Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Erweiterung Kindergarten "Lummerland" -Brodswinden; Grundsatzbeschluss und Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.06.2020   BA/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/020/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt einleitend die Situation, welche zum heutigen Grundsatzbeschluss führen soll und die Mittelbereitstellung zur Erweiterung des Kindergartens „Lummerland“ in Brodswinden vor und bittet Herrn Dr. Simons darum, den umfangreichen Sachverhalt detailliert darzustellen.

 

ALLGEMEINE SITUATION

 

Bislang reagiert die Stadt Ansbach auf die Notwendigkeit zusätzlicher Krippen- und Kindergartenplätzen standortbezogen, in dem je nach örtlichem Bedarf Erweiterungen bestehender Einrichtungen oder auch Neubauten durchgeführt werden. Auch werden Kindergartenplätze aktuell durch insgesamt 8 provisorische Flexigruppen abgedeckt. Das Amt für Familie und Jugend stellt einen dauerhaften Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder von 0 bis 3 und ab 3 Jahren im Kindergartenjahr 2020/2021 in Höhe von 100 Krippenplätzen und 165 Kindergartenplätzen fest.

 

Mittelfristig wird bis zum Jahr 2029 ein Mehrbedarf von insgesamt 29 Gruppen in Kinderbetreuungseinrichtungen prognostiziert. Es sind dann 22 Krippengruppen und 7 Kindergartengruppen zusätzlich erforderlich (Bevölkerungsprognose Stadt Ansbach, Stand 05/2019).

 

Die Stadt Ansbach ist rechtlich nicht verpflichtet, Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen in jeder Ortslage anzubieten. Vielmehr ist es gemäß Rechtsprechung grundsätzlich ausreichend, KiTa-Plätze so anzubieten, dass diese mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb von 30 Minuten erreicht werden können. Dieses Kriterium wird nach Einschätzung der Verwaltung von jedem Punkt des Stadtgebiets aus gewährleistet.

 

Nach den erteilten Betriebserlaubnissen bestehen im Stadtgebiet Ansbach derzeit 13 Krippengruppen für Kinder von 0 bis 2 Jahren und 56 Kindergartengruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren (Stand 2019). Eine standortübergreifende Bedarfsplanung gibt es derzeit noch nicht.

 

STANDORT BRODSWINDEN

 

Im Kindergartenjahr 2020/2021 besteht ein örtlicher Bedarf für die Ortslage Brodswinden, da die Kindertagesstätte bereits mit 5 Kindern überbelegt ist und dort zusätzlich Anmeldungen von 13 Kindern unter drei Jahren vorliegen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Kinder, die in Brodswinden bzw. unmittelbar benachbarten Ortslagen ihren Wohnsitz haben.

 

Darüber hinaus ist das Amt für Familie und Jugend der Auffassung, dass bereits ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 der Bedarf für weitere Plätze im Krippen- und Kindergartenbereich am Standort stark anwachsen wird. Das Amt für Stadtentwicklung hat spezifisch für Ansbach den durchschnittlichen Wert von 1,3 Kindern pro Bauplatz für Einfamilienhäuser ermittelt. In Höfstetten wurden 38 Einfamilienhaus-Bauplätze geschaffen, was eine Zunahme von statistisch 49,4 Kindern erwarten lässt. Hinzu kommt, dass erwartbar steigende Geburtszahlen in den kommenden Jahren dazu führen, dass der Bedarf an KiTa-Plätzen in Brodswinden auch in den kommenden Kindergartenjahren ansteigen bzw. auf diesem höheren Niveau anhalten wird.

 

Die Stadtverwaltung hält es für darum für sinnvoll, den in Brodswinden bestehenden örtlichen Bedarf auch lokal zu decken. Die Errichtung von zwei weiteren Gruppen liegt damit innerhalb des mittelfristigen gesamtstädtischen Bedarfs. Über diesen mittelfristigen Bedarf hinaus werden mit dieser Maßnahme keine zusätzlichen Plätze eingerichtet.

Der örtliche unmittelbar anstehende Bedarf soll in 2020 zunächst über die mit dem Träger abgestimmte Umfunktionierung des Mehrzweckraums in einen Notgruppenraum befriedigt werden, der nach der geplanten Erweiterung wieder als Mehrzweckraum zur Verfügung steht.

