Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Neue Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.06.2020   HFWA/006/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF4/016/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs gibt bekannt, dass auf der Grundlage der erfolgten Kundenstrommessung, die bereits vor der Corona-Krise durchgeführt worden sei, erfolgte nach Rücksprache mit den Fraktionen und dem Personalrat in der Referentenrunde mit Herrn Oberbürgermeister Deffner die Festlegung der folgenden Öffnungszeiten ab 01.07.2020:

 

Allgemeine Verwaltung:

Montag bis Freitag               08.00 – 12.00 Uhr

Montag                                   13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                           13.00 – 18.00 Uhr

 

Da die Kundenstrommessung ergeben habe, dass der Dienstag- und Freitagnachmittag von den Bürgern kaum genutzt wurde, stünde nun stattdessen der Montag- und Donnerstagnachmittag zur Verfügung. Die neu eingeführte Mittagspause hätte besonders Zuspruch vom Personalrat gefunden.

 

Abweichend der Allgemeinen Verwaltung öffneten weitere Ämter wie folgt:

 

Bürgeramt:

Montag bis Freitag               08.00 – 13.00 Uhr

Montag                                   14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag                           14.00 – 18.00 Uhr

 

AKuT:

Montag bis Freitag               10.00 – 17.00 Uhr

Samstag                                10.00 – 14.00 Uhr

Sonntag (April – September)   10.00 – 14.00 Uhr

 

VHS:

Montag                                   09.00 – 17.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag  09.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                           09.00 – 17.00 Uhr

 

Außerhalb der Öffnungszeiten seien Terminvereinbarungen möglich.

 

Herr Jakobs gibt den Hinweis, dass, wenn diese Öffnungszeiten sich als ungünstig erweisen sollten, Anpassungen vorgenommen werden würden. Zusätzlich informiert er über die teilweise Öffnung der Verwaltung ab dem 01.07.2020. Manche Bereiche könnten trotzdem nur nach Terminvergaben von den Bürger*innen aufgesucht werden. Zusätzlich bestünde dann (auch für die Verwaltungsmitarbeiter in den Gebäuden, wie Fluren und Gängen) Maskenpflicht sowie für die Besucher die Pflicht, einen sogenannten Corona-Besucherfragebogen auszufüllen. Bei Widerhandlung würde vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner bittet an dieser Stelle alle, die sich gegenüber seinem Arbeitgeber verantwortlich fühlten, auf den Besuch großer Veranstaltungen zu verzichten und der Maskenpflicht Folge zu leisten.