Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Freigabe und Neuerrichtung öffentlicher Graffitiwände für die Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.07.2020   SR/008/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3
Vorlage:  12/014/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 267 KBVorlage 267 KB
Dokument anzeigen: Antrag Graffitiwände Dateigrösse: 61 KBAntrag Graffitiwände 61 KB

Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Nach Ansicht des Jugendrats mangelt es dem Stadtbild Ansbachs an jugendlichem Flair. So würden die Spanplatten-Graffiti am Gebhardt-Haus bröckeln, die Platten seien bereits teilweise von der Fassade gefallen, die Gemälde/Graffiti in der Bahn-hofsunterführung seien überstrichen worden und auch an anderen Stellen fehle es im Stadtbild an der jugendlichen Note. In seinem am 20.05.2020 eingereichten Antrag beantragt der Jugendrat Ansbach zum einen die Neuerrichtung einer Graffiti- bzw. Schallschutzmauer am künftigen Skateplatz. Zum anderen wird die (Wieder-)Freigabe der Rampenflächen des aktuellen Skateplatzes und der der Residenzstraße zugewandten Seite der Mauer des HSG-Schießstandes vorgeschlagen. Für die Benutzung der Wände schlägt der Jugendrat außerdem Regeln vor – der Antrag ist als Anlage beigefügt. Eine weitere Option für öffentliche Graffitiflächen sind die Wände des Speckdrumms in der Naglerstraße 9.

 

Folgende Standorte wurden seitens des Amtes für Familie und Jugend für eine Freigabe bzw. Neuerrichtung geprüft:

 

  • Standort 1 (Vorschlag Jugendrat):

Die Rampenflächen des aktuellen Skateplatzes sind in städtischem Eigentum. Die Freigabe fällt somit in die Zuständigkeit der Stadt.

 

  • Standort 2 (Vorschlag Jugendrat):

Laut Auskunft des 1. Hauptmeisters der HSG Ansbach, Herrn Birzer, ist die HSG selbst Eigentümerin der der Residenzstraße zugewandten Mauer. Die HSG mache sich bereits seit einiger Zeit Gedanken über die Neugestaltung besagter Mauer. Statt einer Freigabe zur öffentlichen Nutzung stellt sich die HSG allerdings ein pädagogisch begleitetes Graffiti-Projekt im Rahmen des Stadtjubiläums 2021 vor.

 

  • Standort 3 (Vorschlag Jugendrat):

Eine Schallschutz-/Graffitiwand für den neuen Skateplatz wäre ebenfalls seitens der Stadt (bauordnungs- und umweltrechtlich sowie baufachlich) zu prüfen, zu errichten und freizugeben. Diese Stünde aber unter dem Vorbehalt der Realisierung des neuen Skateplatzes, dessen Planungen derzeit nicht weitergeführt werden.

 

  • Standort 4 (Vorschlag Amt für Familie und Jugend):

Das Gebäude des Speckdrumms ist in städtischem Eigentum, wird aber vom „Kulturverein Speckdrumm“ gepachtet. Herr Ruppert, Vorstandsmitglied des Kulturvereins, schlägt auf Nachfrage vor, eine der Außenwände der Naglerstraße 9 flächendeckend mit Spanplatten oder vergleichbar geeigneten Materialien zu versehen, um sie für das öffentliche Sprayen freizugeben.

 

Er merkt an, dass die Graffitiwände öffentlich von jedermann und ohne Terminabsprache nutzbar sein können. Es besteht demnach kein Bedarf an betreuendem pädagogischen Personal. Um die Einhaltung der Regeln – explizit das Verbot extremistischer und jugendgefährdender Graffiti sowie sonstiger strafbarer Aussagen – zu gewährleisten, bietet der Jugendrat an, durch seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen die entsprechenden Flächen prüfend zu begutachten und im Bedarfsfall Verstöße an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Es entsteht somit kein zusätzlicher personeller Aufwand für das städtische Ordnungsamt oder die aufsuchende Jugendarbeit.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

  • Standort 1 (Vorschlag Jugendrat):

Durch die Wiederfreigabe der bestehenden Rampenflächen am aktuellen Skateplatz entstehen keine Kosten.

