Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Kreuzungsvereinbarung zur Baumaßnahme
Hohenzollernring und Kasernendamm

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.06.2020   SR/007/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 8
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Büschl teilt mit, dass zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch das Staatliche Bauamt Ansbach an zwei Kreuzungen der Bundesstraße B13 umgebaut wird. Zum einen handelt es sich um die Kreuzung B13 mit den Ortsstraßen „Karpfenstraße“ und „St 1066 Hohenzollernring“ sowie um die Kreuzung B13 „Residenzstraße“ mit der Ortsstraße Kasernendamm.

 

Im gesamten Einmündungsbereich werden die Fußgängerüberwege und die Signalanlagen baulich optimiert. Es ist vorgesehen, die Fußgänger- und Radwegfurten (einschließlich Inseln und Gehwegen) den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend anzupassen. Hierzu werden nach DIN 32984 fünf neue Lichtzeichenmasten sowie Anpassungen der Signalprogramme der Lichtzeichenanlage erforderlich. Gleichzeitig wird der Bordstein des in der Baulast der Stadt Ansbach befindlichen südlichen Gehweges, der Würzburger Landstraße, zwischen Kasernendamm und Hohenzollernring saniert. Die Kosten hierfür betragen einschließlich Verwaltungskostenzuschlag 24.000,00 Euro. Diese sind in die Gesamtkosten mit eingerechnet.

 

Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen eine Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Hierzu hat das Staatliche Bauamt eine Vereinbarung vorgelegt, die durch die Verwaltung geprüft wurde. Die Stadt Ansbach trägt demnach für die Kreuzung B13/ Hohenzollernring (St 1066) und Ortsstraße Karpfenstraße einen Anteil von 42,36% für die Kreuzung B13/Kasernendamm einen Anteil von 26,01%.

Auf Grundlage der Kostenschätzung betragen die anteiligen Kosten der Stadt Ansbach, einschließlich dem üblichen Verwaltungskostenzuschlag, ca. 370.000,00 Euro.

 

Im Haushalt für 2020 wurden für die Maßnahme mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach 200.000,00 Euro eingestellt. Mit dem Staatlichen Bauamt wurde weiterhin abgestimmt, dass die Restzahlung in Höhe von 170.000,00 Euro im Jahr 2021 erfolgen soll. Somit sollen zur Erfüllung der Vereinbarung 170.000,00 Euro verbindlich im Haushalt 2021 bereitgestellt werden.

 

Frau Erbguth-Feldner bittet auch hier um Vertagung auf nach der Haushaltsklausur und bittet, diesmal darüber abzustimmen.

 

Der Antrag auf Vertagung wird gegen 8 Stimmen abgelehnt.

 


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 15.06.2020:

 

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, und der Stadt Ansbach, über die Änderung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung der Bundesstraße B13 mit der Orts-

straße „Karpfenstraße“ und der Ortsstraße „St 1066 Hohenzollernring“ und der Maßnahme Kasernendamm wird zugestimmt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Mittel i.H. von 170.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 verbindlich bereit zu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner wird zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ermächtigt.