Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kündigung der Kooperationsvereinbarung des Projekts "Es läuft"

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.06.2020   JHA/002/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/009/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Kündigungsschreiben Dateigrösse: 26 KBKündigungsschreiben 26 KB

Frau Kilian erläutert, dass seit dem 01.04.2019 zwischen der Stadt Ansbach und der Kolping Berufsbildungs gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Verein „Straffälligen-Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V.“ ein Kooperationsvertrag im Rahmen einer arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit besteht. Mit ihren Angeboten wendet sich diese an junge Menschen, die in sozial und individuell bedingten Nachteilssituationen leben. Die sozialpädagogischen Hilfen sollen der beruflichen Eingliederung und auch der sozialen Integration der jungen Menschen dienen.

 

Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und endet am 31.03.2021. Die Projektkosten werden in Höhe von 88.836,41 € von der Stadt Ansbach und in Höhe von 88.836,41 € von Jobcenter Ansbach getragen. Seit Beginn des Projekts am 01.04.2019 wurden leidglich ein einziger Jugendlicher in das Projekt aufgenommen, der durch das Amt für Familie und Jugend vorgestellt wurde. Für einen Großteil der Personen war das Projekt nicht geeignet, da sie nach Aussage des Trägers nicht in das Konzept gepasst haben.

 

Nachdem sich gezeigt hat, dass das Projekt nicht auf den Hilfebedarf der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist, die im Rahmen der Bezirkssozialarbeit seitens des Amtes für Familie und Jugend überwiegend betreut werden, ist die Kooperationsvereinbarung fristgerecht zu kündigen. Die pauschalen Förderleistungen, die seitens der Stadt Ansbach bei einer Weiterführung des Projekts zu entrichten wären, stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu der tatsächlichen in Anspruch genommenen Leistungen.

 

Die vom Jobcenter Stadt Ansbach betreute Zielgruppe werden durch das Projekt erreicht und die Erwartungen an das Projekt würden weitgehend erfüllt.

 

Frau Kilian lobt die gute Zusammenarbeit des Amtes für Familie und Jugend mit dem Verein „Straffälligenhilfe-Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e.V.“

 

Zur Fristenwahrung wurde dem Projektträger ein Kündigungsschreiben, unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der abschließenden Entscheidung des Jugendhilfeausschusses zugesandt.

 

Aus Sicht der Stadt Ansbach ist die Kündigung der Kooperationsvereinbarung nachvollziehbar und vertretbar.

 

Auf Nachfrage führt Frau Kilian weiter aus, dass das o.g. Projekt aus mehreren Säulen besteht. Eine davon ist das Wohnprojekt. Bislang konnte dafür keine geeignete Person gefunden werden.

 

Frau Erbguth-Feldner hält es für wichtig, die weiteren Säulen nochmals genau zu betrachten und zu überlegen, welche in einem weiterführenden Projekt übernommen werden können.

 

Herr Schenkelberg ist der Meinung, dass die Stadt Ansbach von der Arbeit des Jobcenters profitiert. Die Fortführung ähnlicher Projekte könnte Aufgabe der Jugendberufsagentur sein. Wenn das Projekt „Es läuft“ weitergeführt werden soll, müssen entsprechende Haushaltsmittel eingeplant werden.


Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kündigung des Amtes für Jugend und Familie vom 26.05.2020 zustimmend zur Kenntnis.