Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Sonderausstattungsprogramm zur Beschaffung von Schülerleihgeräten (Förderrichtlinie Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) - Grundsatzentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2020   SR/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  50/005/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs führt aus, dass der Freistaat Bayern zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause über keine geeignete digitale Ausstattung verfügen, das Sonderprogramm SoLe für mobile Leihgeräte im Rahmen einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung aufgelegt hat. Für die Stadt Ansbach sind insgesamt 412.254,00 Euro Fördermittel vorgesehen, ein Eigenanteil der Stadt muss nicht erbracht werden. Die Förderrichtlinie SoLe sieht eine möglichst schnelle Beschaffung für möglichst viele Schüler vor. Dies bedeutet, dass es notwendig ist, die Geräte zentral zu beschaffen, und sich dabei auf zwei Standardgerätetypen zu beschränken. Erfahrungswerte im praktischen Einsatz sprechen hierbei für einen Standardlaptop 15“ mit Windows sowie ein relativ wartungsarmes Tablet. Da die Schulen bis jetzt insgesamt ca. 860 benötigte Geräte zurückgemeldet haben, ist es zudem erforderlich, möglichst kostengünstige Geräte zu erwerben. Aus diesem Grund können Sonderwünsche der Schulen - insbesondere zu höherwertiger Ausstattung - sowie Gerätetyp nicht berücksichtigt werden. Auch die jeweils gewünschte Anzahl kann den Schulen zurzeit nicht garantiert werden.

 

Abschließend verweist er auf die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem HFWA.

 

Frau Erbguth-Feldner beantragt, der Warenkorb solle sich auf 4 – 5 Gerätetypen ausweiten, da die Beschränkung auf 2 Leihgeräte große Probleme bereite. Die Schulen sollten eine Auswahlmöglichkeit haben und die vorhandenen Geräte sollten dazu passen. Weiter spricht Sie den notwendigen Abschluss eines Support-Vertrages an.

 

Herr Jakobs erläutert, dass ein Support-Vertrag im Rahmen des Förderprogramms nicht förderfähig sei, das sei klar geregelt. Die Geräte sind nicht für die Schulen, sondern für die Schüler gedacht die zu Hause keine Möglichkeit haben. Das Bestreben der Stadt Ansbach ist durchaus eine einheitliche Systembetreuung zu haben, dies sei bei 4 – 5 Auswahlgeräten und 860 Geräten schwieriger.

 

Auf Anfrage von Herrn OB Deffner, hält Frau Erbguth-Feldner ihren Antrag aufrecht. Er weist in diesem Zusammenhang auf einen um vieles erhöhten Verwaltungsaufwand hin, der wegen der Bestimmung der Geräte den ganzen August in Anspruch nehmen wird.

 

Frau Wilhelm bittet um konkrete Umsetzung, da die Zeit dränge.

 

Sodann lässt Herr OB Deffner über den Antrag von Frau Erbguth-Feldner, 4 – 5 Auswahlgeräte anzubieten, abstimmen:

 

JA 5  NEIN 33

Mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss:

 

1.         Aufgrund des dringenden Handlungsbedarf wird die Beschaffung mobiler Leihgeräte auf 2 Gerätetypen (Laptop 15“, Windows und Tablet) beschränkt. Eine Ausschreibung erfolgt über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb um eine schnelle Beschaffung möglichst bis zum Schuljahresbeginn 2020/21 zu gewährleisten. Die Beschaffung und Bereitstellung an die Schulen erfolgt zentral über die Schulverwaltung.

 

2.         Der Leistung überplanmäßiger Ausgaben i. H. v. 412.254 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt vollständig durch die Zuwendungsmittel des Freistaates Bayern, deren überplanmäßige Einnahme i. H. v. 412.254 € ebenfalls genehmigt wird.

 

3.         Herr Oberbürgermeister Deffner erhält die Ermächtigung zur Auftragsvergabe, die im August 2020 erfolgen soll, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses.