Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2020   HFWA/007/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/017/2020 

Herr Jakobs berichtet, dass die Jahresrechnung 2019 aufgestellt und gem. Art. 102 Abs. 2 GO dem Stadtrat mit folgendem Ergebnis vorläge:

 

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Sollüberschuss

in Höhe von                                                                                                  7.754.633,19 €,

der dem Vermögenshaushalt zugeführt wurde.

 

Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Sollüberschuss

in Höhe von                                                                                                  4.412.997,56 €,

der der Allgemeinen Rücklage zugeführt wurde.

 

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 sei als Anlage beigefügt und vor Beginn der Sitzung an die Gremiumsmitglieder in Papierform ausgehändigt worden.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation hebt Herr Jakobs die wichtigsten Aspekte des Berichtes hervor:

 

Grundsätzlich hätten die Schulen und die Verwaltung gut mit den Budgets gewirtschaftet. Es können rund 1,63 Mio. € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen werden.

 

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt seien grundsätzlich höher gegenüber 2018 ausgefallen. Detailliert erläutert Herr Jakobs den Anteil zum Budgetausgleich AKuT. Diese Ausgaben seien entstanden, um der neuen Referentin ein ausgeglichenes Budget zu übergeben, da es niemals zu schaffen gewesen wäre, das bis dahin entstandene hohe Defizit auszugleichen.

Hingegen seien die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt gesunken.

 

Einfluss auf die gesunkenen Haushaltseinnahmereste (HER) gegenüber 2018 haben vor allem die Niederschlagungen und Erlässe auf Kasseneinnahmereste (KER) der Vorjahre. In 2018 fielen besonders hohe Niederschlagungen für Gewerbesteuerforderungen an. Der Soll-Überschuss im Vermögenshaushalt sei in 2019 gegenüber 2018 gesunken. Dieser konnte aber trotzdem in Höhe von rund 4,41 Mio. € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Jedoch seien mit Stand 31.12.2019 2.663.216,59 € der Allgemeinen Rücklage nicht durch liquide Mittel gedeckt gewesen. Im Hinblick auf die derzeitige Haushaltslage und Haushaltsentwicklung könne es sein, dass die Stadt Ansbach im Oktober dieses Jahres ohne weiteren Maßnahmen nur noch bedingt zahlungsfähig sei. Ursächlich dafür sei, dass die Stadt Ansbach jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt habe.

 

Im Rückblick auf 2019 fasst Herr Jakobs die positiven und negativen Punkte zusammen:

Negativ zu bewerten sei die geringere Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt als geplant und die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Einkommensteueranteil. Ursache der geringen Personalausgaben sei besonders die schwierige und aufwendige Nachbesetzung der Stellen aufgrund der hohen Konkurrenzsituation am Markt.

Positiv könne man die höheren Schlüsselzuweisungen bewerten – Ansbach zähle zu den steuerschwächsten kreisfreien Städten in Bayern und bekomme daher hohe Schlüsselzuweisungen – sowie die Verringerung der Pro-Kopf-Verschuldung auf 447 € und die Erhöhung der allgemeinen Rücklagen, die jedoch nicht mit ausreichend Liquidität hinterlegt seien.

Hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Finanzlage im mittelfristigen Zeitraum zählt Herr Jakobs folgende Punkte als beachtenswert auf:

 

      Das maximale Investitionsvolumen auf Basis der gegebenen Personalausstattung betrage 15 Mio. €, mehr sei derzeit mit dem vorhanden Personal nicht zu schaffen.

      Einnahmen durch Veräußerung von Grundstücken werden sinken und können mit 3,4 Mio. € angesetzt werden. Dies läge daran, dass die Stadt Ansbach nur über wenige verkäufliche Wohngrundstücke verfüge und die Gewerbegrundstücke schwerer zu verkaufen seien, da die Investitionslaune der Unternehmer rückläufig sei.

      Die Inanspruchnahme von Drittmitteln (z. B. Zuweisungen und Zuschüsse) betrug 2019 rund 43 % der Gesamteinnahmen des Vermögenshaushaltes. Es sei in diesem Bereich sowie bei den Steuereinnahmen und bei den Finanzausgleichsleistungen mit reduzierten Einnahmen aufgrund der Corona Pandemie zu rechnen.

      ANregiomed wird weitere Zahlungen wie Ausgleichzahlungen, Baukostenzuschüsse und evtl. Tilgungsbeiträge benötigen.

      Im Bereich Personal sei das größte Risiko der Generationenwechsel, der zwangsläufig mit erhöhten Personalaufwendungen zusammenhänge.

 

Grundsätzlich verfüge die Stadt Ansbach über eine geordnete Finanzlage, jedoch lasse diese einen geringen Spielraum bei den freiwilligen Maßnahmen zu.

 

Diese Jahresrechnung sei entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen. Anschließend würde sie dem Stadtrat zur Feststellung und zur Beschlussfassung über die Entlastung erneut vorgelegt werden.

 

Die hier im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Anlage 3 des Rechenschaftsberichts müssten vom Stadtrat noch genehmigt werden.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

 

des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                                  1.381.378,17 €

und

des Vermögenshaushalts in Höhe von                                                    5.805.042,02 €

(darunter 4.412.997,56 € Zuführung zur allg. Rücklage),                   ----------------------

 

zusammen:                                                                                                   7.186.420,19 €

 

zu genehmigen.