Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.06.2020   UA/004/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.

Bekanntgaben

 

 

PFC – Katterbach

 

Der Referent, Herr Kleinlein, erklärt, dass am 29.05.2020 eine Besprechung mit der US Army, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), dem Gutachter der Sanierungsuntersuchung/Machbarkeitsstudie, dem Wasserwirtschaftsamt (WWA), der Stadtverwaltung (hier: Umweltamt, Rechtsamt, Oberbürgermeister Herr Deffner) stattfand.

 

Hieraus wurde der als Anlage beigefügte Brief an die BIMA verfasst, aus welchem Herr Kleinlein zusammengefasst die wesentlichen Ergebnisse vorträgt. Der Brief enthält die aus bodenschutzrechtlicher Sicht im Sinne einer schnellen und effektiven Gefahrenabwehr weiteren Forderungen für das kontaminierte Grundwasser und für den Bereich des Bodens.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass abgewartet werden muss, wie die BIMA hierauf reagiert.

 

 

 

Herr Stadtrat Sauerhammer erkundigt sich nach den Kosten der Sanierungsmaßnahme für die Stadt Ansbach.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass diese - abgesehen von Personalkosten -  bei „Null“ liegen.

 

 

Herr Stadtrat Eff erfragt, ob es für diese Thematik bereits ein Ablaufplan gibt.

 

Herr Kleinlein erläutert, dass der Brief das Besprechungsergebnis ist und die BIMA die Sanierungsplanung vornimmt und in diesem Rahmen auch einen Zeitplan liefern soll.

 

 

Herr Stadtrat Rühl spricht an, ob es seitens der BIMA zu Verzögerungen der Sanierungsmaßnahmen kommen kann und erfragt, in welchem Zeitraum die Sanierung vorgenommen wird.

Er teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 31.05.2020 einen Antrag an die Stadtverwaltung gestellt habe, die BIMA zur Sitzung einzuladen. 

           

Herr Kleinlein zeigt auf, dass bei der Besprechung die derzeitigen Methoden besprochen wurden, welche zur Verfügung stehen. Die BIMA ist mit der Sanierungsplanung beauftragt und nur für die Planung zuständig, da es sich hierbei um eine Verwaltungsbehörde handelt und nicht um Techniker.

Betreffend der Einladung zur Sitzung ist der Termin zu kurzfristig gewesen, auch eine Antwort auf das verfasste Schreiben kann in der Kürze der Zeit nicht erwartet werden.

 

Herr Stadtrat Rühl erklärt, dass die BIMA zur Sitzung des Stadtrates geladen werden soll.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass aus verwaltungsrechtlicher Sicht der Unterschied zwischen Zustandsstörer und Handlungsstörer zu beachten ist. Im vorliegenden Fall ist die BIMA die Eigentümerin des Geländes – die US Army der Nutzer.

Daraus folgt, die US Army hat den Schaden verursacht und ist somit Handlungsstörer und gleichzeitig Zustandsstörer. In diesem Fall greifen die Rechtsmittel der Stadt nicht – die US Army muss handeln.  

Die BIMA als Eigentümerin ist Zustandsstörer. Hierbei handelt es sich um einen internen Vorgang, der nicht einsehbar ist, deshalb wurde das Schreiben an die BIMA aufgrund der Besprechung verfasst und es ist abzuwarten.

 

Herr Stadtrat Meyer fragt, ob es außerhalb des Kasernengeländes bereits Messungen der Stromrichtung gibt und erkundigt sich, ob aufgrund des NATO-Truppenstatuts Kosten für den Steuerzahler bei der Sanierung im Außenbereich zu erwarten sind bzw. ob die US Army nicht 100 % der Kosten tragen könne.

 

Herr Brenner erklärt, dass im Außenbereich eine Stichtagsmessung vom Umweltamt und dem WWA per Lichtlotmessung vorgenommen wurde. Zeitgleich wurde dies im Innenbereich von der US Army durchgeführt. Die Daten werden jetzt vom WWA aufgearbeitet. Hinsichtlich der Kosten sei davon auszugehen, dass der Schaden im Außenbereich entsprechend der hierfür vorgesehenen Kostenaufteilung nach dem NATO-Truppenstatut abgewickelt wird. Herrn Brenner ist kein Fall bekannt, bei dem eine 100 %-tige Kostenübernahme durch die US-Army erfolgte.

