Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erweiterung Kindergarten "Lummerland" -Brodswinden; Grundsatzbeschluss und Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.06.2020   HFWA/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/020/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Oberbürgermeister Deffner eröffnet diesen Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass dieser bereits am vorangegangenen Tag im Bauausschuss beschlossen worden sei.

 

Herr Jakobs erklärt dem Gremium den Sachverhalt:

 

Durch das Jugendamt sei festgestellt worden, dass im Kindergartenjahr 2020/2021 ein örtlicher Bedarf für die Ortslage Brodswinden bestünde, da die Kindertagesstätte bereits mit 5 Kindern überbelegt sei und zusätzlich Anmeldungen von 13 Kindern unter drei Jahren vorliegen würden. Hierbei handle es sich ausschließlich um Kinder, die in Brodswinden bzw. in unmittelbar benachbarten Ortslagen ihren Wohnsitz hätten.

 

Darüber hinaus sei das Amt für Familie und Jugend der Auffassung, dass bereits ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 der Bedarf für weitere Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich am Standort stark anwachsen würde. Mittelfristig würde der Bedarf in der Stadt Ansbach bis zum Jahr 2029 auf insgesamt 29 Gruppen (davon 7 Kindergartengruppen) steigen.

 

Die Stadtverwaltung halte es darum für sinnvoll, den in Brodswinden bestehenden örtlichen Bedarf auch lokal zu decken. Die Errichtung von zwei weiteren Gruppen läge damit innerhalb des mittelfristigen gesamtstädtischen Bedarfs. Über diesen mittelfristigen Bedarf hinaus würden mit dieser Maßnahme keine zusätzlichen Plätze eingerichtet werden.

Der örtliche unmittelbar anstehende Bedarf solle in 2020 zunächst über die mit dem Träger abgestimmte Umfunktionierung des Mehrzweckraums in einen Notgruppenraum befriedigt werden, der nach der geplanten Erweiterung wieder als Mehrzweckraum zur Verfügung stünde.

 

Durch die von der Schulleitung der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden in Aussicht gestellte Mitbenutzung des Turnraumes der benachbarten Grundschule könne temporär die Bewegungsangebote bei widrigen Außenbedingungen in den nicht durch Schulbetrieb beanspruchten Zeiten ergänzt werden.

 

Die von der Verwaltung nunmehr dauerhaft geplanten zwei Gruppen ließen sich nebst Verkehrs- und Funktionsflächen nicht, wie bereits 2018 dargestellt, ohne weiteres durch Anbau umsetzen. Mit einer Einbeziehung der Verwaltungsflächen ließe sich jedoch eine dauerhafte Erweiterung im Norden bzw. Nordosten des Grundstücks hingegen funktional sinnvoll umsetzen.

 

Für den geplanten Erweiterungsbau von ca. 200 m2 Nutzfläche (2 Gruppenräume á 45 m2, 1 Gruppennebenraum á 15 m2, 1 Sanitärraum á 15 m2, 1 á Garderobe 15 m2, á Personalraum 15 m2, Verkehrsfläche 50 m2) und die nötigen Anpassungen des Bestandes erwarte die Bauverwaltung überschlägig geschätzt Gesamtkosten im Bereich von ca. 1,0 Mio. €. Aufgrund der Höhe der Bausumme könne die Planung ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden.

 

Die Baumaßnahmen sollen in einem Zeitraum von ca. 26 Monaten (bis zum Start des Kindergartenjahres 2022/2023) im Herbst 2022 abgeschlossen werden. Der Turnraum soll sodann wieder seiner ursprünglichen Nutzung zugeführt werden. Der Träger der Einrichtung habe seine Zustimmung zur Nutzung des Turnraums unter die Bedingung gestellt, dass die Notgruppe sobald wie möglich durch die Erweiterung abgelöst wird.

Für die zuwendungsfähigen Kosten seien nach derzeitigem Stand 55 % staatliche Investitionszuschüsse zu erwarten.

 

Die Stadtkämmerei bereite derzeit ein Fördermodell für investive sowie laufende Kindertagesstättenförderungen vor. Dieses Fördermodell soll dabei alle Kindertagesstättenträger möglichst gleich behandeln. Unter Einbeziehung entsprechender Hinweise der Regierung von Mittelfranken seien auch bestehende und neue Betriebsvereinbarungen entsprechend anzupassen. Der hier behandelte Maßnahmenbeginn stünde damit unter dem Vorbehalt eines Vertragsschlusses mit dem derzeitigen Träger. Bestandteil dieses Vertrags sei entsprechend den Anforderungen nach Art. 75 BayGO i. V. m. Art. 22 S. 3 BayKiBiG die Geltendmachung von Mietkosten zu den ungedeckten Selbstkosten sowie ein Betriebskostenzuschuss auf Basis nachgewiesener Defizite.

 

Für die künftigen Haushaltsjahre sei zunächst mit folgenden haushälterischen Annahmen (c. p.) zu rechnen:

 

Neben den Investitionskosten würden jährliche BayKiBiG-Aufwendungen in Höhe von 200.000 € (100.000 € je Kindergartengruppe) erwartet werden, von denen 100.000 € der Freistaat ersetze. Darüber hinaus seien jährliche Unterhaltsaufwendungen (großer Bauunterhalt) in Höhe von 10.000 € zu erwarten. Weiter rechne man bei zwei Gruppen mit einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3.000 € (1.500 € je Gruppe). An Mieteinnahmen würde auf Basis der derzeit angenommenen Baukosten mit jährlich 23.000 € ohne durchlaufende Betriebs- und Nebenkosten gerechnet werden. Daraus ergäbe sich ein wahrscheinliches Defizit i. H. v. 90.000 € pro Jahr. (Dies sei auch bei der Planung weiterer Kindertagesstätten zu berücksichtigen.)

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erklärt, dass es keine Alternative gäbe, wenn dem Stadtrat die Sicherung von Kindergartenplätzen wichtig sei. Darüber hinaus sei er beeindruckt, wie durch viel Kompromissbereitschaft auf vielen Seiten gemeinsam eine Lösung gefunden werden konnte und dankt der Stadtverwaltung für den besonderen Einsatz zur schnellen Umsetzung des Projektes.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.         Grundsatzbeschluss: Der evangelische Kindergarten „Lummerland“ in Brodswinden wird baulich um zwei Gruppen und einen Personalraum sowie die unmittelbar dafür erforderlichen Funktionsräume (1 Sanitärraum, 1 Gruppennebenraum, 1 Garderobe und die erforderliche Verkehrsfläche) erweitert. Die provisorische Einrichtung der Notgruppe im Turnraum wird zeitnah nach Abschluss der Bauarbeiten beendet.

 

Der Grundsatzbeschluss steht unter Vorbehalt einer Vereinbarung zu den im Sachverhalt genannten Rahmenangaben mit dem Kindertagesstättenträger.

 

2.         Für die Planung zunächst bis Leistungshase 4 werden für das laufende Haushaltsjahr 2020 (im Nachtragshaushalt) verbindlich 70.000 € eingeplant und bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushalts bzw. der Jahresrechnung.

 

3.         Weitere Planungsmittel i. H. v. ca. 130.000 € werden für das Haushaltsjahr 2021 verbindlich eingestellt.

 

4.         Über die Einpassung der weiteren benötigten Mittel in die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird nach Vorliegen einer belastbaren Kostenberechnung mit Bauzeitenplan entschieden. In die Finanzplanung werden zunächst weitere Kosten in Höhe von 800.000 € eingestellt.