 

Durch die von der Schulleitung der Grundschule Meinhardswinden-Brodswinden in Aussicht gestellte Mitbenutzung des Turnraumes der benachbarten Grundschule können temporär die Bewegungsangebote bei widrigen Außenbedingungen in den nicht durch Schulbetrieb beanspruchten Zeiten ergänzt werden.

 

BAULICHE SITUATION

 

Bislang war in dem nach additiven Entwurfsprinzipien sehr vielgestaltig konzipierten Bau des dreigruppigen Kindergartens lediglich die Erweiterung eines Personalraumes geplant. Dafür liegt eine Baugenehmigung vor; aufgrund der im Vergleich zum Raumgewinn hohen Kosten wurde dieses Projekt, im Gegensatz zu der mit ca. 55 TSD € aufgewendeten Sanierung der Sanitäranlagen noch nicht umgesetzt. Im Bauausschuss wurde 2019 darüber berichtet.

 

Der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen sollte aufgrund eines Vorschlages von Trägerseite durch einen auf dem Parkplatz zu errichtenden temporären Mietcontainer (Modulbauweise) nachgewiesen werden.

 

Neben der vergleichsweise hohen zu erwartenden Zusatzkosten für Ver- und Entsorgung würde jedoch kein über das Bestandsgebäude direkt angebundener Raum entstehen. Zusätzlich müsste der Stellplatzbedarf an anderer Stelle nachgewiesen werden.

 

Die von der Verwaltung nunmehr dauerhaft geplanten zwei Gruppen lassen sich nebst Verkehrs- und Funktionsflächen zwar nicht, wie bereits 2018 dargestellt, ohne weiteres durch Anbau umsetzen. Mit einer Einbeziehung der Verwaltungsflächen lässt sich eine dauerhafte Erweiterung im Norden bzw. Nordosten des Grundstücks hingegen funktional sinnvoll umsetzen.

 

Für den geplanten Erweiterungsbau von ca. 200 m2 Nutzfläche (2 Gruppenräume á 45 m2, 1 Gruppennebenraum á 15 m2, 1 Sanitärraum á 15 m2, 1 á Garderobe 15 m2, á Personalraum 15 m2, Verkehrsfläche 50 m2) und die nötigen Anpassungen des Bestandes erwartet die Bauverwaltung überschlägig geschätzt Gesamtkosten im Bereich von ca. 1,0 Mio. €. Aufgrund der Höhe der Bausumme kann die Planung ohne europaweite Ausschreibung vergeben werden.

 

Die Baumaßnahmen sollen in einem Zeitraum von ca. 26 Monaten (bis zum Start des Kindergartenjahres 2022/2023) im Herbst 2022 abgeschlossen werden. Der Turnraum soll sodann wieder seiner ursprünglichen Nutzung zugeführt werden. Der Träger der Einrichtung hat seine Zustimmung zur Nutzung des Turnraums unter die Bedingung gestellt, dass die Notgruppe sobald wie möglich durch die Erweiterung abgelöst wird.

Für die zuwendungsfähigen Kosten sind nach derzeitigem Stand 55% staatliche Investitionszuschüsse zu erwarten.

 

ALLGEMEINER AUSBLICK

 

Künftige KiTa-Baumaßnahmen werden, wie hier in Brodswinden, verstärkt auf ihren mittelfristigen örtlichen Bedarf hin geprüft werden. Amt 12 und Amt 30 arbeiten daher derzeit eine kleinteiligere Untergliederung der vorgenannten Bedarfsprognose aus. Die Bauverwaltung wird ab der zweiten Jahreshälfte 2020 in einer Machbarkeitsstudie alle vorhandenen KiTa-Standorte auf ihre Erweiterungspotenziale untersuchen und mögliche Neubaustandorte in die Studie einbeziehen.

 

RAHMENANGABEN ZUR FÖRDERUNG

 

Die Stadtkämmerei bereitet derzeit ein Fördermodell für investive sowie laufende Kindertagesstättenförderungen vor. Dieses Fördermodell soll dabei alle Kindertagesstättenträger möglichst gleich behandeln. Unter Einbeziehung entsprechender Hinweise der Regierung von Mittelfranken sind auch bestehende und neue Betriebsvereinbarungen entsprechend anzupassen. Der hier behandelte Maßnahmenbeginn steht damit unter dem Vorbehalt eines Vertragsschlusses mit dem derzeitigen Träger. Bestandteil dieses Vertrags ist entsprechend den Anforderungen nach Art. 75 BayGO i.V.m. Art. 22 S. 3 BayKiBiG die Geltendmachung von Mietkosten zu den ungedeckten Selbstkosten sowie ein Betriebskostenzuschuss auf Basis nachgewiesener Defizite.

