Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Städtebaulicher Realisierungs- und Ideenwettbewerb zur Entwicklung des ehemaligen Messegeländes
1) Vorstellung der Preisträger
2) weitere Beauftragung

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2020   BA/007/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl berichtet über den Realisierungs- und Ideenwettbewerb zur Entwicklung des ehemaligen Messegeländes. Er stellt die Preisträger vor und erläutert die weitere Beauftragung.

 

Am 19.06.2020 trat das Preisgericht zum städtebaulichen Realisierungs- und Ideenwettbewerb zur Entwicklung des ehemaligen Messegeländes zusammen. Die ursprünglich für den 27. März vorgesehene Jurysitzung musste aufgrund der Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie verschoben werden. Folgende Preisträger wurden nach umfassenden Beratungen des Preisgerichts ausgezeichnet:

 

1. Preis

Kennziffer 1009

Hähnig - Gemmeke Architekten, Tübingen

Stefan Fromm Landschaftsarchitekt, Dettenhausen

2. Preis

Kennziffer 1004

Schellenberg + Bäumler Architekten, Dresden

Rehwald Landschaftsarchitekten, Dresden

3. Preis

Kennziffer 1001

 

Thomas Schüler Architekten, Düsseldorf

faktorgruen, Landschaftsarchitekten, Freiburg

3. Preis

Kennziffer 1010

raumwerk Gesellschaft für Architektur und Stadtplanung, Frankfurt am Main

Bierbaum.Aichele.Landschaftsarchitekten, Mainz

 

Beurteilung des 1. Preisträgers, Kennzahl 1 0 0 9

 

Städtebauliches Gesamtkonzept

Das Konzept sieht drei Typologien vor: Blöcke, Zeilen und Punkthäuser. Im Norden vier- bis fünfgeschossige, nach Süden offene Blockstrukturen mit einer Nutzungsmischung aus hauptsächlich Wohnnutzungen und untergeordneten Gewerbeeinheiten in den Kopfbauten. Um den südwestlich gelegenen Quartiersplatz findet sich das Zentrum mit Quartiers- und Familienzentrum und Kita.

 

Zur Schalkhäuser Straße bildet der Vorschlag eine plausible Reaktion bezüglich der Höhenentwicklung und Blockgrößen. Kritisch ist die Anordnung von Reihenhäusern zur stark befahrenen Schalkhäuser Straße zu bewerten.

Der Standort der Kita ist nachvollziehbar platziert, hat jedoch ein Risiko hinsichtlich des entstehenden Verkehrs.

Die Punkthäuser stellen einen fließenden Übergang zum Grünzug her und öffnen das Quartier so zur Freifläche. Die Größe der Einfamilienhäuser erscheint im Hinblick auf die Erstellung von bezahlbarem Wohnraum im Verhältnis zu den umgebenden Quartieren überzeugend.

 

Freiraumqualität und Grünvernetzung

Der Grünzug entlang des Onoldsbachs wird vom Verfasser durch eine klare bauliche Kante definiert und weicht sich im südlichen Bereich differenziert auf. Der zentrale Platz ist im Zusammenwirken mit einer stufenartigen, steinernen Böschung zum Onoldsbach nachvollziehbar platziert. Die Positionierung und Ausformung dieser Treppenanlage am Quartiersplatz wird vom Preisgericht positiv bewertet. Östlich vom Quartiers- und Familienzentrum müssen Retentionsflächen sichergestellt sein. Der Platz, eine entspreche Gestaltung vorausgesetzt wird durch den ihn berührenden Verkehr von Norden und von Osten nicht wesentlich beeinträchtigt.

 

 

Erschließungsqualität

Das Quartier wird über zwei Wohnstraßen als Ringstraße erschlossen. Dies ermöglicht eine effektive Erschließung, birgt jedoch die Gefahr von Schleichverkehren. Neben dem Parkdeck im Bereich des Ideenteils wird der Stellplatzbedarf in sechs dezentralen Tiefgaragen abgebildet, so dass ein Mix aus Ober- und unterirdischem Parken vorgesehen ist. Nachteilig ist dies vor dem Hintergrund des Hochwassers, jedoch wählt der Verfasser für die Einfahrten hauptsächlich angepasste Standorte. Der Radverkehr erfolgt attraktiv im zentralen Grünzug.