 

Herr Bürgermeister Dr. Bucka stellt abschließend fest, dass abgewartet werden muss, welche Reaktion das Schreiben an die BIMA ergibt.

 

 

 

 

 

 

Sachstand Pigrol – Tikkurila

 

Bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Stadtrat Illig im letzten Umweltausschuss vom 15.01.2020 erklärt Herr Brenner, dass seit Oktober 2019 der Aushub abgeschlossen ist. Es wurde bereits eine Teilverfüllung des Geländes vorgenommen.

Die durchgeführten Boden- und Luftmessungen haben keine Befunde ergeben.

Es wurden drei Grundwassermessstellen zur Erkundung der Beschaffenheit des Grundwassers errichtet. Die Ergebnisse der gutachterlichen Untersuchung wurden dem WWA zur Stellungnahme übersandt.

Da zwischenzeitlich eine Anfrage der FLZ vorliegt und sich der zuständige Sachbearbeiter im Umweltamt im Urlaub befindet, wird um Verständnis gebeten, dass zur Abstimmung der Ergebnisse zwischen der Fach- und Rechtsbehörde aktuell noch keine Angaben gemacht werden können.

 

 

 

 

 

 

 

Biberstatistik 2019

 

 

Herr Fritsche informiert über die Biberstatistik 2019. Aktuell ist von mindestens 19 Biberrevieren mit ca. 63 Bibern im Stadtgebiet auszugehen.

Am Höhenmühlbach (KA Dornberg) haben sich Biber angesiedelt und ein neues Revier geschaffen.

 

Die Schwerpunkte des Bibermanagements waren 2019:

 

Im Bereich der Teichkläranlagen Höfen, Neudorf, Winterschneidbach und Dornberg, wurden im Winter Fallen aufgestellt, Dammdurchbrüche beseitigt und Dammbeseitigungen wegen Wasserrückstauproblemen vorgenommen. Diese Maßnahmen mussten teilweise mit Baggern vorgenommen werden.

 

Im Bereich des Wiesengrabens bei Bernhardswinden fanden mehrfach Ortbesichtigungen statt. In der Folge wurden mehrfach Biberdämme beseitigt. Hier wurde ein forstwirtschaftlicher Schaden in Höhe von 137,72 € festgestellt, welcher durch den Bayerischen Biberschadensfond in Höhe von 92,95 € (Quote = 67,498 %) reguliert wurde.

Außerdem wurden Materialkosten in Höhe von 581,61 € für Schutzzäune im Rahmen eigenstaatlicher Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gefördert.

 

Zum Thema Biberzugriffe führt Herr Fritsche aus, dass im Winter 2019/20 Fallen in den Kläranlangen Neudorf, Höfen, Winterschneidbach und Dornberg auf Grundlage der artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung aufgestellt wurden. Im Januar 2020 kam es zu drei Biberfängen und drei Todfunden mit unbekannter Ursache, da keine äußerlichen Verletzungen sichtbar waren.

 

Herr Fritsche informiert, dass der langjährige Biberberater Herr Engelhard seinen Dienst bei der Stadt Ansbach quittiert hat und nur noch für den Landkreis tätig ist. Jedoch konnten zwei neue Berater gefunden werden. Nach Abschluss des Lehrgangs an der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege konnten im Mai 2020 Herr Wißmeier und Herr Keitel als Biberberater bestellt werden. Im Jahr 2019 hatte Herr Wißmeier bereits 16 Einsätze, für welche er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 379,75 € erhalten hat.

 

 

Herr Stadtrat Hüttinger dankt den Ausführungen und erklärt, dass in Bernhardswinden vom Bund Naturschutz mit Eigentümern der betroffenen Flächen Gespräche geführt werden, um die entsprechenden Grundstücke zu erwerben. Zwei Grundstücke sind bereits abgekauft worden, es sollen jedoch noch weitere zugekauft werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Messwerte Luftgütemessstation

 

 

Herr Brenner informiert anhand von Tabellen und Diagrammen über die Auswertungen der Luftgütemessstation in Ansbach für das Jahr 2019, die von der Regierung von Mittelfranken übermittelt wurden.

 

Relevant sind hier die zwei Parameter für Feinstaub und Stickoxide.

