Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.06.2020   SR/007/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

1.1. Parken in der Fußgängerzone für Handwerker und Sozialdienste

 

Herr Kleinlein berichtet, dass die Handwerkerkarte zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Entrichtung einer Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung, zum Parken an Stellen die mit dem Zeichen 314 oder 315 gekennzeichnet sind über die zeitliche Begrenzung hinaus und zum Parken in verkehrsberuhigten Bereichen, außerhalb der gekennzeichneten Flächen berechtigt. Die Fußgängerzone war bisher ausgenommen, künftig werde man diese wieder in die Handwerkerkarte aufnehmen. Dadurch sei das Parken während der Lieferzeiten möglich. Für das Parken außerhalb der Lieferzeiten benötige man eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung, welche auf Wunsch ab 1.7. aufgenommen werde.

 

Die Kosten für die Handwerkerkarte liegen aktuell bei 220 €/Jahr und dies soll auch so bleiben. Mit dem zusätzlichen Parken in der FUZO werde sie 270 €/Jahr kosten und mit dem erweiterten Parken in der FUZO (d.h. auch außerhalb der Lieferzeiten) dann 320 €/Jahr. Das Arbeiten ohne Handwerkerkarte sei auch weiterhin möglich, wenn z.B. jemand nur ein- oder zweimal im Jahr in FUZO fahren muss. Die bisherige Deckelung auf 220 € falle dann allerdings weg.

 

Herr Kleinlein erläutert weiter, dass künftig der Arbeitsstättennachweis gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen sei, wenn von der Handwerkerkarte Gebrauch gemacht wird. Dies ergibt sich aus den Anwendungshinweisen des Bay. Staatsministeriums.

 

Zum Thema Bewohnerparkplätze berichtet Herr Kleinlein, dass diese aktuell ausgenommen seien und Handwerker dort nicht parken dürfen. Dies werde auch künftig abgelehnt, aus dem Grund, dass nicht beliebig viele Parkausweise ausgegeben werden können. In Ansbach bewege man sich in einigen Bereichen eh schon an der Obergrenze der Bewohnerparkausweise und Handwerker müssten dem Kontingent angerechnet werden. Man habe darum folgenden Kompromiss gefunden: es gebe einen zusätzlichen Parkausweis, der die Benutzung von Bewohnerparkplätzen zeitlich beschränkt erlaube. Durch die Befristung müsse es dann nicht auf das Bewohnerkontingent angerechnet werden.

 

Herr Kleinlein berichtet, dass man sich auch den zweiten Bereich, die Sozialdienste, näher angeschaut habe. Hier habe man die Lösung gefunden, dass die Sozialdienste von 6-20 Uhr auf Anwohnerparkplätzen parken dürfen - ausgenommen davon ist ein Radius von 200 m zum Stützpunkt.

 

Herr OB Deffner erläutert, dass die Sozialdienste vorher auch abgefragt wurden, welche Uhrzeiten für sie von Bedeutung seien und damit nun eine gute Lösung gelungen sei.

 

 

1.2. Antrag BAP Stellplatzablöse

 

Herr Büschl nimmt Bezug auf den Antrag der BAP, demnach die Stellplatzablöse „innerhalb der Altstadt“ bei Neu- oder Umbauten bzw. Umnutzung um 50% ermäßigt werden soll. Er verweist diesbezüglich auch auf die von der Verwaltung schon 2018 vorgelegte umfassende Überarbeitung der Stellplatzsatzung, die nach Beratung im BA auf unbestimmte Zeit vertagt wurde.


Er gibt bekannt, dass aktueller Information zufolge die BayBO novelliert werden soll. Ein Baustein der geplanten Änderungen sei auch die Stellplatzpflicht. Vor diesem Hintergrund plädiert er für ein nochmaliges Abwarten in der Behandlung des Antrages der BAP, da in diesem Zusammenhang auch die Überarbeitung der Stellplatzsatzung beraten werden sollte.

 

Zum Antrag selbst lässt der Referent -ohne dessen Beratung vorwegnehmen zu wollen- durchblicken, dass er Zweifel an der Begründung für die Abgrenzung der Ermäßigung hegt. Diese sei seiner Meinung nach mehr oder weniger willkürlich getroffen.

 

 

1.3. Abrechnung Erschließungsanlagen

 

Herr Büschl berichtet, dass aufgrund der in 2016 getroffenen Gesetzesänderung die neue Regelung ab 01.04.2021 gelten werde. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Anlagen (Straßen), deren Beginn der technischen Herstellung 25 Jahre oder länger zurückliegt, seien ausgeschlossen. Die von der Verwaltung ermittelten 89 Erschließungsanlagen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt den folgenden Kategorien zuordnen:

 

·         Grunds. abrechenbare Erschließungsanlagen:

26 Anlagen, davon sind 11 Anlagen von der Verjährung betroffen (5 endgültig hergestellt und 6 baulich noch nicht fertig gestellt) und 15 sind nicht von Verjährung betroffen

 

·         Nicht abrechenbare Anlagen:

36 Anlagen (sind von Verjährung betroffen)

 

·         Bereits abgerechnete Anlagen:

27 Anlagen

 

Zu den Kosten weist Herr Büschl ausdrücklich darauf hin, dass es auch hier die Möglichkeit der Stundung oder Stundung in Form der Ratenzahlung gebe. Man sei bei solchen Anträgen stets kulant damit umgegangen und werde dies auch weiterhin so praktizieren, aber ein Nachweis über die finanzielle Situation müsse natürlich erbracht werden.

