Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Zuschuss an das Mütterzentrum Ansbach zur Einrichtung einer Kinderkrippe

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.06.2020   SR/007/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/013/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs berichtet, dass das Mütterzentrum Miteinander beabsichtigt, in den angemieteten Räumlichkeiten in der Brauhausstraße 11 zusätzlich zu den bisher angebotenen Betreuungsangeboten eine Kinderkrippe mit einer Krippengruppe für 10 Kinder einzurichten. Hierfür sind verschiedene Umbaumaßnahmen erforderlich, die sich laut Kostenermittlung eines beauftragten Architekten auf 74.700 € zuzüglich Mehrwertsteuer belaufen. Hierfür beantragt das Mütterzentrum einen Zuschuss der Stadt Ansbach.

 

Eine staatliche Förderung scheidet nach derzeitigem Stand aus, da die zuwendungsfähigen Kosten die Bagatellgrenze von 100.000 € unterschreiten. Soweit hier eine weitere Förderung aus dem Konjunkturpaket des Bundes in Frage kommt, wird dies geprüft. Ebenfalls wird im Fall eines signifikanten Anstiegs der förderfähigen Kosten über die Höhe des städtischen Zuschusses neu zu entscheiden sein. Entsprechend der Praxis in der Vergangenheit bei anderen Trägern von Kindertagesstätten wird ein freiwilliger Investitionszuschuss der Stadt Ansbach in Höhe von 30 % vorgeschlagen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 17.06.2020:

 

Dem Mütterzentrum Miteinander wird für die Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer Krippengruppe ein freiwilliger Investitionszuschuss der Stadt Ansbach von 30 % der nachgewiesenen Kosten gewährt, maximal 22.410 € zuzügl. USt. (= 30 % von 74.700 € zuzügl. USt.).

 

Die Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 eingeplant.