Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Neubildung des Jugendhilfeausschusses (JHA) für die Wahlperiode 2020-2026

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.06.2020   HFWA/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/005/2020 
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Herr Schenkelberg erklärt die Vorgänge zur Neubildung des Jugendhilfeausschusses:

 

Die Aufgaben des Jugendamtes würden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen werden (§ 70 Abs. 1 SGB VIII). Der Jugendhilfeausschuss sei ein beschließender Ausschuss des Stadtrates (Art. 17 AGSG).

 

Der Jugendhilfeausschuss müsse binnen 3 Monaten nach Beginn der Wahlzeit des Stadtrates gebildet werden. Mit der Neubildung ende die Amtsperiode des bisherigen Jugendhilfeausschusses (Art. 22 Abs. 1 AGSG).

 

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses sei grundsätzlich in § 71 SGB VIII i. V. m. Art. 18 und 19 AGSG geregelt. Die konkrete Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Ansbach regle die Satzung für das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach vom 25.02.2010 (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 10.09.2018) wie folgt:

 

           1 Vorsitzende/r

           8 Mitglieder des Stadtrates

           6 auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien             Jugendhilfe vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer

           9 bzw.10 beratende Mitglieder

 

Die dem Stadtrat angehörenden stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter würden durch den Stadtrat gewählt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Jugendamtssatzung). Die Wahl sei in der Stadtratssitzung am 05.05.2020 erfolgt.

 

Die beratenden Mitglieder und ihre Stellvertreter würden durch Beschluss des Stadtrates bestellt werden (§ 5 Abs. 4 Jugendamtssatzung).

 

Die übrigen stimmberechtigten Mitglieder würden nach Art. 51 Abs. 3 GO gewählt werden. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolge die Wahl gemäß Art. 17 Abs. 2 Satz 3 AGSG und § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Amtes für Familie und Jugend Stadt Ansbach vom 25.02.2010 (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 10.09.2018) in offener Abstimmung. Für jedes stimmberechtigte Mitglied sei ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses solle auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden.

 

Bei der Wahl sollen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere die Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände, entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk berücksichtigt werden (Art. 18 Abs. 2 AGSG, § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung des Amtes für Familie und Jugend der Stadt Ansbach vom 25.02.2010 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 10.09.2018).

 

 

Vorsitz:

 

Den Vorsitz im Jugendhilfeausschuss führe der Oberbürgermeister. Er bestimme ein Mitglied des Stadtrates, welches im Verhinderungsfall die Vertretung übernehme. Abweichend hiervon könne der Oberbürgermeister ein Mitglied des Stadtrates zum bzw. zur Vorsitzenden bestimmen (§ 8 Abs. 1 Jugendamtssatzung).

 

Stimmberechtigte Mitglieder:

 

1.         Kolpingsfamilie Ansbach:                                                   Vertreter/in:

 

            Sara Heindl                                                                          Martina Neumann

 

2.         Bayerisches Rotes Kreuz Ansbach:                                 Vertreter/in:

 

            Theresa Strecker                                                                Kathrin Wiesenbacher

 

3.         Caritasverband der Stadt

            und im Landkreis Ansbach:                                               Vertreter/in:

 

            Heinz Kestler                                                                       N. N.

 

4.         Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ansbach-Stadt e.V.:    Vertreter/in:

 

            Alexander Zötl                                                                      N. N.

 

5.         Diakonisches Werk Ansbach:                                           Vertreter/in:

 

            Christof Loos                                                                       Wolfgang Schur

 

6.         Stadtjugendring Ansbach:                                                  Vertreter/in:

 

            Sebastian Huber                                                                 Sophia Sauerhöfer

 

Vorgenannte Wohlfahrtsverbände wären bereits in den vorherigen Wahlperioden im Jugendhilfeausschuss mit Stimmrecht vertreten.

Herr Schenkelberg erklärt, dass einige Vertreter deshalb noch nicht namentlich gelistet wären, da zum einen der Caritasverband zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin nachbenenne (Dieser Vorschlag würde dem Stadtrat dann zeitnah zur Zustimmung vorgelegt werden.) und zum anderen hätte die Arbeiterwohlfahrt keinen Vertreter bestimmen können.