 

Für die künftigen Haushaltsjahre ist zunächst mit folgenden haushalterischen Annahmen (c. p.) zu rechnen. Neben den Investitionskosten werden jährliche BayKiBiG-Aufwendungen in Höhe von 200.000 € (100.000 € je Kindergartengruppe) erwartet, von denen 100.000 € durch den Freistaat ersetzt werden. Darüber hinaus sind jährliche Unterhaltsaufwendungen (großer Bauunterhalt) in Höhe von 10.000 € zu erwarten. Weiter wird bei zwei Gruppen mit einem Betriebskostenzuschuss in Höhe von 3.000 € (1.500 € je Gruppe) gerechnet. An Mieteinnahmen wird auf Basis der derzeit angenommenen Baukosten mit jährlich 23.000 € ohne durchlaufende Betriebs-/Nebenkosten gerechnet.

 

Herr Büschl ergänzt, dass die Finanzierung des Projekts vor der Beschlussfassung im Stadtrat noch im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss abschließend beraten wird.

 

Herr Schenkelberg ergänzt, dass innerhalb der Verwaltung drei Referate beteiligt sind. Das Arbeitspaket umfasst die Bedarfsplanung, die Kita-Förderung nach dem Ansbacher Modell und die Machbarkeitsstudie des Baureferates für die Neubauten und Erweiterungen. Ein Grundsatzbeschluss wird für mehr Ruhe sorgen, gerade auch im Hinblick auf die Ganztagesunterbringungen.  

 

Herr Oberbürgermeister Deffner lobt die gute Zusammenarbeit der Referate. Er erklärt, dass es in dieser Wahlperiode noch weitere Gespräche zum Thema Kinderbetreuungseinrichtungen geben wird und die Verwaltung ein Gesamtkonzept erarbeiten wird.

 

 

Auch aus dem Gremium schließen sich Stadträte dem Dank an die Verwaltung an, weisen aber auf den Gesamtblick Kinderbetreuung hin und sprechen von einer notwendigen, aber guten Lösung. Jedoch erhebt sich auch eine kritische Stimme, wonach man die angespannte finanzielle Situation der Stadt Ansbach nicht aus den Augen verlieren soll.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner gibt bekannt, dass sich die Kämmerei bereits Gedanken über die Finanzierung gemacht hat. Bereits zu Beginn seiner Amtsperiode habe er die Schwerpunktsetzung auf die Kinderbetreuung und die Ausweisung von Baugebieten gelegt. Er weist abschließend nochmals auf die Aussage von Herrn Schenkelberg zu den drei Säulen der Verwaltung hin und spricht sich für ein schrittweises Vorgehen aus, bei dem auch die Kompromissbereitschaft der Kindergartenträger und Leitungen gefragt ist.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss spricht sich für die Erweiterung des Kindergartens Brodswinden um zwei Gruppen aus und empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dass dieser dem Plenum folgenden Beschluss empfiehlt:

 

1.         Grundsatzbeschluss: Der evangelische Kindergarten „Lummerland“ in Brodswinden wird baulich um zwei Gruppen und einen Personalraum sowie die unmittelbar dafür erforderlichen Funktionsräume (1 Sanitärraum, 1 Gruppennebenraum, 1 Garderobe und die erforderliche Verkehrsfläche) erweitert. Die provisorische Einrichtung der Notgruppe im Turnraum wird zeitnah nach Abschluss der Bauarbeiten beendet.

 

Der Grundsatzbeschluss steht unter Vorbehalt einer Vereinbarung zu den im Sachverhalt genannten Rahmenangaben mit dem Kindertagesstättenträger.

 

2.         Für die Planung zunächst bis Leistungshase 4 werden für das laufende Haushaltsjahr 2020 (im Nachtragshaushalt) verbindlich 70.000 € eingeplant und bereitgestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushalts bzw. der Jahresrechnung.

 

3.         Weitere Planungsmittel i. H. v. ca. 130.000 € werden für das Haushaltsjahr 2021 verbindlich eingestellt.

 

4.         Über die Einpassung der weiteren benötigten Mittel in die Haushaltsjahre 2021 und 2022 wird nach Vorliegen einer belastbaren Kostenberechnung mit Bauzeitenplan entschieden. In die Finanzplanung werden zunächst weitere Kosten in Höhe von 800.000 € eingestellt.