 

Der Jahresmittelwert für Feinstaub beträgt:

bei PM 10:     18 μg/m³        bei einem Grenzwert von 40 μg/m³

bei PM 2,5:    11 μg/m³        bei einem Grenzwert von 25 μg/m³ (Stufe 1 ab 2015)

                                                bei einem Grenzwert von 20 μg/m³ (Stufe 2 ab 2020)

Der Grenzwert für den Tagesmittelwert von mehr als 50 μg/m³, welcher jährlich an 35 Tagen überschritten werden darf, wurde an nur zwei Tagen überschritten. Dieser Wert sei abhängig von der Wetterlage, eine Einflussnahme sei nicht möglich.

 

Auch bei den Stickoxiden liegt Ansbach mit dem Jahresmittelwert von 28 μg/m³ unterhalb des Grenzwertes von 40 μg/m³. Die Stundenmittelwerte wurden im Jahr 2019 an keinem Tag überschritten. Verglichen mit anderen Messstationen ist festzustellen, dass alle Messstationen beim Feinstaub unter den Grenzwerten geblieben sind.

 

Herr Brenner erörtert, dass für das Biomonitoring persistenter Schadstoffe der Abschlussbericht der Untersuchungen  Anfang 2020 veröffentlicht wurde. Das Projekt wurde von 2016 bis 2019 durch das Landesamt für Umwelt (LfU) an verschiedenen Standorten (u. a. Ansbach) durchgeführt. Bereits im Umweltausschuss am 15.02.2016 wurde die Erweiterung der Messstation an der Residenzstraße berichtet. Diese Untersuchungsergebnisse wurden im Umweltausschuss am 13.02.2017 vorgestellt.

Die Stadt Ansbach befindet sich auf ähnlichem Niveau der Messwerte verglichen mit anderen verkehrsnahen Messpunkten. Es gibt keine Überschreitung der Immissionswerte nach TA Luft. Auch wurden keine Überschreitungen von Höchstgehalten für pflanzliche Lebens- und Futtermittel nach EU-Richtlinie festgestellt.

Siehe beigefügte Links.

 

https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000006?SID=847471366&ACTIONxSETVAL(pdfload.htm,AARTxNODENR:356443,USERxPDFNO:PDF)=Z

 

https://www.lfu.bayern.de/luft/immissionsmessungen/lufthygienische_berichte/doc/jahreskurzberichte/jk19.pdf

 

 

 

 

Eichenprozessionsspinner (EPS)

 

Herr Brenner weist darauf hin, dass bezugnehmend auf den Umweltausschuss vom 15.01.2020 Meisenkästen am Amt für ländliche Entwicklung angebracht werden sollten, da Meisen als natürliche Fressfeinde der EPS gelten. Die Kästen wurden beim Landschaftspflegeverband bestellt. Aufgrund der derzeitigen Situation waren diese nicht in der Kürze der Zeit lieferbar. Das Anbringen der Meisenkästen hätte in einem frühen Larvenstadium der EPS erfolgen müssen. Dies erfolgt jetzt im Jahr 2021.

 

Balkenmäher

 

Herr Brenner teilt mit, dass wie bereits kommuniziert der Balkenmäher keinen Betriebsstundenzähler eingebaut hat. Im Anhang an die Niederschrift befindet sich eine Liste des Betriebsamtes mit beispielhaften Flächen, welche in der Vergangenheit mit dem Balkenmäher gemäht wurden.

 

 

 

 

 

 

Sachstand - Pachtverträge städtische Flächen

 

Herr Dr. Bucka trägt vor, dass am 15.03.2020 alle Pächter von städtischen Flächen angeschrieben wurden mit der Bitte um vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln und Substanzen auf Basis von Neonicotinoiden. Hierauf meldeten sich 2/3 der Pächter und bestätigten, dass diese Substanzen ihrerseits nicht auf städtischen Flächen verwendet werden. Anfang Juli wird ein erneutes Scheiben an die Pächter versendet, welche sich nicht gemeldet haben mit der Aufforderung auf Verzicht oder Nicht-Verlängerung/Kündigung des Pachtvertrages zum Ende der Pachtperiode.

 

 

 

 

 

 

30 km/h in der Louis-Schmetzer-Straße

 

Herr Wießner zeigt auf, dass diese Thematik der Zone 30km/h in der Louis-Schmetzer-Straße bereits im Verkehrsausschuss vom 03.07.2017, 06.11.2017 und letztmalig am 15.01.2019 genauer erörtert wurde.