 

Realisierbarkeit/Wirtschaftlichkeit

Der Entwurfsverfasser schlägt drei Entwicklungsphasen vor, die sich unter anderem am Lärmschutz orientieren. Die Typologien schaffen eine soziale Durchmischung. Der Verfasser schafft einen hohen Wert beim Nettobauland.

 

 

Weitere Beauftragung

 

Die Stadt Ansbach hat sich als Ausloberin des Wettbewerbs verpflichtet, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, dem 1. Preisträger die für die weitere Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Die weiteren Planungsleistungen – die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf – erfolgt gemäß Merkblatt 51 der AKBW. Diese sind Grundlage für Bebauungsplan und umfassen in der Regel:

 

-        Durcharbeiten und komplettieren der ausgewählten Konzeption zum städtebaulichen Entwurf

-        Handlungs- und Maßnahmenkonzept auf der Grundlage des ausgewählten Preisträgers

-        Abstimmen des Entwurfs mit der Stadt Ansbach und anderer an der Planung fachlich Beteiligter (bspw. Wasserwirtschaftsamt)

 

Im Anschluss an die Jurysitzung wurden die Wettbewerbsbeiträge vom 20.06.2020 bis zum 26.06.2020 öffentlich ausgestellt. Verglichen mit anderen Verfahren dieser Art erfuhr dies eine überwältigende Resonanz von über 350 Besuchern, welche auch die Gelegenheit nutzen konnten, die Entwürfe mit eigenen Kommentaren zu bewerten.  In der Weiterentwicklung der Planung sollen, wie schon in der vorausgegangenen Öffentlichkeitsbeteiligung darüber hinaus die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger einfließen, die in der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse in der eingebracht worden sind

 

Herr Büschl lobt noch einmal die hohe Qualität der eingereichten Arbeiten. Alle Büros haben sich mit dem Standort Ansbach eingehend beschäftigt und auseinandergesetzt. Der Preissieger zeigt einen robusten Entwurf mit einer hohen Flexibilität. Die Baustrukturen ermöglichen unterschiedliche Spielarten der Architektur. Die Kindertagesstätte im westlichen Bereich des Quartiers bedarf ggf. noch einer Überarbeitung. Unter Umständen kann der Skateplatz in der öffentlichen Grünanlage erhalten bleiben. Aufgabe des Gremiums ist es nun, die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes an das Büro zu vergeben, um die Grundlage für die Erstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Abschließend spricht Herr Büschl seinen Dank insbesondere an die Sachpreisrichter aus dem Stadtrat für ihr Engagement aus.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass dies seiner Meinung nach ebenfalls ein sehr gutes Verfahren war und würdigt den gelungenen Entwurf, welcher gut zu Ansbach passt und ergänzt, dass die Entscheidung zwischen dem ersten und zweiten Preisträger knapp ausfiel. Der Preissieger sieht in seinem Entwurf im Ideenteil eine Quartiersgarage im Bereich der vorhandenen Garagen vor und bietet durch die hohe Flexibilität sicher auch für die kritisch angesehene und im hinteren Bereich des Quartiers vorgesehene Kindertagesstätte eine Lösungsmöglichkeit.

 

Im anschließenden Meinungsaustausch werden aus dem Gremium der Ideenwettbewerb, das Preisgericht und die eingereichten Entwürfe positiv bewertet und nach dem weiteren Vorgehen gefragt. Zudem wird um eine naturnahe Gestaltung gebeten und auf die Bereiche Renaturierung und Hochwasserschutz hingewiesen.

 

Herr Büschl berichtet, dass die in der Beteiligung eingebrachten Anliegen der Bevölkerung soweit möglich einfließen werden. Der Entwurfsverfasser wird die Vorstellungen übernehmen, es kann aber kein völlig neuer Entwurf entstehen. Die Entwurfsabstimmung orientiert sich an den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt dazu, dass der nächste Schritt zur Umsetzung und Realisierung des Projektes die Bauleitplanung sein wird.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger, den 1. Preisträger für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses zum städtebaulichen Entwurf zu beauftragen.