Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Platzfreihaltegebühr für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge;
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.06.2020   HFWA/006/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/008/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs beginnt die Erläuterung des Sachverhaltes mit dem Hinweis, dass man hier von der Flüchtlingskrise eingeholt werden würde und dass der hier benannte Vertrag Ende letzten Jahres ausgelaufen sei:

 

Mit dem Evang. Kinderheim Ansbach („Kastanienhof“) hätten Kooperationsverträge über die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in zwei angemieteten Anwesen im Stadtgebiet bestanden. Entsprechend einer Vereinbarung mit dem Kastanienhof seien für zur Verfügung gestellte, aber nicht in Anspruch genommene Plätze „Platzfreihaltegebühren“ zu entrichten.

 

Es läge nun eine letzte Rechnung für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2019 in Höhe von 141.717,04 € vor. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit sei vom Jugendamt geprüft worden.

 

Bei der HHSt. 01.4609.6589 stehen nur noch                                                  60.372,67 €

zur Verfügung, so dass                                                                                         81.344,37 €

überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Deckung sei durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen gewährleistet.

 

Das Jugendamt führe derzeit noch Verhandlungen mit dem Bezirk Mittelfranken mit dem Ziel, zumindest einen Teil der Kosten im Rahmen der Kostenerstattung geltend machen zu können.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt, dass für die Begleichung der mit dem Evang. Kinderheim Ansbach vereinbarten Platzfreihaltegebühr bei HHSt. 01.4609.6589 überplanmäßige Mittel in Höhe von 81.344,37 € bereitgestellt werden.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen bei der HHSt. 01.9000.0410.