Eine erneute Behandlung dieses Themas ist nicht zielführend, da sich die Diskussionsgrundlage nicht geändert hat.

 

 

Herr Stadtrat Fabi ist unzufrieden mit der Situation vor Pflegeheimen. Da es in der Louis-Schmetzer-Straße aufgrund der Pflegeheime und dem betreuten Wohnen viele Senioren im Straßenverkehr gibt, fordert er, diese als Zone 30 auszuschildern.

Spätestens im nächsten Ausschuss fordert er eine neue Diskussion und dies als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Die 2017 geschaffene Fußgängerquerung reicht nicht aus um genügend Schutz gegenüber den Senioren zu schaffen.

 

Herr Kleinlein sieht keine Veranlassung für eine Wiederbelebung der Debatte, da sich der rechtliche Grund nicht geändert hat. Damals wurde die Entscheidung getroffen eine Querungshilfe zu schaffen. Zusätzlich wird die Absenkung des Bordsteins in nächster Zeit durchgeführt.

 

Herr Stadtrat Fabi erklärt, dass er bei der Regierung von Mittelfranken nachgefragt hat und es nicht zwingend rechtliche Voraussetzungen geben muss.

 

Bürgermeister Dr. Bucka zeigt auf, dass er 30 Zonen für gut hält, aber es in dem betroffenen Gebiet bereits drei Fußgängerquerungen gibt. Es wird der Flickenteppich im Bereich Kindergarten Türkenstraße bis zur Stahlstraße/Triesdorfer Straße für den Verkehrsfluss zu unübersichtlich, da die Louis-Schmetzer-Straße auch als Entlastungsstraße für die Stahlstraße gilt. Eine Abstimmung über die Zone 30km/h Louis-Schmetzer-Straße wird abgelehnt.

 

Herr Stadtrat Fabi führt an, dass er sich trotzdem wünscht die Angelegenheit als Tagesordnungspunkt im Stadtrat zu behandeln.

 

Bürgermeister Dr. Bucka erwidert, dass dies erst bei neuen Gesichtspunkten vorgesehen werden kann.

 

 

 

 

 

Radweg Ansbach - Obereichenbach

 

Herr Wießner teilt mit, dass Stadtrat Stephan um Inaugenscheinnahme des Radweges Ansbach – Obereichenbach bittet.

Aufgrund der aktuellen Lage hat eine Ortsschau noch nicht stattgefunden, diese wird aber zeitnah nachgeholt.

Die Straßenverkehrsbehörde wird Herrn Stephan über das Ergebnis der Ortsschau, unabhängig von einer Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses, informieren.

 

 

 

 

 

 

Anwohnerparken für soziale Dienste

 

Herr Wießner erklärt, dass die pauschale Freigabe zum Parken auf Bewohnerparkplätzen seitens der Straßenverkehrsbehörde weiterhin abgelehnt wird, um den Sinn und Zweck der Bewohnerparkbereiche zu schützen. Es wird aber momentan nach einer für alle Beteiligten akzeptablen Lösung gesucht.

Für die Handwerkerkarte wurde bereits eine Lösung gefunden.

Weiterhin teilt er mit, dass er diese Woche eine Umfrage an die sozialen Dienste versandt habe und diese nach Rückmeldung ausgewertet wird.

 

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass im Stadtrat eine Präsentation des Lösungsvorschlages der Handwerkerkarte vorgenommen wird.

 

 

 

 

 

Fahrradfreundliches Ansbach/Förderung der Elektromobilität – Antrag OLA

 

Herr Wießner berichtet, dass der Antrag derzeit noch nicht behandelt werden kann, da die notwendige Stellungnahme des Fachbereiches noch nicht vorlag. Der Antrag wird im kommenden UVKA behandelt.

 

Diverse Auskünfte zum Radverkehrskonzept – Antrag SPD

 

 

Der Antrag kann nicht behandelt werden, da wie Herr Wießner berichtet, die notwendige Stellungnahme eines beteiligten Referates bis zur Sitzung nicht vorlag. Der Antrag wird im nächsten UVKA angesprochen.

