Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Widmung der Sauerbruchstraße, der Gemeindeverbindungsstraße B 13 - Höfstetten und des Geh- u. Radweges B 13 - Höfstetten

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.07.2020   BA/007/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/025/2020 

Herr Dr. Simons informiert über die Widmungen der folgenden Verkehrsflächen:

 

a)         Der Ausbau der Erschließungsanlage Sauerbruchstraße ist abgeschlossen. Das Flurstück 14 der Gemarkung Hennenbach ist deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 

b)         Eine Überprüfung des Straßenbestandsverzeichnisses hat ergeben, dass das Flurstück 2268/6 der Gemarkung Ansbach bisher nicht gewidmet wurde. Es ist deshalb ein Teilstück der Fl.Nr. 2268/6 der Gemarkung Ansbach als Gemeindeverbindungsstraße B 13 – Höfstetten zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 

c)         Der Geh- u. Radweg von der B 13 in Richtung Höfstetten wurde ausgebaut. Die beiden Teilstücke der Fl.Nrn. 2268/6 und 2268/19 der Gemarkung Ansbach sind deshalb als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fuß- u. Radweg“ zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 

Herr Wehrer antwortet auf die Frage nach einer Schotterfläche im Bereich der Sauerbruchstraße, dass das Tiefbauamt sich darum kümmern wird.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt folgende Widmungen:

 

a)         Fl.Nr. 14 der Gemarkung Hennenbach zur Ortsstraße.

 

b)         Teilstück der Fl.Nr. 2268/6 der Gemarkung Ansbach zur Gemeindeverbindungsstraße B 13 – Höfstetten.

 

c)         Teilstücke der Fl.Nrn. 2268/6 u. 2268/19 der Gemarkung Ansbach zum beschränkt öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fuß- u. Radweg“.