Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sonderausstattungsprogramm zur Beschaffung von von Schülerleihgeräten (Förderrichtlinie Sonderbudget Leihgeräte (SoLe) - Grundsatzentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2020   HFWA/007/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  50/005/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erklärt zum folgenden Sachverhalt, dass während der Schließung der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie die Problematik rund um das Homeschooling offensichtlich geworden wäre und dass diese Form des Unterrichtens auch im nächsten Jahr wohl Fortbestand haben würde.

 

Dies sei wohl auch der Grund, dass der Freistaat Bayern zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, die zu Hause über keine geeignete digitale Ausstattung verfüge, das Sonderprogramm SoLe für mobile Leihgeräte im Rahmen einer entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung aufgelegt habe. Die entsprechende Richtlinie sei am 04.07.2020 in Kraft getreten.

 

Für die Stadt Ansbach seien insgesamt 412.254,00 Euro Fördermittel vorgesehen, ein Eigenanteil der Stadt müsse nicht erbracht werden und der Förderantrag, der seit 07.07.2020 online verfügbar sei, müsse bis zum 31.07.2020 gestellt werden.

 

Die Förderrichtlinie SoLe sehe eine möglichst schnelle Beschaffung für möglichst viele Schüler vor. Dies bedeute, dass es notwendig sei, die Geräte zentral zu beschaffen, und man sich dabei auf zwei Standardgerätetypen beschränke (auch hinsichtlich einer homogenen Ausstattung und Kompatibilität). Erfahrungswerte im praktischen Einsatz sprächen hierbei für einen Standardlaptop 15“ mit Windows sowie einem relativ wartungsarmes Tablet. Da die Schulen bis jetzt insgesamt ca. 860 benötigte Geräte zurückgemeldet hätten, sei es zudem erforderlich, möglichst kostengünstige Geräte zu erwerben. Aus diesem Grund könnten Sonderwünsche der Schulen - insbesondere zu höherwertiger Ausstattung - sowie Gerätetyp nicht berücksichtigt werden. Auch die jeweils gewünschte Anzahl könne den Schulen zurzeit nicht garantiert werden, da die Marktlage aufgrund der aktuellen hohen Nachfrage an Geräten als schwierig zu bezeichnen sei.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:

 

1.    Aufgrund des dringenden Handlungsbedarf wird die Beschaffung mobiler Leihgeräte auf 2 Gerätetypen (Laptop 15“, Windows und Tablet) beschränkt. Eine Ausschreibung erfolgt über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb um eine schnelle Beschaffung möglichst bis zum Schuljahresbeginn 2020/21 zu gewährleisten. Die Beschaffung und Bereitstellung an die Schulen erfolgt zentral über die Schulverwaltung.

2.    Der Leistung überplanmäßiger Ausgaben i. H. v. 412.254 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt vollständig durch die Zuwendungsmittel des Freistaates Bayern, deren überplanmäßige Einnahme i. H. v. 412.254 € ebenfalls genehmigt wird.

3.    Herr Oberbürgermeister Deffner erhält die Ermächtigung zur Auftragsvergabe, die im August 2020 erfolgen soll, entsprechend des Ausschreibungsergebnisses.