 

 

 

 

 

 

Zu schmaler Fahrradstreifen/Schutzsteifen in der Bahnhofsstraße – Anfrage Bündnis 90/Die Grünen

 

Auch diese Anfrage muss auf den im September stattfindenden UVKA verschoben werden, da wie Herr Wießner mitteilt, auch hier die Stellungnahme des beteiligten Fachbereiches bis dato nicht vorlag.

 

 

 

 

 

Fußgängerüberwege im Gewerbegebiet Ansbach-West

 

Herr Wießner berichtet, dass gegenüber der Straßenverkehrsbehörde geäußert wurde, dass die Fußgängerüberwege (FGÜ) im Bereich der Firma Hermes auf keinen Fall genehmigungsfähig sind.

 

Herr Wießner erläutert diese Aussage, welche Voraussetzungen gegen sein müssen:

 

1. Allgemeine Voraussetzungen

 

  • innerhalb geschlossener Ortschaften
  • auf Straßenabschnitten mit durchgängiger zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h
  • an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss
  • nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist.

 

Diese allgemeinen Voraussetzungen sind im Gewerbegebiet Ansbach-West alle erfüllt.

 

Herr Wießner erklärt, dass es sich beim Industriegebiet Ansbach-West nicht direkt um eine geschlossene Ortschaft handelt, aber auf Grund der örtlichen Gegebenheiten eine geschlossene Ortschaft angenommen werden kann.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung zum Thema geschlossene Ortschaft um eine Entscheidung des Einzelfalls handelt. Diese Entscheidung ergeht ohne Anerkennung einer Rechtsplicht.

 

 

2. Örtliche Voraussetzungen

 

  • örtlichen Voraussetzungen (Erkennbarkeit) wurden im Rahmen der Straßenplanung geprüft

 

3. Verkehrliche Voraussetzungen

 

  • Anordnung eines FGÜ setzt voraus, dass eine gewisse Menge an Fahrzeugen und Fußgängerbewegungen im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle auftreten

 

 

Allein für die Firma Hermes wurden folgende Zahlen prognostiziert:

 

  • bis zu 844 Fußgängerquerungen in Spitzenstunden (Schichtdienst)
  • 140 Fahrzeugbewegungen (LKW) in der Spitzenstunde bzw. pro Stunde in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr

 

Hinzu kommt der nicht im Voraus erfassbare Verkehr, welcher das restliche Industriegebiet an- oder abfährt. Die tatsächliche Entwicklung ist noch nicht absehbar.

 

 

Herr Stadtrat Stephan berichtet, dass ein Bericht in der Wochenzeitung aufzeigt, dass derzeit 200 Mitarbeiter bei der Firma Hermes beschäftigt sind und 180 LKW-Bewegungen pro Tag stattfinden. Herr Stephan erklärt, dass somit nicht alle Voraussetzungen nach § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt sind. Anhand der Anzahl an Fußgängern ist die jetzige Querungshilfe nicht ausreichend.

 

Herr Brenner informiert, dass die von Herrn Wießner verwendeten Zahlen aus dem immissionsschutzrechtlichen Lärmschutzgutachten als Erkenntnisquelle herangezogen wurden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Worst-Case-Annahmen.

 

Herr Wießner erklärt, dass es außerhalb der zu verwendenden Tabelle zur Berechnung auch eine Auffangthese gibt, welche hier greift.

 

Herr Bürgermeister Dr. Bucka plädiert für das Aufstellen eines 50 km/h Schildes.

 

Herr Wießner stimmt dem zu und wird dies entsprechend anordnen.

 

Polizeihauptkommissar Hauff spricht sich für die Umsetzung dessen aus.

 

Herr Bürgermeister Dr. Bucka fasst zusammen, dass Größe/Breite/Beleuchtung formal angepasst werden.

 

 

VZ 206 (Stop-Schild) - Obi

 

Herr Wießner berichtet, dass die Anordnung hierfür erstellt und versendet wurde. Die Anbringung des Verkehrszeichens und das Aufbringen der Haltelinie wird in den kommenden Wochen erfolgen.

 

 

 

 

 

30 km/h – Neue Auslage

 

Herr Wießner trägt vor, dass hierfür die Anordnung erstellt und versendet wurde. Die Bodenhülsen für die Rohrpfosten sind bereits gesetzt. Die Lieferung der Beschilderung nimmt derzeit deutlich mehr Zeit in Anspruch als üblich, deshalb wurden die Verkehrszeichen noch nicht aufgestellt.

 

 

 

 

 

Anfragen

 

1.

 

Herr Stadtrat Hüttinger bittet um Auskunft warum von den Windkraftanlagen in Claffheim trotz mittelstarker Windstärke oftmals nur eines in Betrieb ist.

 

Herr Brenner erklärt, dass die Windkraftanlagen ihren Strom ins Netz abgeben. Diese Regelung trifft der Betreiber mit dem Netzbetreiber und dieser wiederum mit der Bundesnetzagentur. Hierzu liegen uns keine Zahlen vor, alle von unserer Seite getroffenen Aussagen wären spekulativ. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage diese von Seiten der Stadtverwaltung zu erfragen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zu diesen Zeiten zu viel Strom im Netz vorhanden ist.

Eines der Windräder wurde in der Vergangenheit auch einmal während eines Sturmes beschädigt. Herr Brenner bittet um Nachsicht, dass er ad hoc nicht sagen kann, ob es sich damals um ein Windrad in Claffheim oder Winterschneidbach gehandelt hat. Hier wurde der sogenannte Windcutter, welcher für die Geräuschdämpfung nötig ist beschädigt. Dieser technische Defekt wurde jedoch umgehend vom Betreiber beseitigt, so dass die Einstellung des Betriebes behördlich nicht angeordnet werden musste.

 

2.

 

Herr Stadtrat Hüttinger plädiert dafür, mehr Flächen mit dem Balkenmäher zu mähen, damit sich die Blühpflanzen biologisch vermehren.

Er bittet, dass die an der Süd-Osttangente befindlichen ausgeprägten Blühflächen im Sommer stehen zu lassen, da sich hier seltene Pflanzen (z.B. blaublühender Natterkopf) angesiedelt haben.

 

Herr Brenner erklärt, man werde das Betriebsamt informieren bitten, sich zur genaueren Abgrenzung mit ihm in Verbindung zu setzen.

 

3.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer fragt an, wie die Umleitung während der Sperrung der Baustraße/Güllstraße vom 29.06.-24.07.2020 verlaufen soll, da die Güllstraße halbseitig (einspurig) gesperrt werde.

 

Herr Wießner weist darauf hin, dass er die Antwort hierauf nachreicht, da er hierüber zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend Informationen zur Hand hat.

 

 

4.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer bittet, nochmals die Ampelschaltung am Theater Ansbach/Schlosskreuzung zu prüfen, da diese zum Queren nur ein sehr kurzes Intervall schaltet.

 

Herr Wießner erklärt, man ist bereits informiert und an der Angelegenheit dran.

 

 

5.

 

Herr Stadtrat Meyer bittet darum, da es in Ansbach nur eine Luftgütemessstation gibt, beim LfU nachzufragen ob die Möglichkeit besteht die mobile Messstation am Hohenzollernring auszuleihen und zu postieren.

 

Herr Brenner erklärt, dass auch das LfU Einschränkungen im Budget hat, was die materielle und personelle Ausstattung betrifft. Zudem wurde die Messstation an der Residenzstraße durch mobile Messungen in der Vergangenheit als repräsentativ bewertet. Anfragen beim LfU hinsichtlich mobiler Messungen im Rahmen der Amtshilfe konnte in der Vergangenheit nicht erfüllt werden.

Es ist erfreulich, dass Ansbach die Möglichkeit bekommen hat, am Forschungsprojekt für das Biomonitoring persistenter Schadstoffe teilzunehmen. Es ist jedoch auch in der Zukunft nicht zu erwarten, dass seitens des LFU mobile Messungen durchgeführt werden.

 

 

6.

 

Herr Stadtrat Meyer fordert, dass die Verkehrsüberwachung vermehrt die Kontrollen in der südlichen Karlstraße vornehmen soll. Hier werde der „Fahrradweg“ und Fußweg mit Fahrzeugen zugeparkt.

 

Herr Wießner erklärt, dass es sich hier um keinen Radweg, sondern allenfalls um einen Komfortstreifen handelt. Auch wird mehrfach durch die Verkehrsüberwachung dort kontrolliert. Anscheinend sind diese jedoch zur falschen Zeit am falschen Ort. Es ist nicht möglich, rund um die Uhr das Parkgeschehen in der südlichen Karlstraße zu kontrollieren.

