Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Personalgestellung für das Rettipalais

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2020   SR/008/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/018/2020 
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Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Der Freistaat Bayern unterstützt das geplante Vorhaben mit Hilfe der Städtebauförderung. Jedoch ist an die vorgesehene Gesamtfördersumme in Höhe von 3,0 Mio. € (1,8 Mio. € durch die Regierung von Mittelfranken, 1,2 Mio. € durch die Stadt Ansbach) eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren geknüpft. Diese Auflage muss von der Stadt Ansbach gewährleistet werden. Mit der Zusicherung der Gestellung eigener Personalkapazitäten während der Mindestöffnungszeiten des Museums im Rettipalais für 20 Jahre, wäre der Zuwendungszweck für eine Bindungsfrist von 20 Jahren gewährleistet und die Auflage des Bewilligungsbescheides der Regierung von Mittelfranken erfüllt.

 

Nachdem der Eigentümer einer Zweckbindung über 10 Jahre als schwierig ansieht, wünscht dieser einen entsprechenden Einsatz der Stadt Ansbach. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die Personalkosten für zwei Arbeitsplätze mit maximalen Personalkosten für 20 Wochenstunden i. H. v. ca. 30.000 €/Jahr ab dem Haushalt 2028 verbindlich einzuplanen. Die Arbeitsplätze werden durch den Betreiber eingerichtet. Die Arbeitszeit soll für die allgemeine Öffnungszeitengewährung genutzt werden.

 

Er weist darauf hin, dass ein Passus anlässlich der Zweckbindung in den Beschluss aufgenommen wird.


Beschluss:

 

Soweit nicht der Freistaat die Zweckbindungsfrist StBauF auf 10 Jahre senkt, die Gestellung von zwei Arbeitsplätzen mit maximalen Personalkosten für 20 Wochenstunden i. H. v. höchstens 30.000 €/Jahr ab dem Haushaltsjahr 2028 wird für insgesamt 10 Jahre für das Rettipalais-Museum verpflichtend eingeplant.