Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.07.2020 SR/008/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 34/005/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 210 KB | ||
Lageplan Sauerbruchstraße 3 MB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachverhaltsvortrag im Bauausschuss. Es wird auf einen weiteren Vortrag verzichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage „Sauerbruchstraße“ in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes rechtmäßig und endgültig hergestellt ist. Das Bauprogramm wird entsprechend der vorstehenden Erläuterungen geändert und an den tatsächlichen Ausbau angepasst.
Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Er-schließungsanlage „Sauerbruchstraße“ werden im Wege der Kostenspaltung gemäß § 7 der Erschließungsbeitragssatzung für die Nrn. 1 (Grunderwerb), 2 (Freilegung der Grundflächen), 3 (Fahrbahn), 5 (für den südlich gelegenen Gehweg), Nr. 11 (Beleuchtungseinrichtung) und Nr. 12 (Entwässerungseinrichtung) beitragsrechtlich eingefordert. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.