 

Als weiterer Vorschlag ging ein:

 

Verein Straffälligenhilfe-Netzwerk im                                           Vertreter/in:

Landgerichtsbezirk Ansbach e. V.

 

            Peter Pfister                                                                         Pfarrer Norbert Küfeldt

 

Bei allen vorschlagenden Organisationen handle es sich um im Stadtgebiet wirkende und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Jugendamtssatzung. Die Verwaltung habe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 der Jugendamtssatzung auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Männern und Frauen hingewirkt. Die Berücksichtigung von Frauen und Männern sei gleichwohl nicht als ausgewogen zu bezeichnen.

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder sei auf sechs Personen begrenzt, sodass die Anzahl der vorliegenden Vorschläge die Anzahl der vorhandenen Sitze übersteige. Da die bisher im Jugendhilfeausschuss vertreten freien Träger der Jugendhilfe für die Stadt Ansbach als örtlicher öffentlicher Jugendhilfeträger von besonders hoher Relevanz sei und deren vorgeschlagene Vertreterinnen und Vertreter sich in der zurückliegenden Wahlperiode als sehr engagiert und zuverlässig erwiesen hätten, würde vorgeschlagen werden, in der neuen Wahlperiode Vertreterinnen und Vertreter der gleichen Organisationen zu berufen und auf bewährte Kräfte zu setzen. Soweit Beratungsgegenstände den Verein Straffälligenhilfe-Netzwerk im Landgerichtsbezirk Ansbach e. V. betreffe, könne der Jugendhilfeausschuss oder dessen Vorsitzender bzw. Vorsitzende gemäß Art. 19 Abs. 5 Satz 1 AGSG bei Bedarf zu einzelnen Themen jederzeit Vertreter des Vereins als weitere Fachleute und Berater hinzuziehen.

 

Beratende Mitglieder:

 

Als beratende Mitglieder sind benannt worden:

 

1.         Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes:                     Vertreter/in:

 

            Sandra Kilian                                                                       Daniela Tischer

 

2.         Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter/in:       Vertreter/in:

 

            Carolin Schneider                                                               Jutta Güntner

 

3.         Vertreter der Schulen oder der Schulverwaltung:          Vertreter/in:

 

            Dr. Eduard Gradl                                                                 Hans Hauptmann

 

4.         Vertreter der Arbeitsagentur:                                             Vertreter/in:

 

            Martin Friedrich                                                                   Franziska Buckel

 

5.         Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle:               Vertreter/in:

 

            Andrea Kaiser                                                                      Nicole Noёl

 

6.         Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ansbach:             Vertreter/in:

 

            Lisa-Marie Buntebarth                                                       -

 

7.         Polizeibeamter oder Polizeibeamtin                                 Vertreter/in:

 

            Simone Wiesenberg                                                           Daniela Döbel

 

8.         Vertreter/in der evangelischen Kirche:                            Vertreter/in:

 

            Reinhold Pfindel                                                                  N. N.

 

9.         Vertreter/in der katholischen Kirche:                                Vertreter/in:

 

            Jochen Ehnes                                                                      Prodekan Dieter Hinz

 

Da der Vorsitzende bzw. die stellvertretende Vorsitzende des Stadtjugendrings dem Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Verwaltung bereits als stimmberechtigte Mitglieder angehören soll, verringere sich die Anzahl der beratenden Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Jugendamtssatzung von 10 auf 9 beratende Mitglieder.

 

Die konstituierende Sitzung des Jugendhilfeausschusses sei für den 30.06.2020 vorgesehen.

 

Herr Schildbach spricht sich dafür aus, dass auch der Jugendrat Mitglied im JHA sein solle und stellt damit den Antrag, dass der Jugendrat im Jugendhilfeausschuss aufgenommen werden soll, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und der Zustimmung des Jugendrates sowie eines entsprechenden Satzungsbeschlusses.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lässt diesen Grundsatzbeschluss abstimmen.

Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.

Ja: 11             Nein: 5

 

Anschließend erfolgt die Abstimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

a)    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Personen als stimmberechtigte Mitglieder bzw. stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu wählen.

 

b)    Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die vorgeschlagenen Personen mittels Beschluss zu beratenden Mitgliedern bzw. stellvertretenden beratenden Mittgliedern des Jugendhilfeausschusses zu bestellen.