Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Haushaltsreste 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.06.2020   HFWA/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/009/2020 

Herr Jakobs spricht über die alljährliche Übertragung der Haushaltsreste. Einführend in die Thematik erklärt er dem Gremium, was Haushaltsausgabereste (HAR) sind. Es seien Ausgabeermächtigungen aus den Vorjahren und keine liquiden Mittel, HAR seien ausschließlich ein reines haushälterisches Instrument. Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten blieben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplans 2019 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar. Streichungen von Ausgabeermächtigungen (HAR, laufender Ansatz und Planansatz) seien nur bei noch nicht begonnenen Maßnahmen möglich, es sei denn, sie wären noch nicht verbeschiedene Zuwendungsmaßnahmen. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) sei nur im Bereich der Investitionen zulässig. Sie stünden meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und trügen zu deren Deckung bei.

 

1. Haushaltsausgabereste

 

Ursprünglich sei von den Fachämtern die Übertragung von rund 25,4 Mio. € beantragt worden. Nach intensiven Gesprächen und eingehender Prüfung, welche Maßnahmen nötig und umsetzbar seien, welche Ausgaben 2020 voraussichtlich tatsächlich kassenwirksam werden würden, sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2020 übertragen werden:

 

            a) Verwaltungshaushalt                                  127.400,00 €

            b) Vermögenshaushalt                               16.543.220,59 €

                                                                                    16.670.620,59 €

 

Dies bedeute gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um rund 1,33 Mio. € (Übertragung 17.998.912,61 €).

 

Größere HAR (ab 50.000 €) seien in der Anlage 1 zusammengefasst.

 

Zu den größten Einzelmaßnahmen zählten:

 

Erwerb unbebauter Grundstücke f. Siedlungsentwicklung  1.671.254,26 €

Generalsanierung Wirtschafts-/Berufsschule                             830.913,89 €

Digitale Klassenzimmer für alle Schulen in

Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Ansbach                          773.000,00 €

Neugestaltung Neustadt                                                                 717.800,00 €

Neubau Kindertagesstätte Akazienstraße                                   658.995,63 €

Neugestaltung Retti-Palais (Investitionszuschuss)                   500.000,00 €

Erweiterung Kinderhaus Kunterbunt                                            469.585,24 €

Umbau Martin-Luther-Platz 3                                                         434.458,14 €

Fahrzeugbeschaffungen Feuerwehr                                            422.469,00 €

Erwerb bebauter Grundstücke                                                      400.000,00 €

Baugebiet Brechhausäcker; Tiefbaumaßnahme                                   336.615,51 €

Neumöblierung Tagungszentrum Onoldia                                  328.493,36 €

Berufsschule - Integrierte Fachunterrichtsräume                       300.000,00 €

 

1) Aufgrund der städt. Liquiditätslage sowie des erst in 2022 zu erwartenden Schlussbescheides der Regierung von Mittelfranken würde die Kämmerei eine Neueinplanung der eingezogenen Mittel in Höhe von 1,5 Mio. € im Finanzplanungsjahr 2022 vorschlagen. Die Sicherung soll im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung erfolgen.

 

2) Die Mittel für Planungskosten würden vollständig übertragen, die Baukosten weitgehend eingezogen, da im Haushaltsjahr 2021 allenfalls geringfügige Auszahlungen fällig werden würden. Gleiches gelte für den Neubau der Grundschule Schalkhausen.

 

 

Gründe für die notwendigen Übertragungen seien bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen oder auch lange Lieferzeiten bei Fahrzeugbeschaffungen. Für einige der Maßnahmen seien Anfang des Jahres 2020 auch bereits Ausgaben in größerem Umfang angefallen, wie z. B. für

 

  • Erwerb unbebauter Grundstücke ca. 2,77 Mio. €
  • Neugestaltung Neustadt ca. 681.000 €
  • Neumöblierung Tagungszentrum Onoldia ca. 129.000 €

 

 

2. Haushaltseinnahmereste

 

Haushaltseinnahmereste (HER) könne man nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr bilden; eine weitere Übertragung sei rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 9.288.448,11 € (z. B. staatliche Zuwendungen für Investitionen) nach 2020 zu übertragen seien (Vorjahr: 3.609.338,60 €).

 

Die Einzelübersicht sei aus Anlage 2 ersichtlich. Es handle sich überwiegend um staatliche Zuwendungen zu Investitionen. Deren Eingang sei abhängig von der bewilligten Förderrate und dem jeweiligen Kostenstand. Enthalten seien Zuweisungen für mehrere Maßnahmen, die 2019 noch nicht begonnen wurden, wie etwa die Einrichtung der Digitalen Klassenzimmern in allen Schulen (966.000 €), Neubau der Grundschule Schalkhausen (445.000 €), Neubau Kindertagesstätte Pfaffengreuth (1,1 Mio. €) oder Ausbau der Rothenburger Straße (400.000 €). Außerdem sollen die 2019 nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.040.000 € übertragen werden.

 

Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts in Höhe von 6.815.905,22 € (ohne fällige Erschließungsbeiträge) würden die Einnahmereste mit 16.104.353,33 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten bilden.

 

Herr Porzner bittet um Zusendung der nachträglichen verteilten „Streichliste“, die Herrn Hüttinger bereits vorläge.

Herr Jakobs sichert die Versendung zu.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste, und zwar im Einzelnen

 

Ø  HAR im Verwaltungshaushalt in Höhe von                        127.400,00 €

Ø  HAR im Vermögenshaushalt in Höhe von                       16.543.220,59 €

Ø  HER im Vermögenshaushalt in Höhe von                         9.288.448,11 €

 

in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.