Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Ergänzung des restlichen Fußwegstückes in der Crailsheimstraße

BezeichnungInhalt
Nachtrag:15.06.2020 
Sitzung:18.06.2020   UA/004/2020 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wießner berichtet vom Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu überprüfen, ob die fehlenden ca. 100m Fußweg in der Crailsheimstraße (Höhe Landratsamt) zu ergänzen sind.

Fußgänger müssten im Bereich des Landratsamtes auf Grund des fehlenden Gehwegs die Straße nutzen. Die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger würden durch die Ergänzung des Gehweges deutlich gesteigert.

 

Den Ausführungen des Antrags kann so nicht zugestimmt werden. Fußgängerinnen und Fußgänger, welche das Landratsamt passieren wollen, haben wie Möglichkeit dies auf der anderen Straßenseite zu tun. Ein sicherer Straßenseitenwechsel ist an der Lichtzeichenanlage vor der Luitpoldschule möglich.

Der Laufweg von Autofahrerinnen und Autofahrern an den parkenden Fahrzeugen vorbei in Richtung Landratsamt stellt keine, das übliche Maß an Gefährdung überschreitende Gefahr dar, was ein Einschreiten des Straßenbaulastträgers oder der Straßenverkehrsbehörde nicht notwendig macht.

 

Ein weiterer Punkt der gegen die Ergänzung eines Gehweges spricht, ist die damit verbundenen Ausweisung von Längsparkplätzen entlang des Landratsamtes. In Folge dessen, würden zirka 20 Parkplätze von den jetzt vorhandenen 30 Parkplätzen wegfallen. Dies stellte eine nicht vertretbare Einschränkung der Parkflächen in diesem Bereich dar. Auf Grund des hohen Parkdrucks wegen des Landratsamts und der naheliegenden Wohnbebauung kann auf diese Parkplätze nicht verzichtet werden.

 

 

Herr Bürgermeister Dr. Bucka spricht sich nach anhaltender Debatte dafür aus, dass künftig nur noch Anträge, welche der Stadtverwaltung auch vollständig vorliegen bearbeitet werden, da hier kein Deckungsvorschlag für die Kosten eingereicht wurde.


Beschluss:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Verkehrsausschuss den Antrag abzulehnen.