 

 

1.4. Platengymnasium

 

Herr Jakobs berichtet, dass das Platen-Gymnasium gerne möchte, dass die Switches erneuert werden, da die Gefahr gesehen wird, dass die EDV an der Schule ausfalle. Die BAP habe daraufhin einen Antrag an die Verwaltung gestellt. Eine zwingende Notwendigkeit sei aber nicht gegeben und aufgrund des beschränkten Haushaltsvollzuges seien alle nicht zwingend nötigen Ausgaben derzeit eingefroren. Er habe die Schule gebeten, zu warten bis die beschränkte Haushaltssituation wieder aufgehoben sei. Dies sei hoffentlich nach der Haushaltsklausur und der folgenden Stadtratssitzung am 22.07. der Fall. Sollten die Switches vorher tatsächlich ausfallen, werde man selbstverständlich eine Lösung finden.

 

 

1.5. Stadtstrand Promenade

 

Herr Illig teilt mit, dass der FLZ einige Informationen entnommen werden konnten, die in der entscheidenden BA-Sitzung, in welcher der Stadtstrand abgelehnt wurde, nicht vorlagen. Demnach gehen die Gespräche mit dem Betreiber bis aufs Jahr 2018 zurück und er habe bereits erhebliche finanzielle Vorleistungen erbracht. Er bittet auf Grundlage der neuen Informationen eine neue Entscheidung herbeiführen.

 

Herr Büschl berichtet zum Hintergrund, dass der Wunsch nach einem Stadtstrand seines Wissens auf das damalige Forum „Wir sind die Innenstadt“ zurückgehe. Dann habe sich zunächst CMAN des Themas angenommen und nach Umsetzungsmöglichkeiten gesucht. CMAN habe Herrn Türüc, den Besitzer der Moose-Lounge, angesprochen, ob er es sich vorstellen könnte. Daraufhin wurde von CMAN eine Skizze eingereicht, welche aber nicht weiter verwertbar war. Ein Bauantrag musste eingereicht werden. Dieser ist dann im Herbst 2018 eingegangen, als die „Saison“ bereits vorbei war. Der Antragssteller bekam die Aufforderung, noch weitere Unterlagen einzureichen. In der Zwischenzeit wurde der Feierabendmarkt ins Leben gerufen, in den der der Antragsteller auch eingebunden war. Im Zuge der weiteren Bearbeitung wurde dann auch die Aufstellung des Historischen Pavillon an der Promenade wieder Thema. Es wurde das nochmalige Gespräch gesucht und der Antragsteller habe mitgeteilt, dass er sich stark auf die Idee verlassen habe. Herr Büschl betont, dass es aber keinen offiziellen Auftrag der damaligen Oberbürgermeisterin gab, den Stadtstrand umzusetzen. Dann kam der Herbst/Winter 2019 und Anfang 2020 habe man wieder ein Gespräch mit Herrn Türüc geführt und ihm mitgeteilt, dass die Umsetzung, wg. des Pavillons, wenn dann nur mit einer flächenmäßigen Reduzierung möglich sei. Es erfolgte keine Zusage oder Genehmigung, sondern es wurde eine wohlwollende Prüfung in Aussicht gestellt, soweit Herr Türüc mit der flächenmäßigen Reduzierung einverstanden sei. Dies sei der letzte Stand, denn dann sei die Corona-Pandemie ausgebrochen.

 

Herr OB Deffner weist auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass daher festgestellt werden kann, dass keine mündlichen Zusagen getroffen wurden, welche rechtlich ohnehin keinen Belang hätten. Ohne eine schriftliche Baugenehmigung oder eine Sondernutzungserlaubnis darf ein Stadtstrand nicht errichtet werden. Private Entscheidungen vorgezogener Anschaffungen dürfen auf öffentlich-rechtliche Entscheidungen der Stadt oder eines städtischen Gremiums keinen Einfluss haben.

 

Frau Homm-Vogel bittet im Sinne der Transparenz dem Stadtrat künftig alle Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Bauausschuss sollte alle Fakten kennen, bevor er eine Entscheidung trifft und dies nicht aus der Zeitung erfahren.

 

 

1.6. zusatzsteuerliches Optionsrecht für Kommunen

 

Herr Porzner erkundigt sich, ob die Verlängerung um 2 Jahre Auswirkungen für Ansbach habe.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass sich das Optionsrecht nach seinen ersten Informationen automatisch verlängert habe. Dies habe für den Bürger den Vorteil, dass in Teilen keine Umsatzsteuer erhoben werde.

 

 

1.7. Luitpoldschule

 

Herr Meyer erinnert daran, dass der Stadtrat bereits vor mehreren Jahren die Sanierung von Fassade und Fenster beschlossen habe. Er erkundigt sich, warum dies noch nicht umgesetzt wurde, obwohl der Förderbescheid seit 2018 vorliege.

 

Herr Büschl teilt mit, dass Herr Meyer ja bereits eine ausführliche Antwort vom Leiter des Hochbauamtes bekommen habe. Die Maßnahme wurde damals mit 590.000 € veranschlagt. Das Thema sei aber nicht weiter gediehen, da unterschiedliche Lösungsansätze vorliegen. In den letzten Monaten habe man festgestellt, dass es ein hohes bauphysikalisches Risikopotential gebe, wenn man nur Fassade bzw.  Fenster mache. Es müsse ein Gesamtkonzept erstellt werden, in dem neben der Fassade auch das Dach, sprich die gesamte Gebäudehülle, betrachtet werde.