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TOP Ö 5: Neue Honorarkraft im Bereich der ambulanten Dienste ab 01.08.2020

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Sitzung:30.06.2020   JHA/002/2020 
Vorlage:  12/010/2020 
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Frau Kilian gibt bekannt, dass für den Bereich der ambulanten Dienste im Amt für Familie und Jugend eine weitere Fachkraft gewonnen werden konnte.

 

Sie hat eine Ausbildung zur Erzieherin erfolgreich absolviert und Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Einzel, Paar- und Familientherapie studiert. Derzeit ist sie als freiberufliche Dozentin und freiberufliche Lerntherapeutin tätig.

 

Die Honorarkraft wird mit der Ausführung folgender Tätigkeiten beauftragt werden:

 

°           Erziehungsbeistand/Betreuungshelferin nach § 30 SGB VIII,

°           sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII.

 

Insgesamt sind ab 01.08.2020 2 Männer und 4 Frauen als Honorarkräfte im ambulanten Bereich für das Amt für Familie und Jugend tätig.

 

Der Fachleistungsstundensatz beträgt aufgrund der Qualifikation der Fachkraft 44,00 €