: Die ordentliche Tilgung hat spätestens im zweiten Haushaltsjahr nach Festsetzung des Gesamtbetrags der Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung zu beginnen und muss spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres 2032 abgeschlossen sein. Die Kreditaufnahmen erfolgen nur im erforderlichen Rahmen, dies gilt auch für Kredite zum Haushaltsausgleich.

 

Antrag OL:

Streichung in Punkt 2 b):             JA 7  NEIN 32          Mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag Hüttinger:

Punkt 2 c) raus:                              JA 32 NEIN 7           Mehrheitlich beschlossen.

 

3. Szenario 2035 – Langfristige Finanzplanung:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt ein „Szenario 2035“ zu erstellen unter Einbeziehung aller aktuell diskutierten Projekte mit dem Ziel eine Gesamtübersicht zu erhalten.

 

Der Stadtrat erachtet dabei u.a. nachfolgende Maßnahmen als wichtig, die im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2035 eingeplant werden sollen: siehe Anlage III zur Sitzungsvorlage

 

Antrag Hüttinger:

Punkt 2c zu Punkt 3 c):                JA 32 NEIN 7           Mehrheitlich beschlossen.

 

4. Rahmenbeschluss, Arbeitsauftrag Verwaltung, Aufhebung beschränkter Haushaltsvollzug

 

Unter diesen Rahmenvorgaben ist davon auszugehen, dass der Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Finanzplanung erreicht werden kann. Der Stadtrat beabsichtigt dazu die Anwendung dieser Rahmenvorgaben für die kommenden Beratungen und Beschlussfassungen.

Die in der Haushaltsklausur entworfenen Rahmenvorgaben sind durch die Stadtverwaltung bei der Erstellung des Nachtragshaushalts 2020 der Erstellung des Haushalts 2021 sowie eines Haushaltskonsolidierungskonzepts 2020ff., zugrunde zu legen.

Aufgrund der absehbaren gesicherten Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben soll der Oberbürgermeister den derzeit geltenden beschränkten Haushaltsvollzug wieder aufheben.

 

Punkt 4 Rahmenbeschluss und Aufhebung beschränkter Haushaltsvollzug: