Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Aufstellung von Hinweisschildern für die Fußgängerzone - Antrag SPD

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.06.2020   UA/004/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  21/003/2020 

Herr Wießner erläutert den Antrag auf ein Hinweisschild für die Fußgängerzone

 

Die SPD Fraktion beantrag die Aufstellung von Schildern mit dem folgenden

Wortlaut in die Einfahrtsbereiche der Fußgängerzone (FGZ):

 

 

Liebe Radler,

dies ist eine Fußgängerzone.

Radfahren ist erlaubt, Fußgänger haben Vorrang!

Nehmt bitte Rücksicht!

 

 

Als Referenz für diese Beschilderung wird eine ähnliche Beschilderung der Stadt Füssen angegeben.

 

Anmerkung:

Die Beschilderung der Stadt Füssen wurde im Rahmen der Vervollständigung eines Radrundweges aufgestellt, lässt sich also auf den Sachverhalt FGZ nicht anwenden.

 

Seitens Straßenverkehrsbehörde wird die Aufstellung dieses Schildes abgelehnt, da es sich nicht um ein StVO konformes Zusatzzeichen handelt.

 

Außerdem weisen wir darauf hin, dass dieses Zusatzzeichen sowieso nur die geltenden Regeln für Radfahrer in der FGZ wiederholt und diese Art von Beschilderung gemäß den Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht anzuordnen ist.

 

Nach kurzer Diskussion schlägt Herr Kleinlein vor, das Schild nicht an einem Verkehrszeichen nach der StVO anzubringen, sondern einen eigenen Standort für das Schild zu suchen. Im Anschluss daran ist erneut ein Antrag zu stellen, der eine Kostenschätzung mit Finanzierungsvorschlag enthält und Anbringung des Schildes beschreibt. Dieser Vorschlag muss zunächst dahingehend geprüft werden, ob es dadurch nicht zu einem „Schilderwald“ kommt.