 

  • Standort 2 (Vorschlag Jugendrat):

Nach einer Einschätzung des Ansbacher Sprayers Manuel Lorente beliefen sich die Kosten eines geleiteten Graffti-Projekts auf etwa 35.000 bis 40.000 Euro. In der Stadt Nürnberg konnte zur Finanzierung der „Urban Art Fonds“ der Sparkasse Nürnberg gewonnen werden. Vergleichbare Finanzierungsquellen außerhalb des städtischen Haushalts müssten in Ansbach noch aufgetan werden. 

 

  • Standort 3 (Vorschlag Jugendrat):

Die Errichtung einer Schallschutz-/Graffitiwand am neuen Skateplatz wäre mangels sonstiger Finanzierungsquellen ebenfalls von städtischer Seite zu finanzieren. Die Kosten belaufen sich nach einer groben Schätzung des SG Grünflächen auf 200 bis 250 Euro pro Quadratmeter (reine Materialkosten). Eine Wand von z. B. 20 m Breite würde somit bis zu 5.000 Euro kosten. Schätzungen zur Gesamtfläche des neuen Skateplatzes und einer entsprechenden Wand (inkl. der zusätzlich anfallenden Personalkosten) sind aufgrund derzeit ruhender Planungen nicht möglich.

 

  • Standort 4 (Vorschlag Amt für Familie und Jugend):

Die von Herrn Ruppert vorgeschlagene Wand in Richtung der Lagerhalle der Stadt in der Naglerstraße 9 müsste nach Einschätzung des Pächters durch die Stadt selbst renoviert werden. Die Stadt müsste die Kostentragungspflicht in pachtrechtlicher Hinsicht jedoch zuvor noch prüfen. Die Kosten für die Beschaffung von Spanplatten beschränken sich nach Vergleich herkömmlicher Anbieter auf 5 bis höchstens 10 Euro pro Quadratmeter. Das Amt für Familie und Jugend schätzt die Fläche auf ca. 100 qm. Somit würden Materialkosten in Höhe von maximal 1.000 Euro anfallen. Hinzu kämen Personalkosten in derzeit zu beziffernder Höhe.

 

Die Freigabe bzw. Herrichtung der Standorte 1 und 4 steht aktuell noch unter Finanzierungsvorbehalt, da die genauen Gesamtkosten noch unklar sind und das Amt für Familie und Jugend zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Deckungsvorschlag machen kann. Das Amt rechnet aber mit Minderausgaben an anderer Stelle, die zur Deckung herangezogen werden können.

 

Aufgrund des öffentlichen Charakters der hier vorgeschlagenen Projekte ist jede/-r Graffitikünstler/-in selbst für die Anschaffung von Spraydosen und sonstiger Arbeitsmaterialien zuständig – hierfür werden somit keine weiteren finanziellen Mittel der Stadt beansprucht.

 

 

Bezüglich der Anfrage, ob die Bahnhofsunterführung als weiteres Objekt genutzt werden kann, gibt es noch keine Rückmeldung der Bahn. Hierüber wird im nächsten Bauausschuss berichtet.


Beschluss:

 

Die Standorte 1 und 4 werden als Maßnahmen der Jugendkulturförderung grundsätzlich zum freien Besprühen freigegeben und die Stadtverwaltung, vorbehaltlich einer Renovierungsverpflichtung und der Sicherstellung der Finanzierung im städtischen Haushalt zu Standort 4, zu beauftragen, die notwendigen Vereinbarungen mit dem Pächter zur Freigabe zu treffen.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 6.000 Euro (Materialkosten) zuzüglich derzeit nicht zu beziffernder Personalkosten sind seitens des Amtes für Familie und Jugend zum Nachtragshaushalt 2020 und zum Haushalt 2021 anzumelden.

 

Der Stadtrat beschließt, die Freigabe öffentlicher Wände für Graffiti grundsätzlich als Maßnahme der Jugendkulturförderung in die städtische Jugendhilfeplanung aufzunehmen und das durch die HSG vorgeschlagene betreute Graffiti-Projekt (Standort 2) in den Arbeitskreis Stadtjubiläum zur Prüfung einzubringen.

 

Die Möglichkeit der Errichtung einer Graffiti-Wand am geplanten neuen Skateplatz (Standort 3) wird durch die Stadtverwaltung umfassend geprüft, sobald die Planungen für den neuen Skateplatz weitergeführt werden.