 

Herr Stadtrat Meyer weist darauf hin, dass in den letzten Haushaltsberatungen zusätzliches Geld für die Verkehrsüberwachung/Ordnungsdienst bereitgestellt wurde.

 

 

7.

 

Herr Stadtrat Hessenauer bittet den Tagesordnungspunkt 3 betreffend den Antrag der Freien Wähler zu den Haltelinien an der Weinbergschule zu streichen. Die Freien Wähler ziehen ihren Antrag zurück.

 

Herr Kleinlein bittet, dies künftig gleich nach Sitzungsbeginn zu tun.

 

 

8.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer bittet um Auskunft des Sachstandes Radweg Rügland in Verbindung mit Windpark Strüth/Egloffswinden und dem Verlauf der Kabeltrasse. Er führt auf, dass die Feldwege sich bereits in einem sehr schlechten Zustand befinden.

 

Herr Bürgermeister Dr. Bucka erklärt, dass dieses Thema sehr viel Komplexität aufweist und zur Beantwortung der Thematik das Baureferat und Liegenschaftsamt einbezogen werden müssen. Die Ausführung hierzu wird im UVKA September erfolgen.

 

 

9.

 

Frau Stadträtin Erbguth-Feldner fragt an, wie sich die Arbeitsgruppe zur Hochschulerweiterung am Telekom-Gelände zusammensetzt.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass es sich nicht um ein Thema im Umwelt- und Verkehrsausschuss handelt. Hier wird die Digitalisierung der Hochschule thematisiert. Dies betrifft die Wirtschaftsförderung – Vertreter seitens der Hochschule sind nicht bekannt.

 

Herr Bürgermeister Dr. Bucka schlägt vor entsprechende Informationen selbst dort zu erfragen.

 

 

 

10.

 

Herr Stadtrat Stephan erbittet Auskunft, wie das Vorgehen in einem landwirtschaftlichen Betrieb vorgesehen ist. Hier wird seit drei Jahren von verschiedenen Behörden (Umweltamt, Rechtsamt, WWA, Polizei, Amtstierarzt) in verschiedenen Prozedere (verschmutzte Wege, Dunglagerung, Brunnenverschmutzung) ermittelt. Gibt es eine Überwachung der Brunnen und wer trägt die Kosten?

 

Herr Kleinlein erläutert, dass die Tierhaltung vom Amtstierarzt überprüft wurde und der derzeitige Zustand den Vorgaben entspricht. Bei dem verschmutzen Weg handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Weg, an welchen andere Anforderungen gestellt sind. Sollten die Verschmutzungen überhandnehmen, muss die Polizei eingeschaltet werden.

 

Herr Brenner führt auf, dass im betroffenen Gebiet keine Brunnen angezeigt sind, welche zur Trinkwasserversorgung vorgehalten werden. Geprüft würden diese vom Gesundheitsamt.

Stoffe, die in landwirtschaftlichen Düngemitteln (hier Mist) enthalten sind, unterscheiden sich grundlegend von PFC. In der Landwirtschaft fallen organische Stoffe, sowie Stickstoff und Nitrate an. Diese haben – mit Verlaub - mitunter positive Wirkung bei der Aufnahme von Pflanzen. PFC hingegen ist persistent, wird also in der Natur nicht abgebaut, weshalb in Untereichenbach empfohlen wurde auf das Giesen mit Wasser aus Brauchwasserbrunnen zu verzichten.

Herr Brenner erläutert weiter, dass aufgrund der Beteiligung mehrerer Behörden die unterschiedlichen Ergebnisse zusammengeführt werden müssen. Noch steht ein Ortstermin aus, welcher aufgrund der Corona-Lage bisher nicht umsetzbar war.

 

 

 

11.

 

Herr Stadtrat Rühl bittet zu prüfen, ob es richtig ist, dass beim Kreisverkehr in Elpersdorf ein Schild, welches die Richtung Dautenwinden anzeigt, fehlt.    

 

Herr Wießner erklärt, dass er dies zeitnah prüfen wird.

 

 

12.

 

Herr Stadtrat Rühl spricht an, dass Herr Stadtrat Dr. Schön um Auskunft betreffend den Grünlandumbruch zum Acker in Katterbach gebeten hat.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass die Beantwortung des Sachverhaltes bereits im Bauausschuss am 15.06.2020 erörtert wurde.