Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Personalgestellung für das Rettipalais

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2020   HFWA/007/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/018/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs legt den Sachverhalt wie folgt dar:

 

Der Freistaat Bayern unterstütze die Sanierung des Retti-Palais mit Hilfe der Städtebauförderung. Jedoch sei an die vorgesehene Gesamtfördersumme in Höhe von 3,0 Mio. € (1,8 Mio. € durch die Regierung von Mittelfranken, 1,2 Mio. € durch die Stadt Ansbach) eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren geknüpft. Diese Auflage müsse von der Stadt Ansbach gewährleistet werden. Mit der Zusicherung der Gestellung eigener Personalkapazitäten während der Mindestöffnungszeiten des Museums im Retti-Palais für 20 Jahre, wäre der Zuwendungszweck für eine Bindungsfrist von 20 Jahren gewährleistet und die Auflage des Bewilligungsbescheides der Regierung von Mittelfranken erfüllt.

 

Nachdem der Eigentümer einer Zweckbindung über 10 Jahre von seiner Seite aus als schwierig ansieht, wünsche dieser einen entsprechenden Einsatz der Stadt Ansbach. Die Stadtverwaltung schlage daher vor, die Personalkosten für zwei Arbeitsplätze mit maximalen Personalkosten für 20 Wochenstunden in Höhe von ca. 30.000 €/Jahr ab dem Haushalt 2028 verbindlich einzuplanen, wenn die Zweckbindungsfrist vom Freistaat Bayern nicht gesenkt werden würde. Die Arbeitsplätze sollen durch den Betreiber eingerichtet werden. Die Arbeitszeit sei für die allgemeine Öffnungszeitengewährung zu nutzen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner fügt ergänzend hinzu, dass er sich persönlich an den Regierungspräsidenten gewendet habe, um eine Verringerung der Zweckbindungsfrist zu erwirken. Leider habe er eine Absage erhalten und zitiert den entsprechenden Passus aus dem Antwortschreiben des Regierungspräsidenten vom 03.07.2020: „... Zunächst darf ich Sie um Verständnis bitten, dass angesichts der doch erheblichen Fördersumme von 3,0 Mio. € der Fördergeber eine nachhaltige Erfüllung der Ziele der Städtebauförderung sicherstellen muss und daher eine Verminderung der Bindefrist von 20 Jahren auf 10 Jahre nicht möglich ist. …“


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, soweit nicht der Freistaat die Zweckbindungsfrist StBauF auf 10 Jahre senkt, die Gestellung von zwei Arbeitsplätzen mit maximalen Personalkosten für 20 Wochenstunden in Höhe von höchstens 30.000 €/Jahr ab dem Haushaltsjahr 2028 für insgesamt 10 Jahre (Gesamtsumme: 300.000 €) für das Retti-Palais-Museum verpflichtend einzuplanen.